Wo also in einem bestimmten Falle nichts mehr vorliegt, als dass Jemand am Heimweh leide, so folgt auch daraus nichts mehr, als dass er eine Anlage habe, krank zu werden, dass er aber krank wurde, dass diese Krankheit eine Seelenstörung, und dass diese Seelenstörung der einzige Grund eines bestimmten Verbrechens sei, muss ganz auf dieselbe Art, nicht durch das Vorhandensein des Heimwehs, sondern durch andere Thatsachen, welche für die Verübung des Verbrechens als Folge der Seelenstörung sprechen, geliefert werden, wie es in anderen Fällen, wo ein solcher Beweis zu liefern ist, zu geschehen hat.
Es erhellt daher, dass man sehr Unrecht hat, das Heimweh ohne Weiteres für eine Krankheit zu halten, und dass man noch mehr gegen die Gerechtigkeitspflege sich versündige, wenn man dem einzigen Umstande, dass Jemand sich nach seiner Heimat sehne, irgend einen rechtlichen Einfluss einräumt, ohne weitere, für das Vorhandensein einer Seelenstörung sprechende Thatsachen zu verlangen.
Ganz sonderbar muss es jedoch jeden Leser überraschen, die Phränologie zur Ausmittlung der Zurechnungsfähigkeit angewendet zu sehen. Man wird unwillkürlich dadurch an jene Gerichtssitzung erinnert, wovon in den „physiognomischen Reisen[114]” Erwähnung geschieht, bei welcher man gegen einen Kerl, welcher auf falsche Brandbriefe gebettelt hatte, mit der Tortur vorgehen wollte, weil seine Physiognomie von der Art war, dass man ihn für den Bösewicht halten musste, der den Kelch vergiftet habe. Der vermeintliche Giftmischer entsprang, und nachträglich zeigte es sich, dass das vermeintliche Gift nichts Anderes, als ein ganz unschädlicher Staub gewesen sei, der durch einen Zufall in den Kelch der protestantischen Kirche gerathen war.
Phränologie und Physiognomik können möglicher Weise irgendwo gute Erfolge haben, denn jede Forschung, welche mit Eifer und einem tieferen Eingehen in die Sache betrieben wird, kann durch einen glücklichen Zufall auf eine wichtige Entdeckung führen.
Im Mittelalter forschte man nach Universalarzneien, und erfand das Schiesspulver, welches eine sehr wichtige Entdeckung ist, und wodurch das Problem der Auffindung einer Universalarznei, wenn man sich nicht an der Form der Dispensirung und an der allerdings etwas heftigen Primärwirkung stossen will, sogar als gelöst betrachtet werden kann. So kann auch die Phränologie zu wichtigen psychologischen Entdeckungen führen, allein ehe diese Entdeckungen gemacht und über allem Zweifel erhaben begründet sind, ist es widersinnig, darauf Resultate für das praktische Leben, am wenigsten in der Art gründen zu wollen, dass man den Weg einer praktischen, bewährten Beobachtung verlässt, und um die Wahrheit zu entdecken, zur Phränologie seine Zuflucht nimmt. Das Höchste, welches in dieser Art jemals erreicht werden kann, wird nur darin bestehen, dass einzelne Menschen, welche mit einer sehr scharfen Beobachtungsgabe begabt sind, und dem phränologischen Studium einen wesentlichen Theil ihres Lebens gewidmet haben, das Vorhandensein oder den Abgang gewisser Anlagen bei einem Subjekte entdecken werden.
Selbst diese Kenntniss bleibt aber für die Rechtspflege unfruchtbar, da Niemand zweifelt, dass Derjenige, welcher eine gewisse That beging, irgend eine Anlage zu derselben müsse gehabt haben, da ohne Anlage zu Etwas gar kein Streben zur Ausführung denkbar ist. Ein Mann, dessen Sexualsystem nicht entwickelt ist, wird keine Nothzucht begehen, dies ist gewiss, allein daraus folgt nicht im Mindesten, dass Derjenige, welcher dieses Verbrechen begeht, darum, weil er durch seinen Stimulus sexualis dazu veranlasst wurde, auch nothwendig das Verbrechen habe begehen müssen. Was man also durch die phränologische Untersuchung im besten Falle zum Behufe der Rechtspflege erfahren kann, ist daher eine Thatsache, die ohnehin Niemand bezweifelt, nämlich, dass ohne Anlage zu einer bestimmten Thätigkeit eine solche niemals erfolgen wird, der Schluss aber, ob die Anlage wirklich so überwiegend sei, dass der Mensch unter allen möglichen Verhältnissen dieser Anlage gemäss handeln oder irgend eine Thätigkeit unterlassen muss, wie etwa ein Blindgeborner unter allen möglichen Verhältnissen keine Thätigkeit üben kann, wozu die Funktion des Sehens gehört, bleibt immer ausserhalb der Grenzen der Phränologie, da es unmöglich ist, durch die Befühlung oder Betrachtung der Schädelknochen auch die Stärke der auf den Menschen sonst einwirkenden Verhältnisse zu berechnen.
Leistet aber die Phränologie dieses nicht, so kann sie auch nichts über die Möglichkeit, von der natürlichen Freiheit des Willens gegen die Anlage, welche die Schädelknochen ausdrücken, Gebrauch zu machen, entscheiden, und könnte daher höchstens dort von einigem Einflusse sein, wo entschiedene Missbildungen, wie z. B. bei Kretins, vorhanden sind, welche Missbildungen aber bisher ohne phränologisches Studium auf einem anderen Wege entdeckt wurden.
Selbst in der Hand des Meisters kann die Phränologie daher nur in solchen Fällen für die Rechtspflege etwas Entscheidendes leisten, wo man auch auf anderen Wegen Dasselbe erfahren kann; ausser diesen Fällen, wo man ihrer jedoch nicht bedarf, wird sie, auch von der Hand des Meisters geübt, nie zu einer Entscheidung führen, und könnte höchstens dort von einiger Bedeutung sein, wenn ein Subjekt eine charakteristische Art von Thätigkeit wiederholt ausübte, und dadurch auf die Vermuthung führt, dass ihr eine krankhafte Verstimmung zu Grunde liege, um nachzuweisen, dass auch die Wirbelformation bei dem Subjekte eben so gestaltet sei, wie bei anderen Subjekten, bei welchen sich eine ähnliche krankhafte Aeusserung gewahren liess, woraus sich dann, in Verbindung mit anderen Erhebungen, der Schluss rechtfertigen liesse, die verübte That sei die Folge einer durch eine besondere Anlage eingetretenen krankhaften Verstimmung gewesen. Der Ausspruch des Phränologen wäre hiermit höchstens einer von den Gründen, das Subjekt für krank zu halten, welcher wohl in Verbindung mit den übrigen Erhebungen, niemals aber ohne oder gar gegen dieselben berücksichtigt werden könnte.
Selbst dieses gilt nur höchstens in dem Falle, wo ein Mann, welcher entschiedene Proben von Erfahrungen in dieser Beziehung abgelegt hat, derlei ausspricht; es ist also selbst diese unbedeutende Giltigkeit des Einflusses des phränologischen Wissens nur ein Ausnahmsfall. Dagegen erscheint der Ausspruch eines jeden Anderen, bei welchem diese Voraussetzung nicht auf eine vollkommen erprobte und anerkannte Weise eintritt, als vollkommen bedeutungslos, denn es ist zuverlässig nicht leichter, ohne eigene vielfältige Beobachtung nur einigermassen ein erträgliches Resultat aus der Konstruktion der Wirbelknochen zu abstrahiren, als — das Wetter zu prophezeien. Ein Uebersehen einer ganz unbedeutenden veränderten Lage dieser Theile muss nothwendig zu eben so grossen Missgriffen führen, als wenn man z. B. übersieht, dass die Scala eines Barometers, statt nach Pariser, nach Wiener Zollen eingetheilt ist. Wer Vorliebe für derlei Beobachtungen hat, wird freilich nicht in Verlegenheit sein, auch die unrichtigsten Aussprüche zu rechtfertigen, und in dieser Beziehung wird es der Phränologie ohne Zweifel so ergehen, wie es der Physiognomik erging. Lavater erkannte in der Physiognomie Gellert's, dessen Rechtschaffenheit über allem Tadel erhaben war, die Züge eines Erzspitzbuben, und Gellert in seiner Gutmüthigkeit erklärte, dass er in seiner Kindheit wirklich einige Diebereien verübt habe. Was beweist also ein solches Urtheil, welches der Wirklichkeit so ganz entgegen ist? Auf diese Art lässt es sich auch rechtfertigen, wenn man in der Physiognomie eines Cartouche die Züge eines grundehrlichen Mannes erblickt, denn wahrscheinlich gab es eine Zeit, wo Cartouche noch nicht gestohlen hat. Es ist nicht schwer, ein Prophet zu sein, wenn falsche Voraussagungen auch für Prophezeiungen gelten; wer sich aber darnach richten wollte, bleibt angeführt.