Den Brotkorb höher hängen!“ Niederträchtig echote durch meinen Sinn dies Swinegelwort. Aus der Angabe, ich sei Sprecher der Freireligiösen Gemeinde, mochte er sich die Vorstellung gebildet haben, ich sei so was wie ein geistlicher Hirt mit einer Pfründe — oder wie ein Prolet des Lehramts — werde also hündisch den Maulkorb hinnehmen, sobald eine strenge Behörde den Brotkorb zu entfernen drohe.

Brotkorb! Das Gehältchen, das die Freireligiöse Gemeinde aus den Beiträgen ihrer Anhänger zusammenbrachte, sorgte in der Tat für meinen Brotkorb — und zwar so reichlich, daß die ganze Familie, selbst unter dem Beistande aller Freunde und Gäste, nicht imstande gewesen wäre, all das freireligiöse Brot zu vertilgen. Aber der Mensch lebt nicht von Brot allein, sondern hat gern noch etwas Butter dazu, Fleisch, Gemüse, Obst. Übrigens muß er Miete bezahlen, Schneider- und Schuster-Rechnungen. Genug, eine Schmälerung des Einkommens hätte mir das Gesicht allerdings etwas ins Säuerliche verzogen, das ist menschlich. Damals, als neugebackener Ehemann, hatte ich noch keine Rücklage zusammengehamstert und glaubte mich abgefunden zu haben mit der humorigen Lebensweisheit:

Wer nix erheirat’ und nix ererbt,

Der bleibt ’n arm’s Luder, bis er sterbt.

Immerhin muß ich als gewissenhafter Chronist bekennen, daß der freireligiöse Sprecher außer seinem Sprechorgan noch Feder und Tinte besaß, und daß dies Handwerkszeug allenfalls langte für Butter und Braten, sogar für eine Flasche Wein zu festlicher Gelegenheit.

Bekennen muß ich ferner, daß die Andeutung, ich hätte „nix erheirat’“ einer bedeutungsvollen Einschränkung bedarf. Ich mache sie ausdrücklich geltend — nicht etwa bloß um die Gefühle meiner Frau zu schonen, die mir wiederholt unter die Nase rieb: „Die Frau Deines Freundes Bartels hat bei ihrer Hochzeit nichts gehabt als ein Kopfkissen und ein Sektglas — wenn man das altväterliche Spitzglas, das überdies einen Sprung hatte, überhaupt so bezeichnen will — Deine Frau aber hat außer prächtigen Betten und Tafelgeschirren allen möglichen Hausrat in die Ehe gebracht, so daß wir bei der Wohnungseinrichtung fast gar keine Kosten hatten.“ — Das stimmt! und ist eine Sache von solcher Wichtigkeit, daß sie diese Chronik erst möglich gemacht hat. Wäre unser damaliger Hausrat nicht in die Ehe gebracht worden von meiner — auch in dieser Hinsicht — besseren Hälfte, so wäre mein kurios lehrreiches Gefängnis zum Preußischen Adler gar nicht zustande gekommen. Wieso? Das wird sich bald deutlich enthüllen.

Der Brotkorb ist insofern ein Ausgangspunkt der Geschichte, als ich längere Zeit nach meiner Vernehmung durch den Amtsvorsteher — im traurigen Monat November war’s — ein Schreiben bekam, das schon äußerlich anzeigte, nun erfülle sich des Igels Kassandrawort. Auf dem blauen Papiersiegel sah man den stolzen Adler Preußens nebst der Umschrift: Königliches Provinzial-Schulkollegium Berlin. Der Amtsbrief, bis auf den wirr gekritzelten Namenszug des Dezernenten von musterhafter Handschrift und echtem Lumpenpapier, verfügte klipp und klar, es sei mir hinfüro verboten, die freireligiösen Kinder zu unterrichten. Ein konzessionspflichtiger Unterricht sei meine freireligiöse Jugendunterweisung. Um etwaigen Flausen meinerseits zuvor zu kommen, wurde mir schlechtweg „jede derartige Tätigkeit“ bei Strafe verboten und „für jeden Übertretungsfall eine Exekutivstrafe von hundert Mark, im Unvermögensfalle zehn Tagen Haft“ angedroht. Ich fragte natürlich: Oho, wieso? mit welchem Recht? — Es fehlte in der Verfügung ein Hinweis auf Gesetzesparagraphen, es war einfach geltend gemacht, ich habe nicht „die erforderliche Konzession zu unterrichtlicher Tätigkeit“. — Konzession? Bei Hinstarren auf dies Wort machte ich, nach Aussage meiner Frau, jedesmal ein ratlos steinernes Gesicht. Was für eine Konzession vermißte man an mir? Ich hatte wohl von einer Schankkonzession gehört. Doch was ging die mich an! Ich war ja kein Budiker! Oder hielt man die freireligiösen Ideen für Destillenschnäpse?

Was tun? Natürlich mußte ich mich mit meinen Gesinnungsfreunden beraten. Schickte also die Verfügung an den Vorsitzenden der Freireligiösen Gemeinde zu Berlin und wurde sofort zu einer Vorstands-Sitzung geladen. Diese fand in einem Nebenraume unseres Versammlungssaals statt, den wir von einem Gastwirt der Rosenthalerstraße gemietet hatten. Da sah ich unsere erwählten Führer um den Wirtshaustisch sitzen und noch ein paar Rechtsanwälte, die man bei der Wichtigkeit des Falles hinzugezogen hatte. Der ehemalige Apotheker Friederici — ein Mann von seltener Hingabe und Pflichttreue, der bis zu seinem Tode, drei Jahrzehnte hindurch, die Gemeinde geführt hat — leitete die Beratung, und was er vorbrachte, fand Beifall bei den grauköpfigen wie bei den heißspornigen Matadoren.

Als unser Bollwerk betrachteten wir das allgemeine Gesetz und Recht. Natürlich versagte das vielgepriesene Deutsche Reich, wie so oft, auch hier gegenüber dem Sonderwillen Preußens. Doch selbst in diesem klassischen Lande der Bürokratie hatte die Verfassung nicht umhin gekonnt, in ihrem Artikel zwölf die Freiheit der Religionsübung zu gewährleisten, und schon das Allgemeine Landrecht hatte als Befugnis der geduldeten Religionsgesellschaften „die Ausübung der ihren Religionsgrundsätzen gemäßen Gebräuche“ bezeichnet. Zu den geduldeten Religionsgesellschaften aber gehörte die Freireligiöse Gemeinde — zu deren Gebräuchen die freireligiöse „Jugendfeier“ oder Konfirmation, sowie die unentbehrliche Vorbereitung darauf in Form eines Konfirmandenunterrichts. Diese freireligiöse Tätigkeit war seit dem Bestehen der Gemeinde unbeanstandet von ihren Sprechern ausgeübt worden, unter den Augen der Regierung, die doch stets mißgünstig blickten — ohne daß man in dem Zeitraum von einem halben Jahrhundert eine besondere Konzession von den freireligiösen Sprechern gefordert hatte. Und nun auf einmal — —!

„Was heißt denn Unterrichts-Konzession?“ brauste ich auf. „Genügt nicht meine Universitätsbildung? mein Studium der Theologie und der Philosophie? Genügt nicht mein Doktordiplom, um zu beglaubigen, daß ich fähig bin, die Jugend einzuführen in den Anschauungskreis der Freireligiösen Gemeinde? Und wenn ich der Aufforderung jenes Polizeibeamten, den ich für den Schwyzer Pfarrer Konrad gehalten, entsprechen und auf dem Polizeipräsidium einen Unterrichts-Erlaubnisschein nachsuchen würde, was wäre die Folge? Spöttisch würde man mir eröffnen, daß ich keinen Erlaubnis-Schein kriege — und würde dann auch noch geltend machen: Durch Ihr Gesuch haben Sie selber zugegeben, daß Sie einer besonderen Erlaubnis bedürfen! — Was tun? Eine Konzession nachsuchen? Lieber nicht! — Nachgeben? Auf keinen Fall! Mit unsrer Jugendunterweisung würde man dem freireligiösen Baume die Wurzelfäden nehmen, er müßte verdorren!“ — Düster nickten alle Führerköpfe, dann schlug auf den Beratungstisch eine geballte Faust: „Trotzen! Weiter unterrichten! Es bis zum Äußersten kommen lassen! Zum Schutze aber das Gericht anrufen!“ — „O freilich!“ rief ich entschlossen — „an mir soll’s nicht fehlen! Ich unterrichte ruhig weiter! Bleibt dem Provinzial-Schulkollegium nichts übrig, als mich einsperren zu lassen.“