Eben so gibt es Gemüthsstimmungen, welche an und für sich nicht unnatürlich, sondern im Gegentheile gerade das Produkt einer Thätigkeit des Geistes sind, die für den Menschen sehr ehrenvoll ist, dabei aber ihn zu äusseren Thätigkeiten veranlassen, welche für den Dritten, welcher von dem, welches in dem Innern des Erstern vorgeht, keine Ahnung hat, wie ein Produkt des Wahnsinnes erscheinen. — So soll Ritter Gluck, als er auf freiem Felde den Furientanz zur „Iphigenia auf Tauris” komponirte, von einigen Bauern eingefangen und auf das Amthaus geführt worden sein, weil er während des Komponirens taktmässige Sprünge machte.

Was Laune vermag, ist so ziemlich allgemein bekannt. Es ist dies der Zustand, in welchem den Menschen die Lust anwandelt, sich in dem Diorama seiner Phantasiegemälde einmal wirklich zu ergehen. Ich kannte persönlich einen jungen Mann, welcher, als ihm von seinen Eltern eine Parthie Kerzen geschickt wurden, die ihm zu seinen winterlichen Studien dienen sollten, nichts Eiligeres zu thun hatte, als die Läden zu schliessen und sich mit Verwendung des ganzen Vorrathes eine splendide Beleuchtung zu verschaffen. Der junge Mann war übrigens in seinem Fache ausgezeichnet, und nichts weniger als geisteszerrüttet.

Die Regel bleibt jedoch immer, dass der Mensch dasjenige, welches er gethan hat oder thun werde, auch beschlossen habe oder beschliessen werde, dass er daher für alle ihm möglicher Weise erkennbaren Folgen seiner Handlungen verantwortlich, und wo ein Strafgesetz auf eine solche Folge eine Strafe setzt, auch strafbar bleibe. — Hat ein Mensch keine Handlung begangen, welche in diese Kategorie gehört, so ist — sein Geisteszustand mag wie immer beschaffen sein — von einer strafrechtlichen Untersuchung und daher auch von keiner Erhebung des Irrsinnes im Wege des Strafverfahrens die Rede; erst wenn er eine solche Handlung begangen hat, tritt das Strafverfahren ein, und dieses wird zum Zwecke haben, zu erheben, ob er dasjenige, welches er gethan, auch beschlossen, oder aber aus bösem Vorsatze gehandelt habe.

Obwohl nun die Rechtsverletzung, welche der Mensch begangen hat, schon an und für sich eine Irregulärität, nämlich eine Abweichung von den Regeln der Sittlichkeit oder des Rechtes ist, denen er als vernünftiger Mensch gehorchen soll, so wird hierdurch die Voraussetzung, dass ein Mensch aus bösem Vorsatze, und daher strafbar, gehandelt habe, nicht ausgeschlossen.

Von der andern Seite lässt sich nicht verkennen, dass eine irreguläre Thätigkeit im Aeussern auch durch eine Irregulärität der innern Funktionen entstanden sein kann. Wo also diese Möglichkeit des Ursprunges einer äusseren irregulären Thätigkeit durch eine irreguläre innere Funktion nicht schon durch die richterliche Erfahrung sogleich von selbst zerfällt, muss das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein dieses letzten Umstandes besonders nachgewiesen werden.

Es ist daher im Strafrechte gerade das Verhältniss zwischen der inneren zur äusseren Thätigkeit, welches durch die gerichtliche Erhebung ausgemittelt, und dadurch richtiggestellt werden muss, ob die in Frage stehende irreguläre äussere Thätigkeit nur durch die Irregulärität im Innern veranlasst sei, oder von welchem Einflusse die sonstigen nicht normalen inneren Thätigkeiten des Menschen darauf gewesen sind.

Der Umstand, dass von Jemand wegen Störungen im Innern schädliche Handlungen zu besorgen sind, gehört nicht in das Strafrecht.

§. 9.

Um nun hier nicht irre zu gehen, und sich nicht durch eine Aufstellung verschiedener Begriffe Missverständnisse zu bereiten, muss man sich vor Allem klar machen, was man sich unter den inneren Funktionen eigentlich denke, denn wenn der eine etwa unter Vernunft dasjenige sich denkt, was der andere Verstand nennt u. s. w., so kann man unmöglich zurecht kommen.

Ueberhaupt haben die Benennungen der Schule den Nachtheil, dass man sehr leicht verführt wird zu vergessen, dass sie eben nur Benennungen, und insofern nichts Reelles sind. — Man spricht von Gedächtniss, Einbildungskraft etc., vergisst aber dabei, dass diese Eintheilung doch nur von gewissen wahrgenommenen Thätigkeiten abstrahirt, nicht aber durch eigene Wahrnehmungen in der Art gewonnen sind, als ob man die Funktion wirklich gesehen hätte.