(Hitzig, „Zeitschrift für die Kriminal-Rechtspflege,” Bd. I., S. 267. Mittermaier, „Disquis. de alienat. ment.p. 53, sqq.)

So z. B. sei die That Sand's nach der Aeusserung von Heinroth (in der Schrift gegen Mark und für Klarus, S. 39) rein aus einer der Vernunft angehörigen und an sich nicht widersinnigen Idee, nämlich aus der Idee der Freiheit, hervorgegangen[107].

„Ohne Beachtung der Nebenumstände könnte die That des Inquisiten eben so erscheinen, nämlich aus der Ueberzeugung hervorgegangen, dass sein Bruder äusserlich in diesem Leben nicht glücklich werden könne, und innerlich und moralisch jeden Tag nur mehr in Versunkenheit gerathen, und sofort sein Seelenheil gefährdet werde, dass es also für denselben in jeder Hinsicht besser sei, er sterbe. Er fasste, wie es scheint, aus brüderlicher Liebe den Entschluss, den Bruder zu tödten. Er kämpfte aber gegen diesen Entschluss an, weil er, wie es scheint, ihn nach göttlichen und menschlichen Gesetzen für unrecht hält, und überwindet ihn mehrmals. Wo aber noch Kampf ist, da ist in der Regel noch Freiheit. Es ist hier in keiner Beziehung die Freiheit, weder des Urtheiles noch des Willens, aufgehoben, sondern es entschloss sich hier Inquisit zu einer That, bei der er gegen das Gesetz blos seinen individuellen Ansichten und besonderen Gefühlen, wenn gleich in einem Affekte, aber doch nicht durch wahre Seelenstörung krankhaft bestimmt folgte. Zwar, möchte man dagegen einwenden, deutet die Auslegung des Vogelgesanges vor der That, deutet die Ruhe bei seinem Ertapptwerden und bei seiner Verhaftung, ferner die Stimmen, welche, wie Herr Professor H. berichtet, Inquisit in seinem Gefängnisse hören, und die Visionen, die er daselbst haben will, auf Gemüthskrankheit hin, allein auch hier scheint wieder gesagt werden zu können, dass hieraus sich noch nicht auf Seelenstörung schliessen lässt. Denn was die Stimme betrifft, so sind solche Einbildungen, fremde Stimmen zu hören, namentlich bei Personen, die, wie Inquisit, an Unterleibsbeschwerden leiden, gar nicht seltene Erscheinungen, und lassen an sich noch gar nicht auf wahre Seelenstörung schliessen. (Klarus, S. 41, 46, 47, „Ueber die Zurechnungsfähigkeit des Mörders Woyzeck.”) Was aber die Visionen des Inquisiten im Gefängnisse betrifft, welche sich sämmtlich auf seine That beziehen, so lassen sich solche eben so leicht durch eine aufgeregte Phantasie des über eine verbrecherische That bekümmerten und wehmüthigen Thäters erklären. Eben so scheint es mit der Auslegung des Vogelgesanges zu sein. Es könnte dieses auch ein blosses Hineintragen des Subjektiven in etwas Objektives sein, das auch noch gar nicht an sich Seelenstörung beweist. Was aber die Ruhe, mit der er sich ertappen und verhaften liess, betrifft, so könnte man sich daraus erklären, dass er entweder unmöglich, oder doch seinem Inneren nicht zusprechend fand, den Händen der Gerichte sich zu entziehen. — Freilich ist nicht zu läugnen, dass Inquisit zur Zeit der That und vorher körperlich krank und auch allerdings geistig nicht ganz gesund gewesen; ob aber diese Krankheit eine die Zurechenbarkeit, die Freiheit im Urtheile oder Wollen und Handeln aufhebende war, dies scheint auf den ersten Anblick zweifelhaft. Alle die Uebel, woran Inquisit litt, sind noch keine Beweise wahrer Seelenstörung, sondern, wie Klarus a. a. O. S. 43 sagt: „blos Symptome der Hypochondrie, welche, wie unzählige Erfahrungen bei den achtbarsten, geistreichsten und thätigsten Männern lehren, den freien Gebrauch des Verstandes und die Selbstbestimmung nicht hemmen oder gar aufheben.”

§. 12.

Nachdem nun auch in den Zweifelsgründen erwähnt worden war, dass Inquisit kurz vor der That zu allen gewöhnlichen Geschäften fähig gewesen, zum Unterrichte und zum zusammenhängenden Sprechen und Schreiben, lenkt das Urtheil zu den die Freisprechung bestimmenden Motiven folgendermassen ein:

„So scheint, wenn wir die einzelnen Erscheinungen beim Inquisiten als einzelne und isolirte herausheben, das Resultat auf Zurechnungslosigkeit nicht zu führen. Allein ganz anders wird das Resultat, wenn man jene Erscheinungen, wie man muss, in ihrem Zusammenhange alle als zugleich beim Inquisiten vorhanden betrachtet, und dann noch einige andere ebenfalls vorhandene Fakta hinzunimmt.”

Diese besonderen Fakta wurden in der Entweichung des Inquisiten nach Königstein und seinem Benehmen während derselben, auch bei der Erschlagung seines Bruders, gefunden, und der Zustand desselben als ein anfangs hypochondrischer, dann in Melancholie übergegangener geschildert, mit welchem sich eine fixe, mit unwiderstehlicher Gewalt treibende Idee und Verrücktheit verbunden habe.

Die in Heinroth's System, S. 199 u. f., 299 u. f., 350, im „Lehrbuche der Seelenstörungen,” Th. I. S. 330 u. f., angegebenen Symptome der Melancholie wurden, als in dem Inquisiten vorhanden, aufgeführt, und noch besonders des Versuches zum Selbstmorde gedacht. Ueberhaupt habe (nach Klarus, a. a. O. S. 49) ein blinder (mithin entschuldigender) Antrieb zu der verbrecherischen Handlung in dem Inquisiten Statt gefunden, indem bei der Uebermacht ungewöhnlicher und individueller Anreizungen, die gewöhnlichen und egoistischen Motive dazu gefehlt hätten. Amentia occulta könne aber nicht angenommen werden, da sich der Wahnsinn schon bei der Entweichung nach Königstein offenbart habe, und auch später von einem scharfen Auge nicht schwer zu entdecken gewesen sei.

Hierauf wurde der vorliegende Fall noch mit mehreren anderen, namentlich mit dem des Woyzeck und Schmolling, verglichen, ferner bemerkt, dass man in dem Gutachten der Medizinalbehörde eine spezielle Beweisführung über die Geisteskrankheit des Inquisiten in ihren besonderen Verhältnissen zu seiner That vermisse, und sodann folgendes Urtheil gefällt:

Dass Inquisit, Kaspar Roth, wegen Mangel des Requisites der Zurechenbarkeit, von dem ihm angeschuldigten Verbrechen der Tödtung und aller Strafe freizusprechen sei, und die Kosten des verhängten Inquisitionsprozesses der Fiskus zu tragen habe; Inquisit der Medizinalpolizeibehörde zur Vorkehrung der geeigneten Sicherheitsmassregeln übergeben werden solle.