[79.] Citters, 18.(28.) Mai 1688.
[80.] Ibid. 18.(28.) Mai 1688.
Entlassung Sawyer’s. [Es] war nicht zu erwarten, daß ein Fürst, der von allen niederen Dienern der Regierung bei Strafe der Entlassung Unterstützung seiner Politik verlangte, einen Generalfiskal behalten würde, dessen Abneigung gegen diese Politik kein Geheimniß war. Sawyer hatte noch über anderthalb Jahr in seiner Stellung bleiben dürfen, nachdem er sich gegen die Dispensationsgewalt erklärt hatte. Diese ungewöhnliche Nachsicht verdankte er nur der außerordentlichen Schwierigkeit, die es der Regierung machte, einen Nachfolger für ihn zu finden. Es war um der pekuniären Interessen der Krone willen nothwendig, daß wenigstens einer der beiden ersten Staatsanwälte ein talentvoller und kenntnißreicher Mann war, und es war keineswegs leicht, einen diesen Anforderungen genügenden Juristen zu bewegen, daß er sich durch das tägliche Begehen von Handlungen, welche das nächste Parlament wahrscheinlich als schwere Übertretungen und Verbrechen betrachtete, sehr ernster Gefahr aussetzte. Es war nicht möglich gewesen, einen besseren Generalprokurator als Powis aufzutreiben, ein Mann, der sich zwar aus nichts ein Gewissen machte, der aber auch nicht einmal den gewöhnlichsten Pflichten seines Postens gewachsen war. Unter diesen Umständen hielt man es für wünschenswerth, die Arbeit zu theilen. Ein Fiskal, dessen Berufstüchtigkeit durch Gewissensskrupel bedeutend beeinträchtigt wurde, hatte einen Prokurator zur Seite, dessen Gewissenlosigkeit seinen Mangel an Befähigung einigermaßen ersetzte. Wenn es der Regierung um energische Durchführung des Gesetzes zu thun war, so wendete sie sich an Sawyer; wollte sie das Gesetz mit Füßen treten, so hielt sie sich an Powis. Dieses Arrangement wurde so lange beibehalten, bis der König die Dienste eines Anwalts erlangte, der zu gleicher Zeit noch gewissenloser als Powis und geschickter als Sawyer war.
Williams Generalprokurator. [Keiner] der damals lebenden Advokaten hatte der Regierung giftiger opponirt als Wilhelm Williams. Er hatte sich unter der vorigen Regierung als Whig und Exclusionist hervorgethan. Als die Parteiwuth den höchsten Grad erreicht hatte, war er zum Sprecher des Unterhauses erwählt worden. Nach der Prorogation des oxforder Parlaments war er der gewöhnliche Rechtsbeistand der heftigsten Demagogen gewesen, die des Aufruhrs angeklagt wurden. Er besaß anerkanntermaßen bedeutende juristische Gewandtheit und Kenntnisse. Unbesonnene Überstürzung und Parteigeist hielt man für seine Hauptfehler; daß er noch andere Fehler hatte, in Vergleich mit denen die genannten als Tugenden gelten konnten, ahnete man damals noch nicht. Die Regierung suchte eine Gelegenheit, um ihm etwas anzuhaben, und es wurde ihr nicht schwer, eine solche zu finden. Er hatte auf Befehl des Hauses der Gemeinen einen von Dangerfield verfaßten erzählenden Bericht herausgegeben. Hätte ein Privatmann diese Schrift veröffentlicht, so würde sie unbestreitbar als ein aufrührerisches Libell zu betrachten gewesen sein. Es wurde bei der Kings Bench eine Criminaluntersuchung gegen Williams eingeleitet; er berief sich umsonst auf die Privilegien des Parlaments und wurde zu einer Geldbuße von zehntausend Pfund verurtheilt. Einen großen Theil dieser Summe bezahlte er baar und über den Rest gab er eine Schuldverschreibung. Der Earl von Peterborough, der in Dangerfield’s Erzählung in beleidigender Weise erwähnt war, wurde durch den Erfolg der Criminaluntersuchung ermuthigt, eine Civilklage auf eine bedeutende Entschädigungssumme anhängig zu machen. Williams gerieth dadurch in die größte Verlegenheit. Da bot sich ihm ein rettender Ausweg dar. Allerdings war es ein Ausweg, der einem Manne von festen Grundsätzen und edlem Character noch schrecklicher gewesen sein würde, als Armuth, Gefängniß und selbst Tod. Er konnte sich der Regierung verkaufen, deren Feind und Opfer er gewesen war; er konnte sich erbieten, bei jedem Angriffe auf die Freiheiten und die Religion, für welche er einen maßlosen Eifer gezeigt hatte, den gefährlichsten Posten zu übernehmen; er konnte seinen Whiggismus durch Dienste wieder gut machen, vor denen selbst die eingefleischtesten Tories, an deren Händen das Blut Russell’s und Sidney’s klebte, mit Abscheu zurückbebten. Der Handel wurde abgeschlossen. Der noch schuldige Rest der Strafsumme wurde erlassen und Peterborough durch Vermittelung des Königs zu einem Vergleich bewogen. Sawyer wurde abgesetzt, Powis wurde Generalfiskal, Williams wurde zum Generalprokurator ernannt, in den Adelstand erhoben und war bald ein Günstling des Königs. Obgleich im Range nur der zweite Kronjurist, gelang es ihm doch sehr bald, durch seine Gewandtheit, Gelehrsamkeit und Energie seinen Vorgesetzten völlig in den Schatten zu stellen[81].
Williams war noch nicht lange im Amte, als er aufgefordert wurde, in dem denkwürdigsten Staatsprozesse, von dem die Annalen der britischen Justiz berichten, eine Hauptrolle zu übernehmen.
[81.] London Gazette, Dec. 15. 1687. Siehe den Prozeß gegen Williams in der Collection of State Trials. „Ha hecho,“ sagt Ronquillo, „grande susto el haber nombrado el abogado Williams, que fue el orador y el mas arrabiade de toda la casa des comunes en los ultimos terribles parlamentos del Rey difunto.“ 27. Nov. (7. Dec.) 1687.
Zweite Indulgenzerklärung. [Am] 27. April 1688 erließ der König eine zweite Indulgenzerklärung. In diesem Schriftstücke führte er die Erklärung vom vorjährigen April in ihrer ganzen Länge auf. Sein bisheriges Leben, sagte er dann, habe sein Volk überzeugen können, daß er nicht der Mann sei, der sich von einem einmal gefaßten Beschlusse so leicht abbringen lasse. Da aber heimtückische Menschen es versucht hätten, die Welt glauben zu machen, daß man ihn doch noch zum Nachgeben in dieser Angelegenheit werde bestimmen können, halte er es für nöthig, zu erklären, daß sein Vorsatz unwiderruflich fest stehe, daß er entschlossen sei, nur solche Männer anzustellen, welche bereit wären, ihn bei der Ausführung seiner Pläne zu unterstützen, und daß er in Gemäßheit dieses Entschlusses viele seiner ungehorsamen Diener von Civil- und Militairämtern habe entheben müssen. Schließlich zeigte er an, daß er spätestens im November ein Parlament einzuberufen gedenke, und ermahnte seine Unterthanen, solche Vertreter in dasselbe zu wählen, die ihn bei dem begonnenen großen Werke zu unterstützen geneigt wären[82].
[82.] London Gazette, April 30. 1688; Barillon, 26. April (6. Mai).
Die Geistlichkeit erhält Befehl, sie von der Kanzel zu verlesen. [Diese] Erklärung machte anfangs nur wenig Sensation. Sie enthielt nichts Neues und die Leute wunderten sich, daß der König es für nöthig hielt, ein feierliches Manifest zu erlassen, blos um ihnen zu sagen, daß er seinen Sinn nicht geändert habe[83]. Die Gleichgültigkeit, mit der die Ankündigung seines festen Entschlusses vom Publikum aufgenommen wurde, verdroß ihn wahrscheinlich und er glaubte ohne Zweifel, daß seine Würde und Autorität leiden könnten, wenn er nicht unverzüglich etwas Neues und Auffallendes thue. In Folge dessen verfügte er unterm 4. Mai durch einen Geheimrathsbefehl, daß seine Erklärung von vergangener Woche an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen beim öffentlichen Gottesdienste von den dienstthuenden Geistlichen aller Kirchen und Kapellen des Reiches verlesen werden solle. In London und seinen Vorstädten sollte die Verlesung am 20. und 27. Mai, in den anderen Landestheilen am 3. und 10. Juni stattfinden. Die Bischöfe waren angewiesen, Exemplare der Erklärung in ihren respectiven Diöcesen zu vertheilen[84].