Selbst bei Irrsinnigen findet man aber kein verkehrtes Wollen, so wenig als eine verkehrte Willensbestimmung. — Der Irrsinnige, welcher zum Fenster hinausspringen will, weil er sich von Räubern verfolgt wähnt, springt wirklich hinab; Derjenige, welcher glaubt, Sonnenstrahlen verspeisen zu können, legt sich mit offenem Munde unter die Sonne u. s. w., also auch nicht einmal hier ist eine Verkehrtheit des Willens zu gewahren.

Spricht man aber von dem Willen als einer moralischen Funktion, so kann man unter diesem Ausdrucke auch nichts anderes verstehen, als die mit dem Bewusstsein, d. i. mit der Vorstellung der Sittlichkeit einer Handlung, oder gegen das Bewusstsein der Sittlichkeit derselben stattfindende Anwendung der Thätigkeit. Hier kann es sich nun wohl treffen, dass ein Mensch etwas thut, weil er es nach seiner Vorstellung der Verhältnisse für sittlich hält, während diese nämliche Handlung von einem andern, welcher die Unrichtigkeit der Voraussetzung des andern von seinem Standpunkte aus gewahrt, für unsittlich gehalten wird. Der Wahnsinnige, welcher in der Vorstellung, er schlachte ein Kalb, einen Menschen tödtet, will nichts Unsittliches, ebenso will Derjenige, welcher in sich den Drang zur Ermordung eines Andern verspürt, jedoch diesem Drange entgegenarbeitet, nicht etwas Unsittliches, sondern er will vielmehr die ihm als unsittlich erscheinende Wirkung vermeiden.

Wenn er also ungeachtet seines inneren Widerstrebens doch den Mord vollbringt, so kann man diese That nicht aus einem verkehrten Willen, sondern nur dadurch erklären, dass sein Wollen durch eine psychische Gewalt unwiderstehlich besiegt worden sei, wie etwa Derjenige, welcher sich anhält, um nicht in einen Abgrund zu fallen, ohne sein Wollen hinabfällt, wenn seine Muskeln ihre Kraft verlieren und er daher den Gegenstand, an den er sich gehalten hat, auslässt.

Es lässt sich daher in der That weder von einer Krankheit, noch von einer Störung der Willensbestimmung sprechen.

§. 37.

Eben so wenig lässt sich aber auch von einer Störung oder einer Krankheit der Vernunft als derjenigen Anlage sprechen, wodurch der Mensch das Sittliche auffasst, denn der Mensch kann nur sittlich handeln, oder unsittlich, d. h. gegen die Bestimmung des Sittengesetzes seinen Sinnen folgen; er kann seiner Vernunft entgegenhandeln, nicht aber ihr Wesen verändern, so wie man wohl das Auge von etwas wegwenden, nicht aber etwas anderes sehen kann, als man eben sieht.

§. 38.

Als Krankheit der Sinne kann übrigens der Irrsinn ebenfalls nicht bezeichnet werden, denn eine Krankheit der Sinne kann nur entweder eine Stumpfheit derselben gegen gewisse Eindrücke, z. B. Blindheit, Taubheit u. dgl. oder eine Anregung sein, welche der Empfindung, die dieser nämliche Eindruck auf ein gesundes Organ hervorbringen würde, nicht entspricht; z. B. ein krankes Auge wird bei dem Reflex des Lichtes von einem glänzenden Körper den nämlichen Eindruck empfinden, wie etwa ein gesundes Auge, welches in die Sonne sieht, allein die Vorstellung, welche dadurch entsteht, ist dennoch eine richtige, denn sie entspricht ganz und gar der Art und Weise, wie das Subjekt durch diesen Eindruck wirklich erregt wurde.

Der am Podagra Leidende ist nicht wahnsinnig, wenn er sich vor der geringsten Berührung scheut, welche seinem Fusse droht, sondern sein Abscheu gegen jede Art von Berührung kommt von der sehr richtigen Erfahrung her, dass jede Berührung ihm grosse Schmerzen verursacht u. s. w.

§. 39.