Die Jury wurde vereidigt; sie bestand aus Männern, welche sehr geachtete Stellungen in der Gesellschaft einnahmen. Der Vormann war Sir Roger Langley, ein Baronet von alter und angesehener Familie. Ihm zur Seite stand ein Ritter und zehn Esquires, von denen mehrere sehr vermögend waren. Es befanden sich einige Nonconformisten unter ihnen, denn die Bischöfe hatten wohlweislich beschlossen, kein Mißtrauen gegen die protestantischen Dissenters zu zeigen. Ein Name jedoch erregte große Besorgniß, der Name Michael Arnold’s. Er war Hofbrauer und man fürchtete, daß die Regierung auf seine Stimme rechnen könne. Es wird erzählt, daß er sich bitter über die Stellung beklagt habe, in die er versetzt war. „Was ich auch thun mag,“ soll er geäußert haben, „so habe ich die Gewißheit, halb ruinirt zu werden. Sage ich Nichtschuldig, so werde ich nicht mehr für den König brauen; sage ich Schuldig, so werde ich für niemand Andren mehr brauen“.[124]
So begann denn die gerichtliche Verhandlung, die, selbst wenn man sie nach Verlauf von mehr als anderthalb Jahrhunderten mit kaltem Blute liest, das ganze Interesse eines Drama’s hat. Die Advokaten stritten auf beiden Seiten mit einer mehr als berufsmäßigen Schärfe und Heftigkeit, das anwesende Publikum hörte mit so gespannter Aufmerksamkeit zu, als hätte das Schicksal jedes Einzelnen von dem Ausspruche der Geschwornen abgehangen, und die Aussichten auf den Sieg wechselten so plötzlich und so ergreifend, daß die Menge zu wiederholten Malen in der nämlichen Minute von der größten Angst zur lebhaftesten Freude und umgekehrt von der lebhaftesten Freude zu noch größerer Angst übersprang.
Die Anklage beschuldigte die Bischöfe, in der Grafschaft Middlesex ein falsches, böswilliges und aufrührerisches Libell geschrieben oder veröffentlicht zu haben. Der Generalfiskal und der Staatsprokurator versuchten zuvörderst den Beweis zu führen, daß die Angeklagten das Libell unterschrieben hatten. Zu dem Ende wurden mehrere Personen aufgefordert, die Handschriften der Bischöfe zu recognosciren. Aber die Zeugen thaten dies mit solcher Unlust, daß kaum einem von ihnen eine klare und deutliche Antwort zu entlocken war. Pemberton, Pollexfen und Levinz behaupteten, daß keine genügenden Beweise vorhanden seien, die der Jury vorgelegt werden könnten; zwei von den Richtern, Holloway und Powell, traten dieser Ansicht bei, und die Hoffnung der Zuschauer stieg bedeutend. Da erklärten plötzlich die Kronanwälte, daß sie einen andren Weg einzuschlagen gedächten. Powis führte mit unverkennbarer Beschämung und Widerstreben einen Sekretär des Geheimen Raths, Namens Blathwayt, der zugegen gewesen war, als der König die Bischöfe verhörte, in die Zeugenloge ein. Blathwayt versicherte eidlich, daß er gehört habe, wie sie ihre Unterschriften selbst anerkannt hätten. Dieses Zeugniß war entscheidend. „Warum haben Sie,“ sagte der Richter Holloway zu dem Fiskal, „da Sie einen solchen Zeugen hatten, ihn nicht sogleich vorgeführt? es wäre dadurch viel unnöthiger Zeitverlust erspart worden.“ Es ergab sich bald, warum der Kronanwalt sich nur höchst ungern durch die dringendste Nothwendigkeit hatte bestimmen lassen, zu diesem Beweismittel zu greifen. Pemberton hielt Blathwayt zurück, unterwarf ihn einem umständlichen Verhör und verlangte eine genaue Erzählung alles dessen, was zwischen dem Könige und den Angeklagten vorgegangen sei. „Das wäre etwas ganz Neues!“ rief Williams. „Glauben Sie,“ sagte Powis, „daß Sie ein Recht dazu haben, an unsere Zeugen jede impertinente Frage zu richten, die Ihnen in den Sinn kommt?“ Die Advokaten der Bischöfe waren jedoch nicht die Männer, die sich so leicht werfen ließen. „Er ist darauf vereidigt,“ sagte Pollexfen, „die Wahrheit, die ganze Wahrheit zu sagen; wir wollen und müssen eine Antwort haben.“ Der Zeuge wurde verlegen, gab ausweichende Antworten, wollte die Fragen nicht richtig verstanden haben und bat um den Schutz des Gerichtshofes; aber er war in Händen, aus denen nicht leicht wieder loszukommen war. Endlich schlug der Generalfiskal sich wieder ins Mittel. „Wenn Sie durchaus auf Ihrer Forderung bestehen,“ hob er an, „so sagen Sie uns wenigstens, welchen Gebrauch Sie von der Antwort zu machen gedenken.“ Pemberton, der während der ganzen Verhandlung seine Pflicht muthig und geschickt erfüllte, erwiederte ohne Besinnen: „Mylords, ich will dem Herrn Generalfiskal antworten, ich will offen mit dem Gerichtshofe reden. Wenn die Bischöfe sich unter dem Versprechen von Seiten Seiner Majestät, daß ihr Geständniß nicht gegen sie angewendet werden solle, zu dieser Schrift bekannten, so wird man sich hoffentlich nicht eines unredlichen Vortheils gegen sie bedienen.“ — „Sie erheben eine Beschuldigung gegen Seine Majestät, die ich kaum auszusprechen wage,“ sagte Williams; „da Sie es so genau nehmen, dann verlange ich auch für den König, daß die Frage zu Protokoll genommen wird.“ — „Was meinen Sie damit?“ fragte jetzt Sawyer. „Ich weiß, was ich meine,“ antwortete der Apostat, „ich verlange, daß die Frage vor Gericht zu Protokoll genommen wird.“ — „Nehmen Sie zu Protokoll, was Sie wollen, Herr Prokurator, ich fürchte Sie nicht,“ sagte Pemberton. Es folgte nun ein lauter und heftiger Wortwechsel, den der Oberrichter nur mit Mühe beschwichtigen konnte. In jedem andren Falle hätte er die Frage ohne Zweifel zu Protokoll nehmen und Pemberton verhaften lassen. Aber an diesem wichtigen Tage wagte er dies nicht. Er warf oft einen Seitenblick auf die dichten Reihen der Earls und Barone, die ihn scharf beobachteten und die ihn beim nächsten Parlamente zur Rechenschaft ziehen konnten. Ein Anwesender meinte nachher, es habe ausgesehen, als ob alle zuhörenden Peers Stricke in der Tasche gehabt hätten.[125] Blathwayt wurde endlich gezwungen, über den ganzen Vorgang einen ausführlichen Bericht zu erstatten. Es stellte sich heraus, daß der König den Bischöfen gegenüber keine ausdrückliche Verpflichtung eingegangen war; ebenso aber ergab es sich auch, daß die Bischöfe wohl Grund hatten, eine stillschweigende Zusage anzunehmen. Aus dem Widerstreben, mit dem die Kronanwälte den Sekretär des Geheimraths in die Zeugenloge einführten und aus der Heftigkeit, mit der sie sich Pemberton’s Kreuzfragen widersetzten, geht klar hervor, daß sie der nämlichen Ansicht waren.
Die Handschrift war jedoch bewiesen. Aber jetzt wurde ein neuer und ernster Einwand erhoben. Der Beweis, daß die Bischöfe das gesetzwidrige Libell geschrieben hatten, war nicht genügend; es mußte auch bewiesen werden, daß sie es in der Grafschaft Middlesex geschrieben hatten. Allein dies konnten der Fiskal und der Prokurator nicht nur nicht beweisen, sondern die Angeklagten waren sogar im Stande, das Gegentheil zu beweisen, denn Sancroft hatte von dem Augenblicke an, wo der Geheimrathsbefehl erschien, bis zu dem Augenblicke, wo die Petition dem Könige überreicht wurde, seinen Palast in Lambeth nicht verlassen. Die ganze Anklage fiel daher in sich selbst zusammen und das Publikum erwartete mit großer Freude eine vollständige Freisprechung.
Die Kronjuristen änderten nun abermals ihre Taktik, ließen die Anklage auf Abfassung eines Libells ganz fallen und unternahmen es, zu beweisen, daß die Bischöfe in Middlesex ein Libell veröffentlicht hätten. Das war nicht leicht. Die Überreichung der Petition an den König war in den Augen des Gesetzes unzweifelhaft eine Veröffentlichung. Aber wie war diese Überreichung zu beweisen? Es war bei der Audienz im königlichen Kabinet außer dem Könige und den Angeklagten Niemand zugegen gewesen. Den König konnte man nicht wohl als Zeugen vereidigen. Das Factum der Veröffentlichung konnte also nur durch das Eingeständniß der Angeklagten constatirt werden. Blathwayt wurde noch einmal vernommen, aber vergebens. Er sagte, er erinnere sich wohl, daß die Bischöfe ihre Unterschriften anerkannt, nicht aber, daß sie das auf dem Tische des Geheimen Raths liegende Papier als das nämliche anerkannt hätten, welches sie dem Könige überreichten, noch daß sie überhaupt über diesen Punkt befragt worden waren. Mehrere andere Beamte, die im Geheimrathszimmer zugegen gewesen waren, wurden aufgerufen, unter ihnen Samuel Pepys, Sekretär der Admiralität; aber keinem von ihnen war es erinnerlich, daß von der Überreichung irgend die Rede gewesen sei. Williams bemühte sich vergebens, sie durch verfängliche Fragen zu dem gewünschten Zeugnisse zu verleiten, bis endlich die Rechtsanwälte der Gegenpartei erklärten, daß ein solches Drehen und Wenden noch an keinem Gerichtshofe vorgekommen sei, und Wright selbst zugestehen mußte, daß die Vernehmungsweise des Generalprokurators allen Regeln zuwider sei. Da ein Zeuge nach dem andren verneinend antwortete, wiederhallte der ganze Saal von lautem Gelächter und triumphirendem Jubel, welche zum Schweigen zu bringen die Richter gar nicht versuchten.
Der harte Kampf schien endlich gewonnen zu sein; für die Krone war nichts mehr vorzubringen. Hätten die Anwälte der Bischöfe nun geschwiegen, so war die Freisprechung gewiß, denn es war nichts ausgesagt worden, was auch der parteiischeste und gewissenloseste Richter einen rechtskräftigen Beweis für die Veröffentlichung hätte nennen kennen. Der Oberrichter schickte sich bereits an, den Geschwornen das Resumé vorzulegen und er würde sie ohne Zweifel angewiesen haben, die Angeklagten freizusprechen, als Finch, der zu aufgeregt war, um mit gehöriger Besonnenheit handeln zu können, noch auftrat und gehört zu werden verlangte. „Wenn Sie gehört sein wollen,“ sagte Wright, „so können wir Sie nicht hindern zu sprechen; aber ich muß Ihnen bemerken, daß Sie Ihren eigenen Vortheil nicht erkennen.“ Die anderen Vertheidiger bewogen Finch, sich wieder niederzusetzen und baten den Oberrichter fortzufahren. Eben wollte er dies auch thun, da kam ein Bote an den Generalprokurator mit der Nachricht, daß Lord Sunderland die Veröffentlichung beweisen könne und sogleich im Gerichtssaal erscheinen werde. Wright bemerkte den Vertheidigern in ziemlich spitzigem Tone, daß sie sich diese neue Wendung der Dinge lediglich selbst zuzuschreiben hätten. Die Gesichtszüge der versammelten Zuschauer verfinsterten sich; Finch war einige Stunden lang der unpopulärste Mann im ganzen Lande. Warum konnte er nicht ruhig sitzen bleiben wie seine verständigeren Collegen Sawyer, Pemberton und Pollexfen? Seine Sucht, auch etwas zu sagen, der Wunsch eine schöne Rede zu halten, hatte Alles verdorben.
Inzwischen wurde der Lordpräsident in einer Sänfte durch die Halle getragen. Nicht ein einziger Hut wurde gelüftet und viele Stimmen riefen: „Papistischer Hund!“ Bleich und zitternd, mit zu Boden gesenktem Blicke trat er vor die Schranken und gab mit unsicherer Stimme seine Zeugenaussage ab. Er versicherte eidlich, daß ihm die Bischöfe ihre Absicht, dem Könige eine Petition zu überreichen, mitgetheilt hätten und daß sie zu dem Ende in das königliche Kabinet eingelassen worden seien. Dieser Umstand in Verbindung mit dem, daß sich, nachdem sie das Kabinet verlassen, eine von ihnen unterzeichnete Petition in den Händen des Königs befand, war für das Factum der Veröffentlichung ein Beweis, der einer Jury wohl genügen konnte.
Die Veröffentlichung in Middlesex war also ebenfalls bewiesen. Aber war das veröffentlichte Schriftstück ein falsches, böswilliges und aufrührerisches Libell? Bis jetzt hatte es sich nur darum gehandelt, ob eine Thatsache, die Jedermann als wirklich geschehen kannte, nach den technischen Regeln des Beweises constatirt werden konnte; jetzt aber erhielt der Streit ein höheres Interesse. Man mußte die Grenzen der königlichen Hoheitsrechte und der bürgerlichen Freiheit, das Recht des Königs, von Gesetzen zu dispensiren, und das Recht der Unterthanen um Abstellung von Mißständen zu petitioniren, untersuchen. Drei Stunden lang vertheidigten die Anwälte der Petenten mit energischem Nachdrucke die Grundprinzipien der Verfassung und bewiesen aus den Protokollen des Hauses der Gemeinen, daß die Bischöfe nur etwas Wahres behauptet hätten, indem sie dem Könige vorstellten, daß die von ihm beanspruchte Dispensationsgewalt mehr als einmal vom Parlament für ungesetzlich erklärt worden sei. Somers erhob sich zuletzt. Er sprach wenig über fünf Minuten lang, aber jedes seiner Worte war gewichtigen Inhalts, und als er seinen Platz wieder einnahm, war sein Ruf als Redner und als constitutioneller Jurist fest begründet. Er untersuchte die Ausdrücke der Anklage, in welcher das den Bischöfen zur Last gelegte Vergehen dargestellt war, und bewies, daß jedes Wort, Adjectiv oder Substantiv, durchaus unangemessen sei. Die Anklage laute auf ein falsches, böswilliges und aufrührerisches Libell. Falsch sei das Schriftstück nicht, denn jede darin behauptete Thatsache sei durch die Parlamentsprotokolle als wahr bewiesen. Auch böswillig sei das Schriftstück nicht, denn die Angeklagten hätten nicht Streit gesucht, sondern die Regierung habe sie in eine Lage versetzt, in der sie sich entweder dem königlichen Willen widersetzen oder die heiligsten Pflichten des Gewissens und der Ehre verletzen mußten. Aufrührerisch sei das Schriftstück eben so wenig, denn die Verfasser hätten es nicht unter dem Volke vertheilt, sondern es privatim den Händen des Königs allein übergeben; auch sei es kein Libell, sondern eine anständige Petition, wie sie nach den Gesetzen Englands, ja nach den Gesetzen des römischen Kaiserreichs und nach den Gesetzen aller civilisirten Staaten jeder Unterthan, welcher glaubt, daß ihm Unrecht geschehen, mit Fug und Recht dem Souverain überreichen dürfe.
Der Fiskal replicirte kurz und schwach. Der Prokurator sprach sehr ausführlich und mit großer Bitterkeit, so daß er oft durch Zurufe und Zischen des Publikums unterbrochen wurde. Er ging so weit zu behaupten, daß kein einzelner Unterthan und keine Gemeinschaft von Unterthanen, außer die Parlamentshäuser, berechtigt sei, eine Petition an den König zu richten. Die Zuschauer waren wüthend und selbst der Oberrichter war ganz betroffen über die Frechheit dieses feilen Achselträgers.
Wright schritt endlich zum Resumé. Seine Rede bewies, daß seine Furcht vor der Regierung durch die Furcht vor dieser zahlreichen, glänzenden und heftig aufgeregten Versammlung gemäßigt wurde. Er sagte, er wolle nicht seine Ansicht über die Dispensationsfrage abgeben, er habe dies nicht nöthig, er könne dem Staatsprokurator in vielen Punkten seiner Rede nicht beistimmen, ein Unterthan habe allerdings das Recht, zu petitioniren, aber die dem Gerichtshofe vorliegende specielle Petition, sei ungebührlich abgefaßt und daher in den Augen des Gesetzes ein Libell. Allibone sprach die nämliche Ansicht aus, bewies aber in seinem Vortrag eine so gänzliche Unkenntniß des Rechts und der Geschichte, daß er sich die Verachtung Aller zuzog, die ihn anhörten. Holloway umging die Dispensationsfrage, sagte aber, ihm scheine die Petition so gefaßt, wie sie Unterthanen, die sich in ihrem Rechte gekränkt glaubten, wohl zu überreichen befugt seien, und sie sei daher kein Libell. Powell trat noch kühner auf. Er erklärte geradezu, daß seiner Ansicht nach die Indulgenzerklärung null und nichtig und die Dispensationsgewalt, wie sie neuerdings ausgeübt worden, mit allen Gesetzen durchaus unvereinbar sei. Wenn man solche Übergriffe der Prärogative dulden wolle, so seien die Parlamente ganz überflüssig, die ganze gesetzgebende Gewalt liege dann in den Händen des Königs. „Diese Entscheidung, meine Herren,“ sagte er, „stelle ich Gott und Ihrem Gewissen anheim“.[126]