[53] Die Geschichte dieser Periode von Fuller’s Leben habe ich seiner eigenen Erzählung entnommen.
[54] Commons’ Journals, Dec. 2. 9. 1691; Grey’s Debates.
[55] Commons’ Journals, Jan. 4. 1691/92; Grey’s Debates.
[56] Commons’ Journals, Feb. 22. 23. 24. 1691/92.
[57] Fuller’s Original Letter of the late King James and others to his nearest Friends in England.
[58] Burnet (II. 86.) Burnet hatte offenbar vergessen was die Bill enthielt. Ralph wußte davon nichts weiter als was er von Burnet erfahren hatte. Ich habe in den zahlreichen jakobitischen Libellen der damaligen Zeit fast nirgends eine Anspielung auf den Gegenstand gefunden. In einem Pamphlet aber, welches gegen das Ende der Regierung Wilhelm’s unter dem Titel: „The Art of Governing by Parties” erschien, kommt eine bemerkenswerthe Stelle vor. Der Autor sagt: „Es fehlt uns noch eine Acte zur Begründung eines Fonds für die Gehalte der Richter; es war nach der Revolution eine darauf bezügliche Bill in beiden Parlamentshäusern durchgegangen; aber ob Se. Majestät derselben wegen eines Mangels oder aus welchem andren Grunde seine Genehmigung versagte, dessen kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich weiß nur, daß mich der Grund damals befriedigte, und ich zweifle nicht, daß er jede derartige gute Bill zu jeder Zeit genehmigen würde.” Diese Worte überzeugten mich, daß die Bill einen ernsten Einwand zuließ, der aus dem Titel nicht hervorging und den kein Geschichtsschreiber angedeutet hat. Ich fand in den Archiven des Hauses der Lords das Originalpergament mit den Worten auf der Rückseite: „Le Roy et la Reyne s’aviseront.” Und es war mir auf den ersten Blick klar, worin der Einwand bestand.
In dem Theile von Narcissus Luttrell’s Tagebuche, der sich auf diese Angelegenheit bezieht, ist eine Lücke. „Der König,” schrieb er, „genehmigte zehn öffentliche Bills und vierunddreißig Privatbills und verwarf die von den — ”
Ueber die gegenwärtige Praxis des Hauses der Gemeinen in solchen Fällen siehe Hatsell’s werthvolles Werk II. 356. Ich führe die Ausgabe von 1818 an. Hatsell sagt, daß viele Bills, welche die Interessen der Krone berühren, ohne irgend eine Notifikation der königlichen Genehmigung eingebracht werden können und daß es genügt, wenn die Genehmigung bei der zweiten Lesung und selbst noch später angezeigt wird, daß aber bei einer Maßregel, welche das erbliche Einkommen berührt, die Genehmigung im ersten Stadium angezeigt werden muß.
[59] Die Geschichte dieser ministeriellen Einrichtungen habe ich hauptsächlich der London Gazette vom 3. und 7. März 1691/92 und Narcissus Luttrell’s Tagebuche von diesem Monate entnommen. Einige flüchtige Striche sind auch gleichzeitigen Flugschriften entlehnt.
[60] Wilhelm an Melville, 22. Mai 1690.