Es ergibt sich daher aus allen diesen Daten, dass Leidenschaft keineswegs ein physischer Hang des Menschen, sondern ein, durchaus durch seine Vorstellungsthätigkeit erzeugtes Resultat sei, welches durch physische Triebe wohl veranlasst, niemals aber durch diese Veranlassung allein hervorgebracht sein kann. — Will man daher Leidenschaft definiren, so kann eine solche Definition nicht anders lauten, als: Leidenschaft sei derjenige Zustand des Menschen, in welchem er den Gegenstand einer ihm einen Genuss versprechenden Vorstellung mit Unterordnung jedes diesen Gegenstand nicht berührenden Strebens, anzustreben sich angeregt fühlt.
§. 73.
Es folgt jedoch aus dieser Ansicht von dem Wesen der Leidenschaft, dass dieser Zustand, eben weil derselbe ein rein psychischer Zustand ist, nur nach psychischen Gesetzen betrachtet und beurtheilt werden könne. Es folgt daher, weil gerade in der Region der Vorstellungsthätigkeit (wie dies bei [§. 58] nachgewiesen wurde) das der menschlichen Natur nothwendige, und dieselbe charakterisirende Gleichgewicht herrscht, dort, wo nur Leidenschaft, nicht aber ein durch einen äusseren Eindruck bedingter Affekt, auf den Menschen wirkt, das Bewusstsein der Freiheit und Selbstbestimmung niemals aufgehoben sein könne, sondern dass der Zustand des Menschen, welcher eine Leidenschaft in sich entwickelt hat, sich immer so gestalten wird, dass er zwar sich der Anregung zur Erstrebung des Gegenstandes derselben bewusst ist, zugleich aber auch sich dabei als ein freies Wesen fühlt, welches, wenn er sich die Lust der Erreichung versagen will, sich dieselbe auch versagen kann.
Leidenschaft ist daher als solche niemals ein moralischer Zwang für den Menschen, und daher niemals ein Grund, welcher die Strafbarkeit einer Handlung, welche zur Erreichung des Gegenstandes der Leidenschaft unternommen wurde, aufhebt.
Diese Ansicht ergibt sich nun ausser aus der eben angeführten Rücksicht noch insbesondere aus der Betrachtung der früher bezeichneten Zustände, welche man Leidenschaft nennt. Keiner darunter ist unmittelbar aus dem Bedürfnisse der menschlichen Natur hervorgegangen, sondern jeder darunter kann nur durch eine Kombination von Begriffen entstanden sein, er muss daher die mannigfaltigsten, d. i. alle dem Menschen seiner Natur nach möglichen, und daher insbesondere diejenigen Vorstellungen in sich begreifen, welche mit dem Bewusstsein seiner sittlichen Freiheit verbunden sind.
Umgekehrt lässt sich aber behaupten, dass das Entstehen einer Leidenschaft ohne die Bedingung des freien Hingebens an den Gegenstand derselben gar nicht einmal denkbar ist, — denn wo kein freies Ergeben an die Macht einer Vorstellung Statt findet, kann diese entweder auf die Thätigkeit des Menschen gar nicht wirken, oder sie wirkt — wie gewisse Affekte — so schnell und so heftig, dass die Wirksamkeit jeder anderen Vorstellung ausgeschlossen ist, nicht aber in der Art, dass sich alle anderen Vorstellungen, ohne aus dem Bewusstsein zu verschwinden, nur dem durch die herrschende Vorstellung angeregten Streben unterordnen. Ist sich der Mensch aber anderer Vorstellungen bewusst, und er folgt ihnen nicht, wenn sie einer bestimmten Vorstellung entgegengesetzt sind, so handelt er nicht mehr auf eine bestimmte Weise so und nicht anders, weil er nicht anders kann, sondern weil er nicht anders handeln will, d. h. weil er der ihm minder zusagenden Vorstellung, gegenüber der ihm angenehmeren, keine Macht einzuräumen entschlossen ist; er entsagt somit der in der minder intensiven Vorstellung enthaltenen Aufforderung zu Gunsten der ersteren, und wenn diese minder intensive Vorstellung jene der sittlichen Autorität ist, so begibt er sich daher ungezwungen seiner sittlichen Freiheit, er handelt also mit Willen unsittlich.
Betrachten wir aber nun in concreto alle jene Zustände, welche man als Leidenschaften unter bestimmten Benennungen bezeichnet, so ist nicht ein einziger darunter, von welchem sich sagen liesse, dass er plötzlich entstehen könne, sondern jeder darunter setzt ein wiederholtes freiwilliges Nachgeben gegen gewisse Anregungen, und dort, wo das Endresultat ein Unsittliches ist, sogar ein wiederholtes unsittliches Handeln, oder mindestens wiederholte Gedankensünden voraus. — Selbst die Leidenschaft der Liebe, obwohl derselben ein mächtiger, sinnlicher Trieb zunächst zu Grunde liegt, macht hievon keine Ausnahme. Shakespeare lässt, um es wahrscheinlich zu machen, dass sein Romeo im Augenblicke von einer heftigen Leidenschaft für Julien ergriffen wird, denselben früher für eine Rosalinde schwärmen, — die Leidenschaft war also schon vorhanden, als er Julien erblickte, nur der Gegenstand wechselte. Ausserdem finden sich Beispiele von unwiderstehlicher, im Augenblicke entstandener, unvertilgbarer Liebe, in Lafontaine'schen und ähnlichen Romanen und — sonst nirgends[42].
§. 74
Obwohl aus dem bisher Gesagten sich wohl der unbezweifelte Schluss ergibt, dass Leidenschaft die Strafbarkeit einer Handlung niemals aufzuheben vermag, so gilt diese Behauptung doch nur von der Leidenschaft als solcher, z. B. in Bezug eines Geizigen, welcher, weil er sich von seinem Mammon nicht trennen will, einem Anderen sein Geld vorenthält, nicht aber auch dann, wenn dadurch Gemüthszustände hervorgerufen werden, welche, einmal vorhanden, selbstständig auf die Vorstellungsthätigkeit wirken, und dann eine strafbare Handlung zur Folge haben. Diese Zustände können nämlich von der Art sein, dass sich mit Bestimmtheit sagen lässt, ihr Eintritt sei eben so wenig in der Absicht Desjenigen gelegen, welcher sich der Leidenschaft hingibt, als es in der Absicht Desjenigen, welcher sich blos aus Neigung zum Trunke voll betrinkt, gelegen ist, in diesem Zustande das Haus anzuzünden. — Es lassen sich daher in Beziehung auf die Wirkung der Leidenschaften folgende Momente unterscheiden:
I. Es kann geschehen, dass ein Mensch, welcher sich einer Leidenschaft hingibt, von dem Gegenstande derselben so ergriffen wird, dass der ganze Komplex der Vorstellungen, durch welche seine Handlung sich als eine unsittliche darstellt, ihm gar nicht erscheint, d. h. dass der Mensch sich hier in dem Zustande des Vergessens[43] befindet. In einem solchen Zustande lässt sich nicht sagen, dass der Mensch der Forderung der Sittlichkeit nicht folgen wollte, sondern er konnte dieser Forderung nicht folgen, weil sie an ihn in diesem Augenblicke nicht gestellt wurde.