Dieser denkwürdige Beschluß erledigte die wichtigste der Verfassungsfragen, welche die Rechtsbill unentschieden gelassen hatte. Seitdem hat es stets als das richtige Prinzip gegolten, daß keine andre Gewalt als die gesammte Legislatur einer Person oder einer Gesellschaft ein ausschließliches Privilegium zum Handel nach irgend einer Weltgegend verleihen kann.
Die Ansicht der großen Mehrheit des Hauses der Gemeinen war, daß der indische Handel nur vermittelst eines Actienfonds und eines Monopols vortheilhaft betrieben werden könne. Man hätte daher erwarten sollen, daß dem Beschlusse, der das Monopol der alten Compagnie aufhob, ein Gesetz, das der neuen Compagnie ein Monopol verlieh, auf dem Fuße folgen werde. Es wurde jedoch kein solches Gesetz erlassen. War auch die alte Compagnie nicht stark genug, ihre eigenen Privilegien zu vertheidigen, so war sie doch im Stande, mit Hülfe ihrer toryistischen Freunde, die rivalisirende Gesellschaft zu verhindern, ähnliche Privilegien zu erlangen. Die Folge davon war, daß dem Namen nach einige Jahre hindurch der Handel mit Indien frei war. Thatsächlich aber unterlag dieser Handel noch immer drückenden Beschränkungen. Es wurde zwar dem Privatunternehmer nicht schwer gemacht, von England abzusegeln; aber seine Lage war so gefährlich als je, wenn er das Cap der guten Hoffnung hinter sich hatte. Wie streng auch von den öffentlichen Beamten in London ein Beschluß des Hauses der Gemeinen respectirt wurde, in Bombay oder Calcutta wurde ein solcher Beschluß weniger geachtet als ein Privatbrief von Child, und Child führte den Kampf noch immer mit ungeschwächtem Muthe fort. Er ließ den Factoreien der Compagnie die Weisung zukommen, gegen die Unberufenen keine Nachsicht zu üben. Ueber das Haus der Gemeinen und die Beschlüsse desselben äußerte er sich mit der souverainsten Verachtung. „Handelt nach meinen Instructionen,” schrieb er, „und nicht nach dem Unsinn einiger unwissender Landgentlemen, die kaum so viel Verstand haben, um ihre Privatgeschäfte befolgen zu können, und die von Handelsangelegenheiten gar nichts verstehen.” Wie es scheint, wurde seinen Befehlen Folge geleistet. Ueberall im Osten lagen sich während dieser Periode der Anarchie die Diener der Compagnie und die unabhängigen Kaufleute in den Haaren, beschuldigten einander der Piraterie und versuchten durch alle erdenklichen Kunstgriffe die mongolische Regierung gegen einander zu erbittern.[80]
Die drei großen Verfassungsfragen des vorigen Jahres wurden in diesem Jahre von neuem dem Parlamente zur Erwägung vorgelegt. In der ersten Woche der Session wurde eine Bill zur Regulirung des Prozeßverfahrens in Hochverrathsfällen, eine Dreijährigkeitsbill und eine Stellenbill auf den Tisch des Hauses der Gemeinen gelegt.
Bill zur Regulirung des Prozeßverfahrens in Hochverrathsfällen.
Keine dieser Bills wurde zum Gesetz erhoben. Die erste ging bei den Gemeinen durch, wurde aber von den Peers ungünstig aufgenommen. Wilhelm interessirte sich so sehr für die Frage, daß er nicht mit Krone und Staatsmantel, sondern in gewöhnlicher Civilkleidung in das Haus der Lords kam und die ganze Debatte über die zweite Lesung mit anhörte. Caermarthen sprach von den Gefahren, denen der Staat zur Zeit ausgesetzt sei, und bat seine Kollegen dringend, in einem solchen Augenblicke nicht Hochverräthern Straflosigkeit zu gewähren. Er wurde kräftig unterstützt durch zwei ausgezeichnete Redner, welche seit einigen Jahren bei jeder Frage auf der dem Hofe opponirenden Seite gestanden hatten, die aber in dieser Session die Geneigtheit an den Tag legten, die Hände der Regierung zu kräftigen; auch Halifax und Mulgrave, Marlborough, Rochester und Nottingham sprachen für die Bill; aber die allgemeine Ansicht war so augenscheinlich gegen sie, daß sie nicht abstimmen zu lassen wagten. Es ist jedoch wahrscheinlich, daß die von Caermarthen angeführten Gründe nicht diejenigen waren, die seine Zuhörer hauptsächlich bestimmten. Die Peers waren fest entschlossen, die Bill nicht ohne eine die Einrichtung des Gerichtshofes des Lord High Steward abändernde Klausel durchgehen zu lassen; sie wußten, daß das Unterhaus sich eben so fest vorgenommen hatte, eine solche Klausel nicht anzunehmen, und sie hielten es für besser, daß das was doch endlich geschehen mußte, bald und ohne Streit geschehe.[81]
Die Dreijährigkeitsbill.
Das Schicksal der Dreijährigkeitsbill warf alle Berechnungen der bestunterrichteten Politiker der damaligen Zeit über den Haufen und darf uns daher mit Recht in Verwunderung setzen. Während der Parlamentsferien war diese Bill in zahlreichen Flugschriften, größtentheils aus der Feder von Personen, welche für die Revolution und für volksthümliche Regierungsgrundsätze eingenommen waren, als das Eine, was Noth thue, als das Universalheilmittel gegen die Gebrechen des Staats dargestellt worden. Bei der ersten, zweiten und dritten Lesung im Hause der Gemeinen fand keine Abstimmung statt. Die Whigs waren enthusiasmirt. Die Tories schienen sich zu fügen. Man war der Meinung, daß der König, obgleich er sich seines Vetos zu dem Zwecke bedient habe, den Häusern Gelegenheit zur nochmaligen Erwägung des Gegenstandes zu geben, nicht beabsichtige, sich ihren Wünschen beharrlich zu widersetzen. Seymour aber entriß mit einer durch langjährige Erfahrung gereiften Schlauheit, nachdem er den Kampf bis zum letzten Augenblicke verschoben, seinen Gegnern den Sieg, als sie sich am sichersten glaubten. Als der Sprecher die Bill mit den Händen emporhielt und die Frage stellte, ob sie angenommen werden solle, ergaben sich hundertsechsundvierzig Neins und nur hundertsechsunddreißig Jas.[82] Einige eifrige Whigs schmeichelten sich, daß ihre Niederlage die Folge einer Ueberrumpelung gewesen sei und wieder gutgemacht werden könne. Nach drei Tagen brachte daher Monmouth, der Glühendste und Ruheloseste von der ganzen Partei, im Oberhause eine Bill ein, die in der Hauptsache ganz mit der übereinstimmte, welche im Unterhause so glänzend durchgefallen war. Die Peers nahmen diese Bill rasch an und schickten sie den Gemeinen zu. Aber bei den Gemeinen fand sie keine Gnade. Viele Mitglieder, welche erklärten, daß sie die Dauer der Parlamente beschränkt zu sehen wünschten, verdroß die Einmischung des erblichen Zweiges der Legislatur in eine Angelegenheit, welche ganz speciell den wählbaren Zweig anging. Der Gegenstand, sagten sie, ist einer, der speciell uns angehört; wir haben ihn berathen, wir sind zu einer Entscheidung darüber gekommen und es ist schwerlich parlamentarisch, sicherlich aber höchst undelikat von Ihren Lordschaften, daß sie uns auffordern, jene Entscheidung umzustoßen. Die Frage ist jetzt nicht mehr, ob die Dauer der Parlamente beschränkt werden soll, sondern ob wir unser Urtheil der Autorität der Peers unterwerfen und auf ihr Geheiß etwas widerrufen sollen, was wir erst vor vierzehn Tagen gethan haben. Die Erbitterung, mit der man den patrizischen Stand betrachtete, wurde noch mehr entflammt durch die Kunstgriffe und die Beredtsamkeit Seymour’s. Die Bill enthielt eine Definition der Worte: „Ein Parlament abhalten”. Diese Definition wurde mit heftigem Mißtrauen analysirt und viele meinten, mit sehr wenig Grund, sie bezwecke die Erweiterung der ohnehin schon ungebührlich ausgedehnten Privilegien des hohen Adels. Aus den auf uns gekommenen dürftigen und dunklen Bruchstücken der Debatten geht hervor, daß sehr herbe Aeußerungen über das allgemeine politische sowohl als richterliche Verhalten der Peers fielen. Der alte Titus, obgleich ein eifriger Fürsprecher der dreijährigen Parlamente, gestand, daß er sich über den Unmuth, den viele Gentlemen an den Tag legten, nicht wundern könne. „Es ist wahr,” sagte er, „wir müssen aufgelöst werden, aber ich muß gestehen, es ist ziemlich hart, daß die Lords die Zeit unsrer Auflösung vorschreiben sollen. Der Apostel Paulus wünschte auch aufgelöst zu werden, aber ich zweifle, ob es ihm angenehm gewesen wäre, wenn seine Freunde ihm einen Tag dazu bestimmt hätten.” Die Bill wurde mit hundertsiebenundneunzig gegen hundertsiebenundzwanzig Stimmen verworfen.[83]
Die Stellenbill.
Die Stellenbill, die sich sehr wenig von der ein Jahr früher eingebrachten Stellenbill unterschied, wurde von den Gemeinen ohne Schwierigkeit angenommen. Die meisten Tories unterstützten sie warm, und die Whigs wagten es nicht, sich ihr zu widersetzen. Sie wurde den Lords zugesandt und kam völlig verändert zurück. In ihrer ursprünglichen Fassung bestimmte sie, das kein nach dem 1. Januar 1694 gewähltes Mitglied des Hauses der Gemeinen eine mit Einkommen verbundene Stelle im Dienste der Krone annehmen dürfe, bei Strafe seines Sitzes verlustig zu gehen und fortan unfähig zu sein, wieder in dem nämlichen Parlamente zu sitzen. Die Lords hatten die Worte hinzugesetzt: „er müßte denn später wieder für das nämliche Parlament gewählt werden.” Diese Worte, so wenige es auch waren, reichten hin, um der Bill neun Zehntel ihrer guten sowohl wie schlimmen Wirkung zu entziehen. Es war höchst wünschenswerth, daß die große Masse der untergeordneten Staatsbeamten vom Hause der Gemeinen ausgeschlossen blieben. Es war aber durchaus nicht wünschenswerth, daß die Spitzen der großen ausübenden Verwaltungszweige von diesem Hause ausgeschlossen blieben. In ihrer veränderten Gestalt ließ die Bill das Haus sowohl Denen, welche zugelassen werden mußten, als auch Denen, welche nicht zugelassen werden durften, offen. Sie gestattete ganz zweckmäßigerweise den Staatssekretären und dem Kanzler der Schatzkammer den Zutritt, aber mit ihnen gestattete sie den Zutritt auch Commissaren von Weinlicenzen und Commissaren der Marine, Einnehmern, Aufsehern, Magazinverwaltern, Archivsekretären und Obercontroleuren, Sekretären des Hofmarschallgerichts und Sekretären der Staatsgarderobe. Die Gemeinen wußten so wenig was sie wollten, daß sie, nachdem sie ein in einer Beziehung höchst schädliches, in andrer Beziehung höchst wohlthätiges Gesetz entworfen hatten, vollkommen geneigt waren, es in ein ganz harmloses Gesetz verwandeln zu lassen. Sie genehmigten das Amendement und es fehlte nichts mehr als die königliche Sanction.
Diese Sanction hätte gewiß nicht versagt werden dürfen und wäre auch wahrscheinlich nicht versagt worden, hätte Wilhelm gewußt, wie bedeutungslos die Bill jetzt war. Aber er verstand die Sache eben so wenig wie die Gemeinen selbst. Er wußte, daß sie eine sehr nachdrückliche Beschränkung der königlichen Gewalt ersonnen zu haben glaubten, und er war entschlossen, sich keine solche Beschränkung ohne Kampf gefallen zu lassen. Der Erfolg, mit dem er bisher den Versuchen der beiden Häuser, seine Prärogative anzutasten, Widerstand geleistet hatte, ermuthigte ihn. Er hatte sich geweigert, die Bill anzunehmen, welche sein erbliches Einkommen mit der Besoldung der Richter belastete, und das Parlament hatte die Gerechtigkeit zu dieser Weigerung stillschweigend anerkannt. Er hatte sich geweigert, die Dreijährigkeitsbill zu genehmigen, und die Gemeinen hatten seitdem durch Verwerfung zweier Dreijährigkeitsbills anerkannt, daß er wohl daran gethan habe. Er hätte jedoch bedenken sollen, daß in jenen beiden Fällen auf die Ankündigung seiner Weigerung unmittelbar die Ankündigung gefolgt war, daß das Parlament prorogirt sei. In jenen beiden Fällen hatten daher die Mitglieder bis zur nächsten Sitzung ein halbes Jahr Zeit gehabt, nachzudenken und sich abzukühlen. Jetzt war es etwas ganz Andres. Das Hauptgeschäft der Session hatte kaum begonnen, es waren noch Voranschläge zu berathen, es schwebten noch Geldbewilligungsbills, und wenn die Häuser einen Anfall übler Laune bekamen, so konnte das sehr ernste Folgen haben.