Urtheile und Schlüsse sind nun wohl längst vorhanden gewesen, ehe man ihr Dasein bemerkte, man kam jedoch dahin, dieses ihr Dasein zu bemerken, weil man fand, dass, wenn richtige, d. h. der Aussenwelt entsprechende Vorstellungen kombinirt, und daraus Begriffe, aus deren Kombination aber weitere Begriffe, d. i. Urtheile und Schlüsse entwickelt wurden, deren Ergebnisse ebenfalls der Aussenwelt entsprachen; und dieses Ergebniss nannte man ein Produkt des Verstandes.
Also wo richtige Urtheile und Schlüsse erfolgen, kann man die diesfällige Thätigkeit Verstand nennen, andere als richtige Urtheile sind aber gar nicht möglich, denn Dasjenige, was man ein unrichtiges Urtheil nennt, ist entweder ein richtiges Urtheil, und entspricht nur darum nicht der Wirklichkeit, weil demselben objektiv unrichtige Vorstellungen zu Grunde lagen, oder es ist gar kein Urtheil, sondern es klingt nur so. Wer z. B. sagt: eins und eins ist Eins, der hat gar nicht geurtheilt, d. h. hier nicht gezählt, sondern ein ihm bekanntes Wort reproduzirt und ausgesprochen.
Eben so wenig steht es aber in der menschlichen Willkür, über gegebene Vorstellungen anders, als auf eine Art zu urtheilen. Selbst der Weise urtheilt nicht anders als der Thor, wenn Beiden dieselben Vorstellungen vorschweben. — Eins und eins ist Zwei, spricht das Kind, welches rechnen lernt, aus eigener Ueberzeugung, mit gleicher Gewissheit, wie der grösste Mathematiker; der Unterschied besteht darin, dass dem Weisen mehreres und gediegeneres Materiale und zur rechten Zeit zu Gebote steht, während der Thor wegen ihm vorschwebender mangelhafter, oder sonst irriger Vorstellungen, entweder unrichtig oder gar nicht urtheilt. — Man kann daher ganz entschieden sagen, dass bei der Funktion des Urtheilens, so wenig als bei dem Kreislaufe des Blutes, irgend eine Willkür Statt findet; denn wenn man die Funktion des Denkens in einem gewissen Grade willkürlich ausüben kann, so geschieht dies nur dadurch, dass man willkürlich die Reproduktionsthätigkeit reizt.
Die Produkte dieser erhöhten Reproduktionsthätigkeit, nämlich die entstehenden Urtheile u. s. w. zu regeln, steht nicht in der Macht des Menschen.
Eine Thätigkeit, bezüglich deren jedoch gar keine Willkür Statt findet, kann man auch nach logischen Grundsätzen unmöglich ein Vermögen nennen, so wenig als man den Kreislauf des Blutes ein Vermögen nennen kann.
§. 34.
Von dem Ausdrucke Gemüthskrankheit gilt ungefähr dasselbe, was von jenem „Verstandeskrankheit” gilt, nur kommt noch hinzu, dass man, während sich die meisten Menschen, unter dem Ausdrucke Verstand beiläufig das Nämliche, d. h. das Vermögen zu urtheilen und zu schliessen, denken, selten zwei Menschen finden wird, welche gleiche Begriffe mit diesem Ausdrucke, und selten einen, welcher im Stande ist, eine, einigermassen erträgliche Definition zu geben.
Ein Ausdruck, dessen Begriff man nicht wieder geben kann, ist ein Wort, und mit Worten darf man sich nicht abspeisen lassen, wenn es sich um Sachen handelt.
Ich habe ein Werk vor mir, in welchem die Krankheiten des Gemüthes als solche bezeichnet werden, „wo ebenfalls (nämlich wie bei den Verstandeskrankheiten) das Erkenntnissvermögen des Menschen mit den Gesetzen der allgemeinen Erfahrungen und der Vernunft in Widerspruch geräth, dieses Abweichen jedoch sich zugleich durch eine auffallende Störung des Gemüthes in Rücksicht auf Gefühle und Willensbestimmung ausspricht.”
Wissen meine verehrten Leser jetzt, was Gemüthskrankheit ist? Ich bringe aus dieser Definition nur so viel heraus, Gemüthskrankheit sei eine Krankheit des Gemüthes, und das Gemüth spreche sich in Gefühlen und in der Willensbestimmung aus.