11. Im Falle der Verneinung der Fragen zu 7, 8 und 10:

Ist der Angeklagte Erwin Hoppe schuldig, zu Berlin Anfang August 1919 mehreren Anderen durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe dazu geleistet zu haben, daß sie zu Berlin in der Nacht vom 2. zum 3. August 1919 einen Menschen, den Inspektor Karl Blau, vorsätzlich töteten, indem sie die Tötung nicht mit Überlegung ausführten?

ja mit mehr als sieben Stimmen.

12. Im Falle der Verneinung der Fragen zu 7, 8 und 10 und Bejahung der Frage zu 11:

Sind mildernde Umstände hinsichtlich der Tat zu 11 vorhanden?

nein mit mehr als 6 Stimmen.

13. Im Falle der Verneinung der Fragen zu 7, 8, 10 und 11:

Ist der Angeklagte Erwin Hoppe schuldig, zu Berlin Anfang August 1919 von dem Vorhaben eines Anderen oder Anderer,

den Inspektor Karl Blau vorsätzlich zu töten und die Tötung mit Überlegung auszuführen,