D.
Der phränologisch untersuchte
Brandleger J. Kläger,
nebst Bemerkungen über das Heimweh.

Noch bevor dieses Werk vollendet war, erschien in der „Allgemeinen Zeitung” vom 3. Dezember 1845 nachfolgender Artikel, welcher eine Nachricht bringt, an deren Möglichkeit ich sowohl, als wahrscheinlich der grösste Theil meiner verehrten Leser, gezweifelt haben würde, dass man es nämlich im Ernste unternommen habe, die Phränologie zur Ausmittlung der Zurechnungsfähigkeit eines Verbrechers in Bezug auf seine verübte That anzuwenden.

Der Artikel, von dem die Rede ist, lautet folgendermassen:

Würtemberg. (Tübingen.) Vor Kurzem stand hier wiederum ein jugendlicher, kaum 15 Jahre alter Verbrecher vor Gericht, der Brandlegung geständig. — Er habe, sagt der Beschuldigte, während seiner zwölftägigen Abwesenheit von seinen Eltern arg Heimweh gehabt; als seine Eltern nicht darauf hätten eingehen wollen, ihn zurückzurufen, sei es ihm in den Sinn gekommen, dass er durch Anzünden des Hauses sich die Rückkehr sichern könne. Zwei Tage vor dem Brande habe ihm geträumt, das Ritterwirthshaus stehe in Flammen und seine Kleider seien verbrannt. Als das Heimweh wieder über ihn gekommen, habe er sich auf die Bühne geschlichen und dort ein Zündhölzchen in's Stroh gehalten. Nach der That sei er ruhig hinab gegangen, habe die Stiefel ausgezogen und der Magd zum Reinigen übergeben, um durch solche Unbefangenheit den Verdacht von sich abzulenken. Sonst habe er geglaubt, höchstens der Dachstuhl werde niederbrennen, nicht aber das ganze Haus. Das Gutachten des Oberamtsarztes hatte zu seiner Entschuldigung angeführt, dass die starke Entwicklung des Mittelhauptwirbels sich nach Carus dem Verbrechertypus nähere, die Entwicklungsjahre die natürliche Anlage[111] zum Ausbruche gebracht hätten, und ausserdem das krankhafte Heimweh einen Zustand des Irrsinnes herbeigeführt haben kann[112]. Die medizinische Fakultät in Tübingen verwarf aber solche Argumentation auf das Bestimmteste, und bemerkte dagegen, dass die Kopfformation des Beschuldigten auch nach Carus[113] nicht auf Inklination zu Verbrechen hinweise; übrigens sei die ganze Phränologie in solcher Beziehung zweifelhaft, Heimweh beeinträchtige die Zurechnungsfähigkeit nicht, und die körperliche Entwicklung des Verbrechers stehe durchaus im normalen Verhältnisse. Das Streben des oberamtsärztlichen Gutachtens sei offenbar darauf gerichtet, den Begriff der Pyromanie zu retten, sie könne solche nicht anerkennen. — Der Gerichtshof verurtheilte den Beschuldigten zu siebenjähriger Zuchthausstrafe.”


Da unter den im Verlaufe des von Gemüthszuständen handelnden Aufsatzes das Heimweh nicht vorkommt, so glaube ich hierüber erinnern zu müssen, dass dasselbe in seiner Entstehung nicht etwa eine Krankheit, sondern derjenige Gemüthszustand ist, der nothwendig bei jedem nicht ganz gefühllosen Menschen entstehen muss, welcher aus gewohnten ihm liebgewordenen Verhältnissen hinaustritt, welche Empfindung den natürlichen Wunsch erzeugt, wieder in die gewohnten Verhältnisse zurückzutreten. — Ob dieser Wunsch entsteht, wird von der Lebhaftigkeit des früheren Eindruckes, von dem Kontraste der Gegenwart und von der moralischen Gewalt, welche der Mensch über seine Phantasie hat, ferner von dem Grade seiner Empfänglichkeit für äussere Eindrücke überhaupt, und endlich von dem grösseren oder geringeren Kreise abhängen, in welchem er seine Vorstellungen zu üben gewohnt ist. Der Gebirgsbewohner, dessen Vorstellungen in jene, welche ihm seine Berge liefern, wie mit einem natürlichen Rahmen eingefasst sind, wird mehr zum Heimweh geneigt sein, als der Flachländer, dessen Phantasie nicht mit so stereotypen Randzeichnungen in ihren Thätigkeiten versehen ist, der Letztere vermisst daher nicht immer etwas, wenn er seine physische Existenz ändert, wohl aber empfindet ein Flachländer, welcher mit Einemmale in das Gebirge versetzt wird, ein Etwas in seinem Inneren, welches etwa ein in einem Käfige eingesperrter Vogel empfinden mag; es ist nicht Heimweh, wohl aber ein Sehnen, einmal wieder frei in der Welt umher sehen zu können.

Das Heimweh ist daher nichts Anderes, als das Gefühl der Entbehrung des Anblickes gewisser sehr bestimmter Gegenstände, und unterscheidet sich daher von der Sehnsucht, aus einer gewissen Lage zu kommen, dadurch, dass es eine Sehnsucht nach etwas Positivem ist, während die Unbehaglichkeit eines anderen Menschen, welcher irgendwo verweilen muss, wo er lieber nicht wäre, nur ein negativer Zustand, nämlich das Hinwegwünschen gewisser unbehaglicher Eindrücke ist. Die Richtigkeit dieser Bemerkung ergibt sich auch durch den Umstand, den ich mehr als einmal zu beobachten Gelegenheit hatte, dass nämlich der Gebirgsbewohner schon von Heimweh geplagt wird, wenn er nur von dem Thale A, in dem er geboren ist, in das nur ein paar Meilen davon entfernte Thal B versetzt wird, welche Erscheinung sich dadurch erklärt, weil er bei der Beschränktheit des Lokales, in dem er lebt, und bei der geringen Anzahl von Familien, die es bewohnen, gewohnt ist, eben so jeden einzelnen Menschen, als jeden einzelnen Felsen genau zu kennen, es ihm daher ganz unerträglich scheinen muss, unter Verhältnissen zu leben, wo er die Menschen erst kennen lernen soll, was sich früher Alles von selbst machte, und wo ein jeder Berg nach dem Grundsatze, dass es nicht zwei ganz gleiche Gegenstände gibt, eine andere geometrische Figur hat.

Hierin liegt die entschiedene Veranlassung des Heimwehes; es ist eine Sehnsucht nach einem Komplex bestimmter Gegenstände, und ist eben darum von weit dauerhafterer Wirkung, als jede andere Sehnsucht nach einem einzelnen bestimmten Gegenstande, z. B. nach einer abwesenden oder verstorbenen Geliebten u. s. w., weil es auch viel mehr Gegenstände gibt, die ihm das Entbehrte in Erinnerung bringen. Jeder Stein sieht am Ende dem anderen gleich und ruft ihm die Steine seiner Heimat zurück, jede Hirtenschalmei hat am Ende einige Aehnlichkeit mit dem Kuhreigen, eine Kuh brüllt wie die andere. Es ist eine auffallende Erscheinung, dass diejenigen Gebirgsbewohner, welche wegen eines Vergehens eingesperrt sind, viel weniger am Heimweh leiden, als diejenigen, welche entfernt von ihrer Heimat frei herumgehen; die Nothwendigkeit, sich mit ihren eigenen Angelegenheiten zu beschäftigen, und der Mangel an Gegenständen, welche sie an ihre Heimat erinnern, weil sie ausser den Mauern ihres Gefängnisses sonst nichts zu sehen bekommen, erklärt jedoch diese Erscheinung vollkommen.

Heimweh ist also eine Sehnsucht nach Etwas, welches nicht da ist, und zwar nach Gegenständen, die dem Menschen durch seine Gewohnheit und Ungewohntheit, sich ohne dieselben im Leben zu bewegen, schwer zu entbehren sind. Dieser Zustand ist aber ein ganz natürlicher, wenn man die Verhältnisse betrachtet, in welchen ein solcher Mensch früher zu leben gewohnt war. Es ist also auch ganz natürlich, dass ein solcher Mensch wieder in seine vorige Lage zu kommen wünscht. Darin liegt aber weder mehr noch weniger Motiv zur Begehung eines Verbrechens, als bei jedem anderen Menschen vorhanden ist, welcher irgend ein Uebel von sich zu entfernen, oder irgend ein wahres oder erträumtes Glück zu erreichen strebt.

Heimweh kann aber so wie jede andere nicht gestillte Sehnsucht durch seine Rückwirkung auf den Organismus Krankheiten, und zwar um so mehr Krankheiten erzeugen, welche sich durch ein gestörtes Seelenvermögen aussprechen, weil dasselbe überhaupt grösstentheils durch die Seelenthätigkeit entsteht. Dies kann geschehen, es muss aber nicht geschehen, wie es unzählige Beispiele von Leuten gibt, die allerdings an Heimweh leiden, sich aber durchaus vernünftig benehmen.