Die Prinzessin stimmte allen Meinungsäußerungen ihres Gemahls bei, und ihre gemeinschaftliche Ansicht wurde dem Könige in entschiedenen aber gemäßigten Ausdrücken mitgetheilt. Sie erklärten, daß sie das von Seiner Majestät eingeschlagene Verfahren lebhaft bedauerten. Sie seien überzeugt, daß er sich ein Hoheitsrecht angemaßt habe, das ihm gesetzlich nicht zustehe. Gegen diese Anmaßung protestirten sie, nicht nur als Freunde der bürgerlichen Freiheit, sondern auch als Mitglieder des königlichen Hauses, als welche sie ein hohes Interesse an der Erhaltung der Rechte dieser Krone hätten, die sie einst tragen könnten. Denn die Erfahrung habe gelehrt, daß Willkürherrschaft in England unfehlbar eine Reaction nach sich ziehe, die noch verderblicher sei als jene selbst, und man müsse mit Grund befürchten, daß die durch die Aussicht auf Despotismus beunruhigte und entrüstete Nation selbst gegen die constitutionelle Monarchie einen Widerwillen fassen würde. Sie gäben daher dem Könige den Rath, daß er in allen Dingen streng nach dem Gesetze regieren möge. Sie geständen sehr gern zu, daß das Gesetz mit Nutzen durch die competente Autorität abgeändert werden könne und daß ein Theil seiner Erklärung es wohl verdiene, einer Parlamentsacte einverleibt zu werden. Sie seien keine Verfolger, sie würden mit Vergnügen römische Katholiken so gut als protestantische Dissenters in geeigneter Weise von allen Strafgesetzen befreit, und ebenso gern protestantische Dissenters in zweckmäßiger Weise zu bürgerlichen Ämtern zugelassen sehen. Weiter aber könnten Ihre Hoheiten nicht gehen. Sie könnten sich der ernsten Besorgniß nicht enthalten, daß die Zulassung römischer Katholiken zu Staatsämtern große Nachtheile hervorrufen würden, und es war nicht undeutlich zu verstehen gegeben, daß der Grund zu dieser Besorgniß namentlich in Jakob’s Handlungsweise liege.[55]
[53.] Burnet I. 693, 694.
[54.] „Le Prince d’Orange, qui avoit éludé jusqu’alors de faire une réponse positive dit ... qu’il ne consentira jamaia à la suppression de ces lois qui avoient été établies pour le maintien et la sureté de la religion Protestante, et que sa conscience ne lui permettoit point, non seulement pour la succession du royaume d’Angleterre, mais même pour l’empire du monde; en sorte que le roi d’Angleterre est plus aigri contre lui qu’il n’a jamais été.“ — Bonrepaux, 11.(21.) Juni 1687.
[55.] Burnet, I. 710; Bonrepaux, 24. Mai (4. Juni) 1687.
Vertheidigung ihrer Ansichten bezüglich der englischen Katholiken. [Die] ausgesprochene Ansicht des Prinzen und der Prinzessin über die Ausschließungen, denen die römischen Katholiken unterworfen waren, theilten fast alle Staatsmänner und Philosophen, welche damals der politischen und religiösen Freiheit eifrig das Wort redeten. In unsrer Zeit dagegen haben erleuchtete Männer oft mit Bedauern sich dahin geäußert, daß Wilhelm in diesem einen Punkte gegen seinen Schwiegervater im Nachtheil stehe. Das Wahre ist, daß einige Erwägungen, welche nothwendig sind, wenn man sich ein richtiges Urtheil bilden will, von vielen Schriftstellern des neunzehnten Jahrhunderts nicht berücksichtigt worden zu sein scheinen.
Es sind zwei einander entgegengesetzte Irrthümer, in welche Diejenigen, die sich mit dem Studium unsrer vaterländischen Geschichte beschäftigen, in steter Gefahr sind zu verfallen: der Irrthum, daß sie die Gegenwart nach der Vergangenheit, und der Irrthum, daß sie die Vergangenheit nach der Gegenwart beurtheilen. Dem ersteren sind Diejenigen unterworfen, welche geneigt sind alles Alte zu verehren, dem zweiten Diejenigen, welche von allem Neuen angezogen werden. Auf den ersteren stößt man beständig in den Raisonnements conservativer Politiker über die Fragen ihrer Zeit, der zweite findet sich immer in den Betrachtungen von Schriftstellern der liberalen Richtung, wenn sie die Ereignisse einer früheren Zeit besprechen. Der erstere ist bei einem Staatsmanne, der andre bei einem Geschichtsschreiber verderblicher.
Es ist für Niemanden, der es in Unsrer Zeit unternimmt, über die Revolution zu schreiben, welche die Stuarts stürzte, so leicht, die rechte Mittelstraße zwischen diesen beiden Extremen stetig einzuhalten. Die Frage, ob es gerathen sei, Mitglieder der katholischen Kirche zum Parlament und zu Staatsämtern zuzulassen, erschütterte unser Vaterland während der Regierung Jakob’s II., durch seinen Sturz wurde sie in den Hintergrund zurückgedrängt, und nachdem sie über ein Jahrhundert lang geruht hatte, kam sie in Folge der großen Aufregung der Gemüther, welche dem Zusammentritt der französischen Nationalversammlung folgte, wieder zur Sprache. Dreißig Jahre währte der Streit in beiden Häusern des Parlaments, in jedem Wahlkörper, in jedem Kreise der Gesellschaft. Er stürzte Ministerien, zerriß Parteien, machte in einem Theile des Landes jede Regierung unmöglich und brachte uns zuletzt an den Rand des Bürgerkrieges. Selbst nach Beendigung des Kampfes gohren die Leidenschaften, die er aufgeregt hatte, noch immer fort. Ein Mann, dessen Geist unter dem Einflusse dieser Leidenschaften stand, konnte fast unmöglich die Ereignisse der Jahre 1687 und 1688 in einem vollkommen richtigen Lichte erblicken.
Eine Klasse von Politikern, welche von dem richtigen Vordersatze ausging, daß die Revolution eine große Wohlthat für unser Land gewesen sei, gelangte zu dem irrigen Schlusse, daß keine Bürgschaft, die von den Staatsmännern der Revolution zum Schutze unsrer Religion und unsrer Freiheit für nöthig erachtet worden war, ohne Gefahr abgeschafft werden könnte. Eine andre Klasse, die von dem ebenfalls richtigen Vordersatze ausging, daß die über die Katholiken verhängten Ausschließungen lange Zeit nichts als Unheil verursacht hätten, kam zu dem falschen Schlusse, daß diese Ausschließungen zu keiner Zeit nützlich und nothwendig gewesen sein könnten. Der erste Trugschluß durchdrang die Reden des geistreichen und gelehrten Eldon, der andre blieb selbst auf einen so ruhigen und philosophischen Kopf wie Mackintosh nicht ganz ohne Einfluß.
Bei näherer Prüfung wird es sich jedoch vielleicht zeigen, daß wir das von allen großen englischen Staatsmännern des siebzehnten Jahrhunderts einstimmig gebilligte Verfahren rechtfertigen können, ohne die Weisheit des von allen großen englischen Staatsmännern unsrer Zeit eben so einstimmig gebilligten Verfahrens in Zweifel zu ziehen.