Da ein solcher Fall nothwendig eine ärztliche Intervenirung bedarf, so ist es wichtig, über den Zweck dieser Erhebung im Klaren zu sein.

Die erste Frage ist in einem solchen Falle immer: ist der Mensch nicht etwa wahnsinnig? und zur richtigen Beantwortung dieser Frage wird dann Dasjenige zu berücksichtigen sein, welches im Verlaufe dieser Darstellung hierüber gesagt wurde.

Lautet nun die Antwort dahin, es sei keine Spur des Wahnsinns zu finden, wodurch dann diese Mordsucht als eine isolirte Thatsache zu stehen kommt, so handelt es sich darum, richtig zu stellen, ob es möglich ist, dass eine solche Mordsucht bei einem sonst normalen Menschen bestehen und sich thätig äussern könne, ohne dass der Mensch vermag, ihren Ausbruch durch seinen Willen zu hindern.

Um bei dieser wichtigen Sache nicht irre zu gehen, darf man nicht übersehen, dass es zweierlei Arten des Mordes der Erscheinung und der physiologischen Motivirung nach gibt, nämlich den gewalttätigen Mord, und jenen, welcher durch Anwendung einer gewissen Geschicklichkeit vollbracht wird, wie z. B. Giftmord, oder der Mord durch Erschiessen u. s. w. Eine jede von diesen beiden Arten setzt bei dem Mörder eine wesentlich von der anderen verschiedene Gemüthsstimmung voraus. — Bei der ersten ist es nämlich physische Aufregung, welche — wie es im Felde bei den Kriegern der Fall ist — ohne Verschulden durch den Anblick des Blutes, durch den Gedanken an die Todesgefahr entstehen kann. Jeder etwas heftige Mensch, der von Räubern angefallen, einen oder ein Paar davon zusammenhaut, wird schwerlich den dritten mehr schonen. Das Gewaltige der That, die Fülle von Kraft, deren sich der Mensch durch die Besiegung eines Feindes bewusst wird, muss nothwendig eine Anregung mit sich führen, welche dort, wo sich eine ähnliche Veranlassung zeigt, zur Wiederholung stimmt. Tritt hier nun sittliche Roheit, ein verwildertes Gemüth hinzu, so lässt es sich allerdings denken, dass der Mensch, um sich noch einmal jenes Bewusstsein der Fülle seiner Kraft zu verschaffen, sich angeregt fühlt, ohne sonstiges Motiv einen neuen Mord zu begehen, und dass er eben wegen seiner sittlichen Roheit bei einer sich zeigenden Gelegenheit diesen Drang unwiderstehlich angibt, oder dass er bei einem sonst sehr geringen Motive sich zur Begehung eines Mordes angeregt und bestimmt fühlt. — Das Merkmal, dass ein geringes Motiv den Menschen bestimmte, d. h. ein solches, welches bei einem Anderen nicht eine so grässliche That veranlasste, ist übrigens hier von wesentlicher Bedeutung, denn hatte er ein für seine Verhältnisse wichtiges Motiv, so ist ohnehin die Voraussetzung, dass die That Mittel zum Zwecke war, ihre Zurechenbarkeit wird daher nicht zweifelhaft sein.

Jedoch auch in der erstbezeichneten Voraussetzung erscheint eine solche That immerhin psychisch motivirt, es ist daher kein Grund vorhanden, das Motiv der That als unbegreiflich in den Bereich der Krankheiten zu versetzen, und es wird sich dann nur darum handeln, auszumitteln, ob der Mensch wirklich von einem so heftigen Affekte ergriffen war, welcher ihm alle Besinnung bezüglich der Gesetzwidrigkeit seiner That raubte. Ein solcher Fall wird daher lediglich nach denjenigen Grundsätzen sowohl von Seite des Richters, als von jener des Arztes zu beurtheilen sein, welche in der Lehre von den Affekten dargestellt wurden.

Anders verhält sich die Sache bei der zweiten Gattung. — Hier mangelt offenbar das die vorige charakterisirende Merkmal des Bewusstseins physischer Kraftentwicklung, sondern es tritt hier nur das Bewusstsein der Macht des Wissens und der erworbenen Geschicklichkeit ein. — Der Giftmischer fühlt, dass er mit dem Staube, den zwei Finger fassen, der Schütze, dass er mit dem Drucke seines Fingers ein Leben vernichten kann. Bei der ersten Gattung des Mordes gehört offenbar der Anblick des Todeskampfes des Opfers mit unter die Motive der That, der leidenschaftliche Giftmischer bleibt kalt bei dessen Todesqual, und vermeidet auch wohl den Anblick; bei dem ersten ist das Morden, bei dem letzteren der Tod Dasjenige, welches ihm Genuss gewährt.

Zu der ersten Gattung gehört Roheit als nothwendige Bedingung, die letztere Gattung erfordert, dass der Mensch nicht in der starken Erregung, sondern im Gegentheile in dem Bewusstsein der Unterdrückung menschlicher Gefühle einen Genuss finde.

Dieser Zustand ist nun allerdings möglich, denn er ist die grässliche Parodie der Sittlichkeit. So wie nämlich der Sittliche in dem Bewusstsein der Entsagung mancher Wünsche sich seiner Unabhängigkeit bewusst wird, und dieses Bewusstsein ihm ein angenehmes Gefühl gewährt, so kann auch der Bösewicht sich durch das Bewusstsein, dass ihn gewisse menschliche Gefühle nicht mehr anregen, in einem gewissen Grade behaglich fühlen, und sich der ihm hiedurch gewordenen Ueberlegenheit freuen.

Auch dieser Zustand ist daher ohne Annahme einer Gemüthskrankheit psychologisch zu erklären, schwerlich werden jedoch, den Fall ausgenommen, wo der Mensch in wirklichen Wahnsinn verfallen ist, sich Motive der Strafmilderung finden lassen, denn der Mensch handelt frei, da er mit Bewusstsein dem bösen Principe huldigte, er hat sich freiwillig zum Teufel gemacht, und wenn er glaubte, einer unwiderstehlichen Macht zu folgen, so war es nur jene, die er selbst heraufbeschwor, und der er alles Dasjenige freiwillig zum Opfer brachte, was dem Menschen sonst in Stunden der Versuchung zum Schilde dient. — Nur die Furcht vor Strafe kann noch auf solche Menschen wirken, sie mögen daher jener Menschheit zur Sühne fallen, welche sie sich selbst zum frevelhaften Opfer gebracht haben.

§. 94.