Da sich nun die Handlungsweise des Menschen nach diesen beiden Momenten, nämlich nach der Beschaffenheit des wirklich vorhandenen äusseren Eindruckes und nach der Stimmung richten kann, in welcher er aufgenommen wird, so ergibt sich, dass, um das Verhältniss der Handlungsweise zu einem dritten Gegenstande, z. B. zu einem Strafgesetze, zu beurtheilen, es unumgänglich nothwendig ist, über die Stimmung des Menschen in dem Augenblicke, als irgend ein äusserer Eindruck eine gewisse Handlungsweise bei ihm hervorbrachte, im Klaren zu sein, um dadurch die Gewissheit zu erlangen, welche Vorstellungen auf seine Thätigkeit wirkten, und welche etwa bei einem Andern gewirkt hätten, bei diesem Individuum aber nicht vorhanden waren.
Zur Ausmittlung dieses Verhältnisses ist nun insbesondere die Betrachtung gewisser Gemüthszustände vom objektiven Gesichtspunkte geeignet.
Ich erlaube mir zu diesem Ende über folgende Gemüthszustände, nämlich über
Affekte und Leidenschaften und Schwärmerei
Einiges zu sagen, Zustände, welche in der Regel nicht unter die Krankheiten gehören.
Dieser Darstellung folgen einige Bemerkungen über Blödsinn und Dummheit, weil diese Zustände nur zum Theile in die Kategorie von Krankheiten gehören.
Diesen folgen einige Worte über einige wirkliche krankhafte Zustände, nämlich monomania und fixe Idee, ferner Melancholie und mania occulta, weil, ungeachtet diese Zustände zu den entschieden krankhaften gehören, es doch in einzelnen Fällen zweifelhaft sein kann, ob und wiefern ihr blosses Vorhandensein die Strafbarkeit in Bezug auf eine bestimmte That aufzuheben geeignet sei; endlich Einiges über verstellte Gemüthszustände und Berauschung.
Bei jedem dieser Zustände habe ich mich bemüht, so viel es mir möglich war, die besondern Modificationen anzugeben, welche der juridische Zweck einer solchen Erhebung erfordert, um zu einem, dem Zwecke dieser Erhebung entsprechenden Resultate zu gelangen, welcher Darstellung sodann einige im gleichen Sinne gesprochene Worte über verstellten Wahnsinn und über den Hang zu gewissen Verbrechen folgen.