4. Ob im Allgemeinen ein solches Verhältniss der Vorstellung zur äusseren Thätigkeit vorhanden ist, dass der Mensch entweder durchaus nicht im Stande ist, die Gegenstände seiner Vorstellung von der Wirklichkeit zu unterscheiden, oder in dem vorgekommenen Falle doch hiezu nicht fähig war. — Diese Frage wird zu beantworten sein, wo es sich um Wahnsinn handelt, unter welchem Ausdrucke die fixe Idee (d. i. ein für Wirklichhalten einer Vorstellung ohne äussere Thätigkeit), Monomanie (ein für Wirklichhalten einer vorhandenen Vorstellung, mit einer diesem Wahne entsprechenden Thätigkeit), Melancholie (d. i. eine Stimmung, in welcher auf den Leidenden traurige Vorstellungen so intensiv wirken, dass er sich von deren Nichtobjektivität nicht überzeugen kann), und dem Gegentheile davon, in welchem der Leidende keiner ernsten Vorstellung fähig ist, d. h. alles was ernsthaft ist, für nicht vorhanden hält[25], verstanden werden dürfte.
5. Ob die Thätigkeit, welche die in Frage stehende Wirkung hervorbrachte, durch eine solche für wirklich gehaltene Vorstellung einzig und allein veranlasst ist.
6. Ob das Individuum für eine gewisse Art Vorstellung, durch deren Mangel sich die verübte That erklären lässt, etwa wirklich unzugänglich sei; (von dieser Art scheint der in der vorigen Anmerkung berührte Fall zu sein).
§. 41.
Die eine oder die andere dieser Fragen wird, wo es sich richterlicher Seits darum handelt, zu erheben, ob eine That zurechenbar sei, nothwendig durch den Arzt beantwortet werden müssen, nur wird es aber auch die Aufgabe des Arztes bleiben, zu beurtheilen, ob mit einer oder der anderen Frage allein der Gegenstand der Untersuchung erschöpft ist, oder ob um den Zustand des Menschen im Augenblicke der That zu beurtheilen, es nicht nothwendig sei, durch eine, auch mehrere der aufgestellten Fragen umfassende Darstellung, die Nachweisung zu liefern, inwieweit in dem Augenblicke der begangenen That das Verhältniss der Psyche zur physischen Thätigkeit ein abnormes war, inwieweit daher die physische Thätigkeit von der Psyche sich unabhängig, oder sich in Folge eines in den physischen Verhältnissen gegründeten Irrthumes, oder in Folge des Vorhandenseins beider Momente unter den gegebenen Verhältnissen geäussert hat.
§. 42.
Mit dem bisher Gesagten dürfte sowohl dem Leser, welcher Arzt ist, die Richtung angedeutet sein, welche seine Untersuchung und seine Darstellung zu nehmen hat, als demjenigen Leser, welcher dem juridischen Stande angehört, das Verständniss geöffnet sein, was und wie er vom Arzte das ihm zu wissen Nöthige erlangen soll.
Auf diesem Wege ist wohl jede Streitfrage über die ärztliche und richterliche Kompetenz undenkbar, denn der richterliche Einfluss kann und darf auch hier nur so weit und nicht weiter gehen, als dies überhaupt bei jedem Gutachten der Fall sein kann und muss, so weit nämlich, dass vom Arzte nichts übersehen bleibe, was dem Richter wichtig, und nichts behauptet werde, was dem Richter unwahr scheint. — Hier bitte ich meine verehrten Leser Dasjenige zu berücksichtigen, welches ich mir in dem ersten Aufsatze dieses Werkes zu sagen erlaubte.
Ich könnte hier meine Abhandlung schliessen, da es jedoch gewisse Zustände des Menschen gibt, in welchen sich das Verhältniss der psychischen zur physischen Thätigkeit nicht so klar ausspricht, wie es die oben aufgestellten Fragen voraussetzen, so erlaube ich mir noch den nächstfolgenden Aufsatz nachzutragen, welcher die rechtliche Bedeutung der Affekte und Leidenschaften, und die Erhebung anderer zweifelhafter Gemüthszustände behandelt.
Für Diejenigen meiner verehrten Leser, welche dem ärztlichen Stande angehören, dürften folgende Bemerkungen jedoch noch von einiger Wichtigkeit sein.