[6.] Dies erwähnt das interessante Werk, unter dem Titel: „Ragguaglio della solenne Comparsa fatta in Roma gli otto di Gennaio, 1687, dall’ illustrissimo et excellentissimo signor Conte di Castelmaine.“

Der Freibrief der City wird zurückgenommen. [Der] Freibrief der Hauptstadt stand ihnen im Wege, und dieser Freibrief mußte vernichtet werden. Es wurde erklärt, daß die City von London durch einige Ungesetzlichkeiten ihre munizipalen Privilegien verwirkt habe und die ganze Corporation einer Untersuchung vor dem Gerichtshofe der Kings-Bench zu übergeben sei. Zugleich handhabte man die Gesetze, welche bald nach der Restauration gegen Nichtconformisten entstanden waren und während der Herrschaft der Whigs geruht hatten, mit außerordentlicher Strenge.

Verschwörungen der Whigs. [Die] Whigs aber hatten den Muth noch nicht verloren. Befanden sie sich auch in schlimmer Lage, so bildeten sie doch noch immer eine zahlreiche und mächtige Partei, und da ihre Anhänger größtentheils in bedeutenderen Städten, und namentlich in der Hauptstadt lebten, so erregten sie mehr Lärm und Aufsehen, als ihre wirkliche Stärke rechtfertigte. Aufgeregt durch das Andenken an vergangene Triumphe und das Gefühl der jetzigen Unterdrückung, überschätzten sie sowohl ihre Macht wie ihre Leiden. Sie vermochten nicht, die Existenz jener klaren und Alles bewältigenden Nothwendigkeit nachzuweisen, welche allein das gewaltsame Mittel der Auflehnung gegen eine gesetzmäßig bestehende Regierung zu rechtfertigen vermag. Welchen Argwohn sie auch immer in sich trugen, sie konnten keinen Beweis dafür liefern, daß ihr Souverain mit Frankreich ein Bündniß gegen die Religion und die Freiheiten Englands geschlossen habe. Was davon bekannt war, reichte nicht aus, um die Anwendung des Schwertes zu rechtfertigen. Wurde die Ausschließungsbill verworfen, so hatten es die Lords in der Ausübung eines Rechts gethan, das so lange bestand wie die Verfassung; hatte der König das Parlament von Oxford aufgelöst, so geschah es vermittelst eines Hohheitsrechtes, das nicht in Abrede gestellt werden konnte. Wenn der Hof nach der Auflösung zu einigen strengen Maßregeln griff, so verstießen dieselben doch nicht gegen die Bestimmungen der Gesetze und gegen die Praxis, welche von den Unzufriedenen noch kürzlich selbst ausgeübt worden war. Verfolgte der König seine Widersacher, so geschah es nach aller Form und vor den ordentlichen Gerichtshöfen. Die Zeugnisse, welche für die Krone sprachen, waren wenigstens ebenso geltend als diejenigen, auf welche hin die Opposition noch vor kurzem Englands edelstes Blut vergossen hatte. Ein angeklagter Whig hatte jetzt von Richtern, Advokaten, Sheriffs, Geschwornen und Zuschauern keine üblere Behandlung zu erwarten, als diejenige war, welche die Whigs noch jüngst als angemessen für einen angeklagten Papisten hielten. Man hatte die Privilegien der City Londons angegriffen, doch war es nicht mit bewaffneter Hand, oder durch Ausübung einer nicht zu rechtfertigenden Prärogative geschehen, sondern in Übereinstimmung mit dem ordentlichen Gerichtsgebrauch von Westminsterhall. Auf den Befehl des Königs waren weder neue Steuern erhoben, noch ein Gesetz außer Kraft gesetzt worden; die Habeas-Corpus-Akte wurde geachtet und selbst die Testakte in Ausführung gebracht. Es war daher der Opposition unmöglich, den König einer so schlechten Regierung zu beschuldigen, daß ein Aufstand sich hätte rechtfertigen lassen. Und gesetzt seine Regierung wäre noch mangelhafter gewesen, ein Aufstand würde immer verbrecherisch geblieben sein, da keine Aussicht vorhanden war ihn mit Erfolg durchzuführen. Die Lage der Whigs im Jahre 1682 war eine andere als die der Rundköpfe vierzig Jahre früher. Diejenigen, welche gegen Karl I. zu den Waffen griffen, thaten es unter der Autorität eines Parlaments, welches das Gesetz versammelt hatte und ohne seine eigene Zustimmung nicht aufgelöst werden konnte. Die Widersacher Karls II. bestanden aus Privatleuten. Fast alle Hilfsmittel des Königreichs in Militair und Flotte befanden sich in den Händen derjenigen, welche Karl I. entgegenstanden, jetzt besaß Karl II. diese Hilfsmittel. Die Hälfte der Nation hatte das Haus der Gemeinen gegen Karl I. unterstützt; die Zahl der Kriegslustigen gegen Karl II. war in großer Minorität. Es unterlag daher keinem Zweifel, daß sie nicht im Stande sein würden, eine Erhebung durchzuführen, und ebenso wahrscheinlich mußte ein Scheitern derselben die Übel, über welche sie klagten, nur vergrößern. Die wahre Politik der Whigs wäre gewesen, sich mit Ergebung in das Mißgeschick zu fügen, welches eine natürliche Folge und wohlverdiente Strafe ihrer Verirrungen war, geduldig auf eine Änderung der Volksstimmung zu warten, die nicht ausbleiben konnte, dem Gesetze sich zu fügen, und den, wenn auch unvollkommenen doch keineswegs nichtigen Schutz zu beanspruchen, den das Gesetz der Unschuld gewähren muß. Zu ihrem Unglück schlugen sie einen anderen Weg ein. Gewissenlose heißblütige Führer der Partei bildeten und verarbeiteten Widerstandspläne, und wurden zwar nicht mit Beifall, doch mit dem Scheine des Einverständnisses von bessern Männern angehört, als sie selbst waren. Man beschloß zu gleicher Zeit in London, in Cheshire, zu Bristol und zu Newcastle Aufstände ausbrechen zu lassen, und hatte mit den mißvergnügten schottischen Presbyterianern Verbindungen angeknüpft, welche unter einer Tyrannei schmachteten, wie sie England in den trübsten Zeiten nicht erduldet. Indem so die Führer der Opposition Pläne wegen offener Rebellion besprachen, aber immer noch durch Furcht und Gewissen sich von der entscheidenden That abhalten ließen, verfielen einige ihrer Genossen auf einen ganz besonderen Plan. Für wilde, charakterlose Menschen, welche der Fanatismus dem Wahnsinn nahe gebracht, schien es der einfachste und sicherste Weg, die Freiheiten Englands und den Protestantismus dadurch zu retten, daß man den König und seinem Bruder einen Hinterhalt legte, und Beide ermordete. Bereits waren Ort und Zeit bestimmt und die Einzelheiten der Ermordung häufig besprochen worden, wenn auch noch nicht bis zur Ausführung geordnet. Nur Wenige waren in diesen Plan eingeweiht, und namentlich wurde er vor dem rechtschaffenen, menschen­freundlichen Russell und vor Monmouth geheim gehalten, der zwar nicht eben ein zartes Gewissen hatte, aber doch mit Entsetzen vor dem Verbrechen des Vatermords zurückgebebt sein würde. So existirten zwei Verschwörungen, eine in der andern. Das größere Complot der Whigs ging dahin, das Volk zum Aufruhr gegen die Regierung zu verleiten, das kleinere Complot aber, das Ryehousecomplot (Roggenhauscomplot) genannt, welches nur aus wenigen Personen bestand, beabsichtigte den Meuchelmord des Königs und seines muthmaßlichen Thronfolgers.

Entdeckung der Whigverschwörung. [Beide] Complots wurden verrathen. Feige Verräther eilten sich selbst zu retten, indem sie Alles und noch mehr als das, anzeigten was in den Berathungen der Partei erwähnt worden war. Es ist Thatsache, daß nur eine sehr kleine Zahl der Mißvergnügten daran dachte, zum Mittel des Meuchelmordes zu schreiten, da aber zwei Verschwörungen sich vereinigten, so war es der Regierung leicht, sie zu vermischen.

Strenge der Regierung. [Die] zu rechtfertigende Entrüstung, welche das Ryehousecomplot hervorrief, traf längere Zeit die gesammte Whigpartei. Der Konig hatte jetzt völlige Freiheit, für Jahre des Zwanges und der Demüthigung sich zu rächen. Shaftesbury war allerdings dem, durch seine vielfache Treulosigkeit wohlverdienten Schicksale entgangen. Er hatte den Untergang seiner Partei herannahen sehen, hatte einen vergeblichen Versuch gemacht, sich mit den königlichen Brüdern zu versöhnen, und war nach Holland geflüchtet, wo er bald darauf unter dem großmüthigen Schutze einer Regierung starb, der er manch bitteres Leid zugefügt. Monmouth warf sich seinem Vater zu Füßen und erhielt Gnade, compromittirte sich aber sehr bald wieder, und hielt es für klug, in ein freiwilliges Exil zu gehen. Essex tödtete sich im Tower mit eigener Hand. Russel, der keines hochverrätherischen Verbrechens schuldig gewesen zu sein scheint, und Sidney, dessen Schuld gesetzlich nicht bewiesen werden konnte, wurden trotz Recht und Gerechtigkeit enthauptet. Russel starb mit christlicher Ergebung, Sidney mit stoischem Muthe. Einige betheiligte Politiker von niederem Range wurden zum Galgen verurtheilt. Viele flüchteten aus dem Lande. Eine Menge Prozesse entstanden wegen unterlassener Anzeige von Verrath, wegen Schmähschriften oder Verschwörungen. Verurtheilungen wurden ohne Mühe von den torystischen Geschwornen erlangt und strenge Strafen von den höfischen Richtern verhängt. Mit diesen Criminalprozessen vereinigten sich nicht minder furchtbare Civilprozesse. Es wurden Personen verklagt, die den Herzog von York beschimpft hatten, und Entschädigungen, welche einer lebenslänglichen Kerkerhaft gleichkamen, wurden von dem Kläger gefordert, und ohne Bedenken zuerkannt. Der Gerichtshof der Kings-Bench erklärte, daß die Freiheiten der City Londons der Krone verfallen seien. Dieser bedeutende Sieg machte die Regierung so übermüthig, daß sie die Institutionen anderer Corporationen angriff, an deren Spitze Whigbeamten standen, oder welche whigistische Mitglieder in das Parlament gewählt hatten.

Entziehung von Privilegien. [Stadt] für Stadt wurde gezwungen, ihre Privilegien aufzugeben, und die neuen Freibriefe, welche an Stelle derselben verliehen wurden, gaben den Tories überall die Herrschaft.

Wie wenig auch diese Maßregeln zu entschuldigen waren, so hatten sie doch den Schein der Gesetzlichkeit, und wurden zugleich von einer Handlung begleitet, welche die Befürchtungen zu nichte machen sollten, mit denen viele loyale Leute der Thronbesteigung eines katholischen Souverains entgegen sahen. Lady Anna, jüngere Tochter des Herzogs von York aus erster Ehe, wurde mit Georg, einem Prinzen aus dem rechtgläubigen Hause Dänemark, vermählt. Der torystische Adel sammt dem Klerus hatten jetzt Ursache zu der Hoffnung, daß die englische Kirche, ohne Verletzung der Thronfolgeordnung, vollständig gesichert sei. Der König und sein Erbe standen in ziemlich gleichem Alter, beide näherten sich dem Abend des Lebens. Der König erfreute sich einer vortrefflichen Gesundheit, und aller Wahrscheinlichkeit nach konnte Jakob, wenn er überhaupt auf den Thron gelangte, nur kurze Zeit regieren. Über diese Zeit hinaus bot sich die zufriedenstellende Aussicht auf eine lange Reihe protestantischer Souveraine.

Die Freiheit, ohne Censur zu drucken, gereichte der überwundenen Partei zu wenig oder keinem Vortheil, denn die Stimmung der Richter und Geschwornen war der Art, daß kein Schriftsteller, den die Regierung wegen eines Libells verfolgte, die geringste Hoffnung hatte, freigesprochen zu werden. Die Furcht vor Bestrafung brachte daher dieselbe Wirkung hervor, welche die Censur selbst erzielt haben würde. Indessen erdröhnten die Kanzeln von Reden gegen die Sünde der Rebellion. Die Abhandlungen, in denen Filmer die Behauptung aufstellte, erbliche Despotie sei die von Gott verordnete Regierungsform, beschränkte Monarchie hingegen ein verderblicher Unsinn, waren kürzlich erschienen und von der Mehrzahl der Tories wohl aufgenommen worden. An demselben Tage, an welchem Russel auf dem Schaffot starb, erklärte sich die Universität von Oxford für diese wunderlichen Lehren in einem feierlichen öffentlichen Akte und ließ die politischen Schriften von Buchanan, Milton und Baxter mitten auf dem Schulhofe verbrennen.

Hierdurch wurde der König ermuthigt die Grenzen zu überschreiten, welche er einige Jahre lang respectirt hatte, und den klaren Buchstaben des Gesetzes zu verletzen. Das Gesetz verordnete, daß zwischen der Auflösung eines Parlaments und der Zusammenberufung eines anderen nicht mehr als drei Jahre verstreichen dürften, aber drei Jahre waren nach Auflösung des Parlaments von Oxford vorüber, und es erfolgten keine Neuwahlen. Dieser Verfassungsbruch war um so weniger zu entschuldigen, da der König keinen Grund hatte, sich vor einem neuen Hause der Gemeinen zu fürchten. Die Grafschaften waren größtentheils auf seiner Seite, und die Landstädte, welche früher unter der Herrschaft der Whigs standen, waren so umgestaltet, daß man überzeugt sein konnte, sie würden nur dem Hofe ergebene Leute wählen.

Einfluß des Herzogs von York. [Bald] darauf kam abermals eine Verletzung des Gesetzes vor, und zwar zu Gunsten des Herzogs von York. Dieser Prinz war seiner Religion sowie seines harten, rauhen Charakters wegen nichts weniger als populär, so daß man es als Nothwendigkeit betrachtete ihn so lange aus den Augen des Volks zu bringen, als die Ausschließungsbill im Parlamente verhandelt wurde, damit sein öffentliches Erscheinen der Partei, die ihm sein Geburtsrecht entziehen wollte, nicht zum Nutzen gereichen könne. Man hatte ihn deshalb entsendet, Schottlands Regierung zu übernehmen, wo der alte, ungestüme Tyrann Lauderdale im Begriff war zu sterben. Jetzt wurde selbst Lauderdale übertroffen. Die Regierung Jakobs charakterisirte sich durch gehässige Gesetze, unmenschliche Strafen und Urtheile, deren Ungerechtigkeit selbst in jenem Zeitalter beispiellos war. Der schottische Geheime Rath hatte die Macht, Staats­verbrecher der Folter zu unterwerfen, dieser Anblick aber war so haarsträubend, daß wenn die spanischen Stiefeln gebracht wurden, selbst die ergebensten und herzlosesten Hofleute das Zimmer verließen. Der Sessionstisch war in Folge dessen zuweilen ganz unbesetzt, und man erachtete es später für nothwendig, besonders zu verordnen, daß die Räthe bei solchen Gelegenheiten ihre Plätze nicht verlassen dürften. Was den Herzog von York betraf, so schien ihm das entsetzliche Schauspiel, welche die verworfensten Menschen jener Zeit nicht ohne Mitleid und Grausen ansehen konnten, zu amüsiren. Er besuchte nicht nur die Rathssitzungen, wenn gefoltert wurde, sondern betrachtete auch die Qualen der unglücklichen Opfer mit einer Aufmerksamkeit und einem Behagen, mit denen man ein interessantes, wissenschaftliches Experiment zu verfolgen pflegt. So verlebte er seine Zeit in Edinburg, bis das Resultat des Kampfes zwischen dem Hofe und den Whigs nicht mehr zu bezweifeln war; dann kehrte er nach England zurück, obgleich noch immer durch die Testakte von aller öffentlichen Thätigkeit ausgeschlossen. Anfänglich wagte der König zwar nicht, gegen ein Gesetz zu handeln, in welchem die große Mehrzahl seiner loyalsten Unterthanen eine hauptsächliche Bürgschaft für ihre Religion und ihre bürgerlichen Rechte sah; als aber eine Reihenfolge von Versuchen bewies, daß die Nation geduldig genug war, fast Alles über sich ergehen zu lassen was der Regierung zu thun beliebte, so erlaubte sich Karl im Interesse seines Bruders eine Ausnahme vom Gesetz zu machen. Der Herzog kehrte auf seinen Sitz im Rathe zurück, und übernahm die Leitung des Seewesens.