Endlich aber wird wohl schwerlich die chilenische Regierung selbst besonders lebhaft sich für die Errichtung von Fabriken interessiren. Einestheils hat sie wohl eingesehen, daß dauernder Wohlstand in Chile vorzugsweise nur durch Acker- und Bergbau begründet werden kann. Auf der andern Seite aber würde durch das Aufhören des Imports fremder Waaren ein unersetzlicher Ausfall in den öffentlichen Finanzen entstehen, denn es ist der Eingangszoll, welcher vorzugsweise die Ausgaben des Staats decken muß.
Ich will kurz die Einnahme des Staats und mithin zugleich die Abgaben berühren. Es kömmt sogleich nach dem Zolle das Tabaksmonopol in Betreff der Ergiebigkeit für den Staat. Es darf in Chile kein Tabak gebaut werden und die Einführung unterliegt der Aufsicht der Regierung. Im Jahre 1845 hat die Einfuhr des Tabaks und der Verkauf im Estanço publico des Staates, demselben 663,356 Pesos getragen.
Der Zehnte, vorzugsweise von Vieh und Getreide erhoben, ist nicht bedeutend, da er nicht strenge eingefordert oder vielmehr geringer gegeben wird, doch will ihn das Volk nicht abgeschafft wissen, da man dann eine andere Steuer fürchtet.
Der Catastro, eine Art Grundsteuer, unbedeutend.
Der Alcabala, welches mit »Handlohn« übersetzt werden kann, wird mit 4 Procenten beim Verkaufe von Grundstücken entrichtet; er trug im Jahre 1845 102,176 Peso.
Die Patente, Gewerbsteuer, beim Kaufmanne 50 Peso nicht übersteigend, beim Gewerbtreibenden nicht 25.
Ferner. Die Post, das Wegegeld, das Stempelpapier und die Münze, Alles aber nur spärliche Einnahmen, so, daß die Münze im Jahre 1845 nur 23,959 Peso, die übrigen drei Punkte aber eine noch geringere Einnahme boten.
Der Eingangszoll aber betrug im gedachten Jahr 1,763,739 Peso, und weder die Regierung noch das Volk werden diese glücklich erdachte Steuer missen wollen. Glücklich erdacht nämlich für Chile, indem die ganze Masse der Fremden und alle Schiffe, welche Bedürfnisse einnehmen, dieselbe mittragen müssen und beider Anzahl, gerade für Chile, das Küstenland, eine bedeutende ist.
Außerdem besteuert sich durch den Zoll gewissermaßen das Publikum selbst, indem der Luxus theuerer besteuert ist als Nothwendiges, feinere Waaren höher als geringere. So richtet sich z. B. bei Linnen und Baumwollenzeugen die Größe der Steuer nach der Anzahl von Fäden, welche auf einen Quadratzoll gehen.
Der Empfänger gibt den Werth der Waaren an und scheint derselbe der Zollbehörde zu gering, so hat sie das Recht gegen Erlegung des Preises sie zu behalten.