Bald folgte der Ebbe die Fluth. Der Erfolg des Seekrieges war zweifelhaft geblieben; zu Lande hatten die Vereinigten Provinzen Aufschub erlangt, und ein Aufschub, wenn auch noch so kurz, war von unübersehbarer Wichtigkeit. Beunruhigt durch die weitaussehenden Pläne Ludwigs, griffen beide Linien des mächtigen österreichischen Hauses zu den Waffen. Spanien und Holland vergaßen die alten gegenseitigen Beschwerden und Demüthigungen, und söhnten sich angesichts der gemeinschaftlichen Gefahr wieder aus. Aus allen Gegenden Deutschlands marschirten Truppen nach dem Rheine. Die Fonds der englischen Regierung, welche man durch Beraubung der Staatsgläubiger zusammen gebracht, waren erschöpft, von der City ließ sich kein Darlehn erwarten, und der Versuch durch königlichen Machtspruch Steuern zu erheben, würde unverzüglich eine Revolution hervorgerufen haben. Ludwig aber, der jetzt mit dem halben Europa in Krieg verwickelt war, befand sich nicht in der Verfassung, die Mittel zur Bezwingung des englischen Volkes herbeizuschaffen. So war es nothwendig, das Parlament einzuberufen.
Versammlung des Parlaments. [Im] Frühlinge des Jahres 1673 versammelten sich also die Häuser nach einer Unterbrechung von beinahe zwei Jahren. Clifford, jetzt Pair und Lord Schatzmeister, und Ashley, jetzt Lord Kanzler und Earl von Shaftesbury, waren die Männer, auf welche der König hinsichtlich der Leitung des Parlaments sich verließ. Die Vaterlandspartei zögerte nicht, sofort die Politik der Cabale anzugreifen, dieser Angriff geschah aber nicht stürmisch, sondern durch langsames und wohlberechnetes Vorrücken. Die Gemeinen gaben zuerst Hoffnung, daß sie die auswärtige Politik des Königs unterstützen wollten, verlangten aber, daß er diese Hilfe dadurch erkaufen sollte, daß er das ganze System seiner innern Politik fallen lasse. Vor Allem verlangten sie die Zurücknahme der Indulgenzerklärung.
Indulgenzerklärung. [Der] unpopulärste Schritt, den die Regierung jemals gethan hatte, war unbedingt die Bekanntmachung dieser Erklärung. Die verschiedenartigsten Gefühle waren verletzt durch eine an sich zwar freisinnige, aber in höchst despotischer Weise ausgeführte Maßregel. Die Feinde religiöser, und die Freunde bürgerlicher Freiheit waren eng verbunden, und aus diesen beiden Klassen bestanden neunzehn Zwanzigtheile der Nation. Der eifrige Anhänger der Staatskirche beschwerte sich über die Bevorzugung, welche dem Papisten wie dem Puritaner zu Theil geworden sei. Der Puritaner freute sich zwar über das Aufhören der Verfolgung, die ihn gedrückt hatte, war aber eben nicht besonders dankbar für eine Duldung, welche er mit dem Antichrist theilen sollte. Alle Engländer jedoch, welche Freiheit und Gerechtigkeit achteten, erkannten mit Besorgniß den tiefen Eingriff, den die Prärogative in das Gebiet der Gesetzgebung gethan hatte.
Der Wahrheit die Ehre zu geben, darf nicht geleugnet werden, daß die constitutionelle Frage nicht ganz frei von Dunkelheit war. Unsere alten Könige besaßen das unbestrittene Recht, die Wirkung von Strafgesetzen zu suspendiren, die Gerichtshöfe hatten dieses Recht anerkannt und die Parlamente es nicht angefochten. Daß ein derartiges Recht der Krone zustehe, wagten, selbst von der Landpartei, in Betracht der Ereignisse und Autoritäten nur Wenige in Abrede zu stellen. Gleichwohl war es klar daß, wenn diese Prärogative keine Grenze hatte, die englische Regierung von reinem Despotismus fast gar nicht unterschieden werden konnte. Daß es eine Grenze gebe, gestand der König sammt seinen Ministern ein, die Frage war nur, ob die Indulgenzerklärung innerhalb oder außerhalb derselben liege, und keine Partei vermochte eine Grenzlinie zu bestimmen, welche die Prüfung bestand. Einige Gegner der Regierung beschwerten sich, daß durch die Erklärung nicht weniger als vierzig Gesetze suspendirt würden; warum aber nicht vierzig sogut wie eins? Ein Redner sprach unverhohlen aus, daß der König verfassungsmäßig zwar von schlechten Gesetzen dispensiren könne, nicht aber von guten. Das Ungereimte einer solchen Unterscheidung liegt auf der Hand. Die Ansicht, welche im Hause der Gemeinen angenommen schien, war wohl im Allgemeinen die, daß das Dispensationsrecht sich blos auf weltliche Punkte erstrecke, und nicht auf Gesetze, die man zur Sicherheit der Landeskirche erlassen. Da aber der König das Oberhaupt der Kirche war, so schien es, daß wenn er überhaupt die dispensirende Gewalt besitze, er sie wohl auch da haben konnte, wo die Kirche in’s Spiel kam. Die Versuche der Hofleute, die Grenzen dieser Prärogative zu bezeichnen, mißlangen eben so vollständig wie früher die der Opposition.[3]
Die Wahrheit ist, daß die Dispensationsbefugniß eine große Anomalie in Staatssachen war. In der Theorie war sie mit den Grundsätzen gemischter Verfassung nicht zu vereinigen, aber sie war in einer Zeit entstanden, wo das Volk sich wenig um Theorien kümmerte. In der Praxis hatte man diese Befugniß niemals auf gröbliche Art gemißbraucht, sie war deshalb geduldet worden, und endlich allmälig zu einer Art Verjährung gekommen. Nach einem langen Zwischenraume wurde sie endlich in einem fortgeschrittenen Zeitalter bei einer wichtigen Veranlassung und zwar in früher nicht gekannter Ausdehnung, zu einem allgemein verabscheuten Zwecke in Anwendung gebracht. Sie wurde einer strengen Untersuchung unterworfen, und wenn man auch nicht gleich wagte sie geradezu für verfassungswidrig zu erklären, so kam man doch zu der Erkenntniß, daß sie in directem Widerspruche mit der Verfassung stehe, und wenn sie willkürlich blieb, die englische Regierung aus einer beschränkten Regierung in eine absolute verwandeln würde.
[3.] Das Vernünftigste was über diesen Gegenstand im Hause der Gemeinen gesprochen wurde, rührte von Sir William Coventry her. „Unsere Voreltern haben niemals eine Linie gezogen, um die Souverainetätsrechte und die Freiheit zu begrenzen.“
Cassirung der Indulgenzakte. Annahme der Testakte. [Durch] solche Befürchtungen veranlaßt, stellten die Gemeinen in Abrede, daß es ein Dispensationsrecht des Königs gebe, zwar nicht rücksichtlich aller Strafgesetze, sondern blos soweit diese die kirchlichen Angelegenheiten beträfen, und sie gaben dem König nicht undeutlich zu verstehen, daß sie nur bei Aufgabe dieses Rechtes ihm Bewilligungen für den holländischen Krieg machen würden. Für den Augenblick schien er geneigt, Alles zu wagen, bis ihm Ludwig dringend rieth, sich der Nothwendigkeit zu fügen und einen günstigeren Zeitpunkt abzuwarten, wo die französischen Heere, jetzt zu schwerem Kriege auf dem Festlande verwendet, benutzt werden könnten, um die Unzufriedenheit in England zu unterdrücken. In der Cabale selbst wurden Zeichen von Uneinigkeit und Verrätherei sichtbar. Shaftesbury erkannte mit seinem zum Sprichwort gewordenen Scharfblick, daß eine heftige Reaction bevorstehe, und Alles einer Krisis gleich der von 1640 zuschreite. Er beschloß, daß diese ihn nicht in Straffords Lage finden sollte, machte deshalb eine plötzliche Wendung und erkannte im Hause der Lords an, daß die Erklärung gesetzwidrig sei. Der König, von seinen Verbündeten sowie von seinem Kanzler verlassen, fügte sich, nahm die Indulgenzerklärung zurück und versprach feierlich, daß sie niemals in Anwendung gebracht werden solle.
Selbst diese Concession war ungenügend. Die Gemeinen waren noch nicht damit zufrieden, ihren Souverain zur Vernichtung der Indulgenz gezwungen zu haben, sie nöthigten ihm auch seine ungern ertheilte Zustimmung ab zu einem wichtigen Gesetze, welches bis zur Regierung Georgs IV. geltend geblieben ist. Dieses Gesetz unter der Benennung „Testakte“ bekannt, bestimmte, daß alle mit militairischen oder bürgerlichen Ämtern bekleideten Personen den Suprematseid leisten, eine Erklärung gegen die Transsubstantiation unterschreiben und öffentlich das Abendmahl nach den Gesetzen der englischen Kirche empfangen sollten. Die Einleitung des Gesetzes spricht nur in feindseligen Ausdrücken gegen die Papisten, die folgenden Paragraphen aber waren den Papisten kaum weniger ungünstig als der strengsten Klasse von Puritanern. Diese jedoch, durch die offenbare Hinneigung des Hofes zum Papstthum erschreckt, und von einigen Anhängern der Hochkirche zu der Hoffnung beredet, daß nach der wirksamen Entwaffnung der Katholischen den protestantischen Nichtconformisten Hilfe werden solle, erhoben nur geringen Widerspruch, und auch der König, der sich in größter Geldverlegenheit befand, konnte nicht wagen seine Genehmigung vorzuenthalten. Die Akte wurde vollzogen und in Folge davon der Herzog von York genöthigt, den hohen Posten eines Lord Großadmirals aufzugeben.
Auflösung der Cabale. [Noch] hatten die Gemeinen sich nicht gegen den holländischen Krieg erklärt. Nachdem aber der König aus Dankbarkeit für die ihn sehr vorsichtig gespendeten Summen den ganzen Plan seiner inneren Politik fallen gelassen, traten sie heftig gegen seine auswärtige Politik auf. Sie verlangten, daß Buckingham und Lauderdale für immer aus dem Rathe entfernt würden, und bildeten einen Ausschuß, welcher ermitteln sollte, ob es angemessen sei, Arlington unter Anklage zu stellen. Nach kurzer Zeit existirte die Cabale nicht mehr. Clifford, der Einzige von den Fünfen, der mit einigem Grund für einen rechtlichen Mann gelten konnte, verweigerte den neuen Religionseid, legte seinen weißen Stab nieder und zog sich auf seine Güter zurück. Arlington vertauschte den Posten eines Staatssecretairs mit einer ruhigen, ehrenvollen Anstellung im königlichen Hause. Shaftesbury und Buckingham versöhnten sich mit der Opposition und erschienen an der Spitze der stürmischen Demokratie der City. Lauderdale hingegen blieb Minister der schottischen Angelegenheiten, mit denen das englische Parlament nichts zu schaffen hatte.