Auf dem Hoftheater in Darmstadt ließ man später statt der »Freiheit« die »Zufriedenheit« leben.

Die Polizei als Zensurbehörde.

Der Greifraum des österreichischen Zensurgesetzes von 1795 schien aber nicht zu genügen; er wurde in den nächsten Jahren noch stattlich erweitert. 1798 verbot man glattweg alle Lesekabinette, die Kaiser Joseph gegründet hatte, dann die Leihbibliotheken und das Auflegen literarischer Journale und anderer Flugschriften in den Kaffeehäusern. Von der einheimischen Zensur verworfene Manuskripte durften andern nicht mitgeteilt, ja »mit Gefahr weiterer Ausbreitung« nicht einmal aufbewahrt werden! Und schließlich schritt man dazu, die Ausübung der Bücherzensur, die bis 1791 die Bücher-Zensurhofkommission, dann die Hofkanzlei und das Revisionsamt besorgt hatten, nebst der Theaterzensur der Polizei zu übertragen.

Schon 1793 hatte der Polizeiminister Graf Pergen diesen Vorschlag gemacht, weil die Polizei am leichtesten in der Lage sei »zu beurteilen, ob in gewissen Augenblicken eine Schrift schädlich oder unschädlich sei«; im September 1801 erst wurde er von Kaiser Franz genehmigt und damit die Literatur einer Behörde überantwortet, die auf diesem neuen Wirkungsfeld eine traurige Berühmtheit erlangen sollte.

Es dürfte angebracht sein, sich die Regierungsjahre dieser bürokratischen Despoten, die von da an fast ein halbes Jahrhundert das Schicksal der Literatur in Österreich souverän bestimmten, zu merken. Der Polizeiminister Graf Pergen selbst regierte bis 1804; sein Vizepräsident und Nachfolger Freiherr von Sumerau bis 20. Juli 1808. Von da an bis 5. März 1813 war Freiherr von Haager Vizepräsident und bis 1. August 1816 Präsident der »Polizei- und Zensurhofstelle«.

Ihm folgte am 15. Mai 1817 der seit zwei Jahren amtierende Vizepräsident Graf Sedlnitzky, der bis zum März 1848 ein literarisches Schreckensregiment führte, das mit dem zugleich einsetzenden »System« des Ministers Metternich der Geschichte jener Zeit seinen unauslöschlichen Stempel aufgedrückt hat. Sein Name wurde bald »geflügelt«, er bedeutete wie der Metternichs einen Begriff, und der ganze Haß der geknechteten Literatur heftete sich mit Recht an seine Fersen. Doch darf er, wie der Wiener Literarhistoriker Karl Glossy hervorgehoben hat, nicht als der eigentliche Begründer des Geistesdruckes in Österreich in Anspruch genommen werden; dieser Ruhm gebührt dem Grafen von Pergen. Sedlnitzky aber wurde der Nero dieser Polizeicäsaren.

Die Polizei begann ihre Wirksamkeit damit, daß sie, ganz nach Josephinischem Muster, eine Rezensurierungskommission einsetzte, aber nicht etwa um verbotene Bücher dem Verkehr zurückzugeben, sondern um bisher erlaubte zu verbieten, und sie arbeitete mit solchem Erfolg, daß sie innerhalb zweier Jahre nicht weniger als 2500 unter Joseph II. unbeanstandete Druckwerke auf den jetzt ins Ungeheuerliche anschwellenden Index setzte. In den folgenden Jahrzehnten wuchs die Zahl der verbotenen Bücher derart, daß die Polizei selbst den Plan einer übersichtlichen Katalogisierung der anstößigen Literatur als übermenschliche Riesenarbeit aufgeben mußte.

Das Kunstideal des Kaisers Franz.

Seit Errichtung der Polizeidiktatur schnitt die Zensur dem Schrifttum immer tiefer ins Fleisch. Schon Hägelins Denkschrift über die Theaterzensur hatte besonders beliebte Stoffe der damaligen Literatur, wie Femgerichte, Ausübung des Faustrechts usw., als bedenklich bezeichnet. Am 22. August 1799 befahl Kaiser Franz, alle »Nachrichten von geheimen Verbrüderungen, Ritterromane, Geister- und Betrügergeschichten« ohne weiteres zu verbieten, um »die Köpfe nicht mit Ideen aus der Romanwelt anzufüllen, die Einbildungskraft nicht zu überspannen und dem Geiste keine falsche Richtung zu geben«.

Auf Veranlassung des Polizeiministers wurden zwei Jahre später (22. Dezember 1801) in dieses Verbot auch ausdrücklich alle Ritterschauspiele, die damals besonders die Volkstheater füllten, als Ausgeburt barbarischer und anarchischer Zeiten einbezogen.