Um übrigens in dieser Beziehung nicht schon Gesagtes zu wiederholen, kann ich nur auf Dasjenige verweisen, welches in meinem „Handbuche der gerichtlichen Arzneikunde” im VIII. Hauptstücke der II. Abtheilung über diesen Gegenstand bereits gesagt wurde.
Zum Schlusse dieses Aufsatzes erlaube ich mir hier noch eine am 24. März 1843, Z. 11,500, ergangene Verordnung der hochlöbl. k. k. niederösterr. Regierung aufzuführen, weil dieselbe ein Formular zur Verfassung der Krankengeschichte irrsinniger Personen zum Behufe der Abgabe in eine öffentliche Irrenanstalt enthält, welches sowohl an und für sich für den Fall, als eine solche Abgabe vorkommt, als auch in gerichtlich-medizinischer Beziehung von Wichtigkeit ist, weil dieses Formular in der That die wesentlichsten Punkte enthält, welche in dem Befunde bei einem solchen gerichtlichen Akte aufzunehmen kommen.
Diese Verordnung lautet folgendermassen:
Da sich der Fall so oft wiederholt, dass bei Ueberbringung eines Geisteskranken in die öffentlichen k. k. Irrenanstalten ungenügende und höchst mangelhafte Krankengeschichten einlangen, so fand sich die Regierung veranlasst, ein Formular zur Ausstellung solcher Krankheitsgeschichten zu entwerfen und in Druck legen zu lassen, zur Vertheilung an die angestellten und praktischen Aerzte, welche sämmtlich anzuweisen sind, sich die im Formulare enthaltenen Fragepunkte bei Erstattung von Krankengeschichten, Behufs der Ueberbringung eines Geisteskranken in eine öffentliche Irrenanstalt, gegenwärtig zu halten.
Formular zur Ausstellung von Krankengeschichten geisteskranker Personen, Behufs ihrer Aufnahme in eine öffentliche Irrenanstalt.
1. Name, Alter, Stand, Beschäftigung, Geburtsort und letzter Aufenthaltsort des (der) Kranken.
2. Was für Krankheiten (Kinder-, Entwicklungs- und andere Krankheiten) überstand dieses Individuum bis zum Beginne dieser Geisteskrankheit? Hier sind auch die erlittenen Verletzungen, besonders die des Kopfes, anzumerken.
3. Litt das Individuum früher schon an Irrsinn? Wie oft und wie lange war es schon in einer Irrenanstalt? Wie wurde es aus solcher entlassen[28]?
4. Hinsichtlich der disponirenden und veranlassenden Momente sind besonders noch folgende zu berücksichtigen: