Der erste dieser Sätze bedarf keines Beweises, da es Jedermann bekannt ist, dass schon die kleinsten Kinder, und zwar diejenigen, welche viele geistige Anlagen haben, nicht am wenigsten eigensinnig sind; der zweite ist eben so bekannt, nur wird er nicht immer so klar ausgesprochen, er ist aber durchaus wahr, denn es ist bekannt, dass die sich entwickelnden Kinder den Worten ihrer Eltern mehr zutrauen, als ihren eigenen Sinnen, dass rohe oder schwachsinnige Leute eben so, gegen ihr eigenes Urtheil dem Willen anderer, welche eine gewisse Macht über sie ausüben, sich unterwerfen, und dass Leute von hellem Geiste nach Grundsätzen handeln; und was sind Grundsätze wohl anders, als die als wahr angenommenen Aussprüche einer Autorität, sei es nun die Autorität des Lehrmeisters oder die Autorität der eigenen Erfahrung, denn auch die Annahme, dass die Ergebnisse der eigenen Erfahrung wahr, d. h. der Objektivität der äusseren Erscheinungen entsprechend seien, setzt voraus, dass man diese Erfahrungen, und diejenige Funktion, welche daraus gewisse Folgerungen ableitet, als etwas absolut Richtiges genommen hat.
Dieses Erkennen und Annehmen einer Autorität ist es daher, welches den Beweis liefert, dass der Mensch das unabweisbare Bedürfniss habe, ein Drittes, welches weder in seinen eigenen Funktionen, noch in den ihn umgebenden Erscheinungen liegt, als das eigentliche Prinzip anzunehmen, welches seine Thätigkeit zu leiten bestimmt ist, und jeder Bestimmung seiner Thätigkeit zu widerstreben, welche nicht von diesem Prinzipe ausgeht.
Dieses Prinzip wirkt sonach in keiner Art nöthigend auf seine Thätigkeit, sondern der Mensch empfindet nur dann die seinem innersten Wesen entsprechenden Lebensgefühle, wenn er ohne allen Zwang seine Thätigkeit so äussert, wie es der Autorität entspricht, unter deren Einfluss er sich befindet.
Hieraus folgt nun, dass Freiheit, d. i. die Entwicklung seiner Thätigkeit ohne physischen Zwang, und zugleich das Bedürfniss, einer höheren Autorität zu gehorchen, — ein Bedürfniss, welchem in der höheren Entwicklung des Menschen die Religion entspricht, das eigentliche Element der menschlichen Thätigkeit sei, ein Element, welches in der Thierwelt auch nicht einmal dem Grade nach vorkommt, sondern eben darum, weil es Begriffe und Sprache nothwendig voraussetzt, bei der Thierwelt gänzlich mangelt, oder höchstens in einer Art von Analogie vorkommt, in welcher der Hund den Menschen folgt und seinem Winke gehorcht, weil er durch den Einfluss des menschlichen Organismus auf den hundischen physisch genöthigt ist, diesem Einflusse zu gehorchen.
Es mag immerhin Fälle geben, wo der eine Mensch durch seinen überlegenen physischen und psychischen Organismus einen ähnlichen Einfluss auf andere Menschen ausübt, — allein man übersehe dann auch nicht die andere Erscheinung, welche damit verbunden ist. Die Menschen werden ihm folgen, allein mit innerem Widerstreben, wie der Hund knurrend seinem Herrn folgt, wenn er ihn gegen seine Neigung ruft, denn sie fühlen, dass sie nicht frei sind, und werden ihre Freiheit wieder gewinnen, wenn die Uebermacht des Organismus, welcher sie leitete, gebrochen ist.
Ganz anders stellt sich die psychische Erscheinung in dem Falle dar, wo der Mensch seine Thätigkeit demjenigen Prinzipe gemäss entwickelt, welches wir das Sittliche nennen. Hier mangelt jede physische Nöthigung, und daher ist auch die Erscheinung, dass Jemand mit innerem Widerstreben sittlich handelt, undenkbar. — Es gibt Fälle, wo die sittliche Handlung mit dem herbsten physischen oder geistigen Schmerze verbunden ist, allein das Gefühl, das gegen sein inneres Streben Bestimmtwerden, ist mit jeder sittlichen Handlung unvereinbar, wohl aber kann das Gegentheil, dass man mit innerem Widerstreben unsittlich handelt, eintreten, und tritt auch häufig ein, wie manche Arten von Erfahrungen, insbesondere die gerichtlichen, zur Genüge lehren; denn Niemanden wird die Thatsache unbekannt sein, dass selten Jemand eine verbrecherische Laufbahn mit grossen Verbrechen beginnt, sondern die ersten bösen Handlungen sind meistens minder erheblich, oder wenn mit grösseren Verbrechen von einem Individuum begonnen wird, so sind meistens solche Umstände vorhanden, welche auf die Bestimmung desselben zu der verbrecherischen That einen mächtigen sinnlichen Einfluss, und daher wenigstens eine Art von physischer Nöthigung ausüben[15].
§. 18.
Wenn wir jedoch uns nicht verbergen können, dass das Unterwerfen der Thätigkeit unter eine, von dem handelnden Menschen unabhängige, Autorität, dem Menschen angeboren, und dieses Bedürfniss ein mit allen seinen Thätigkeiten innigst verbundener Theil seines Wesens ist, so können wir uns doch auch die Ueberzeugung verschaffen, dass es gar keine äussere Erscheinung gibt, welche einen solchen Einfluss ausübte, dass sich alle Menschen derselben unterwerfen müssten, oder dass es auch nur dem einzelnen Menschen unmöglich wäre, sich derselben zu entziehen. Dennoch aber lehrt uns sowohl der Blick in unser eigenes Leben, als in das Leben der anderen Menschen, dass es in demjenigen Prinzipe, welches wir als eine Autorität anerkennen, welche unbedingte Unterwerfung fordert, einen Vereinigungspunkt gebe, welcher in jeder Autorität, welcher wir freiwillig zu folgen uns bleibend entschliessen können, aufzufinden ist, dieser Vereinigungspunkt ist die Idee des Sittlichen — und in der That kann eine Autorität nur dann bleibend, auf den Menschen im Allgemeinen nur insoferne einwirken, als sie die Idee des Sittlichen, d. i. einer höheren, in der physischen Welt nicht sich aussprechenden Weltordnung darstellt.
Kein Volk, selbst kein einzelner Mensch ist ohne alle Religion, der einzelne Mensch kann irreligiös handeln, allein indem er es thut, fühlt er ein Unbehagen, das Gewissen regt sich, oder er betäubt sich, sei es nun durch physische Genüsse, oder durch das Laster selbst, ein Zustand, welchen man jedoch sehr irrig mit dem Ausdrucke bezeichnet, der Mensch sei zum Thiere herabgesunken, denn der Zustand des Thieres ist ein vollkommen normaler Zustand, jener des Menschen aber ist ein seinem eigenthümlichen Wesen vollkommen entgegengesetzter, somit nicht normaler Zustand, welcher mit einer am Ende sichtbar werdenden Störung seines Wesens enden muss, eine Folge, welche das Laster in mancherlei Gestalten, wie die Erfahrung lehrt, nicht selten begleitet, und sich dadurch kund gibt, dass die lange unterdrückte Reue endlich durchbricht, und geistige Störungen im Gefolge hat, oder dass die physische Natur der fortwährenden Betäubung endlich unterliegt, ohne dass dieses Unterliegen lediglich aus den physischen Folgen des Lasters immer erklärt werden kann.