e) Vorzüge in Beziehung auf Kleidung.

Auch in Beziehung auf Kleidung kann man den Verdienten große Vorzüge einräumen. Das gilt besonders von Männern, denn bei Frauen und Mädchen wird man vielleicht Jugend und strahlende Schönheit für Verdienst müssen gelten lassen, wo die Verteilung von Kleiderstoffen und Zier in Frage kommt. Ein größerer Aufwand wird gewiß gemacht werden für Bekleidung derjenigen, die sich hervortun, als der Geringere wird beanspruchen können. Besondere Pracht der Festgewänder wird man den Hervorragendsten, den höchsten Staatsbeamten, Akademikern und Professoren und Jenen, die durch Erfindung in Kunst, Wissenschaft und Technik ihnen gleich geworden sind, zugestehen, wobei aber wohl mehr an die Tracht eines Dogen von Venedig als an eine Uniform unserer Tage wird zu denken sein. Es wird niemand daran Anstoß nehmen, wenn die Verteilungsgesetze bestimmen, daß die Kleider der männlichen Bevölkerung aus Loden, die der Verwaltungsbeamten, Ärzte und Lehrer aus feinstem Kammgarn zu machen seien und das wäre eine Ungleichheit, die mit dem heutigen Unterschiede zwischen arm und reich gar keine Ähnlichkeit hätte.

f) Vorzüge in Beziehung auf Nahrung.

Die trivialste Gier ist Genäschigkeit und Sucht nach Trüffeln und Austern und Bordeau. So lange die Menschen aber danach jagen, wird man auch Gelehrte wie Fettgänse zu stopfen nicht anstehen. Es wird aber die Zeit wohl kommen, wo man sich dieses Vorzuges schämen wird. Wünschen muß man, daß der Geschmack sich ändere und daß Jedermann, auch der berühmte Künstler nur ißt und trinkt, was ihm bekommt und das kann nichts anderes sein, als was auch dem Feldarbeiter bekommt. Dazu gehören schwere Weine gewiß nicht und Austern auch nicht. Doch braucht man im ersten Jahrhundert der neuen Zeit sich daran nicht zu stoßen, wenn es Leute gibt, die ihren Lohn in Tokaier und Kaviar ausbezahlt erhalten wollen, wenn sie ihn nur nicht in Barem verlangen. Die Frage, ob geistige Arbeit mehr Fleischnahrung als körperliche Arbeit und den Genuß von Spirituosen und anderer Stimulantien bedinge, soll hier nicht gelöst werden. Man hört auch ganz entgegengesetzte Urteile und fordert Askese für diejenigen, welche der größten geistigen Anstrengung gewachsen sein sollen. Die staatlichen Verteilungsgrundsätze werden Niemand versagen, was sein Beruf erfordert.

g) Das Vorrecht in Beziehung auf einen eigenen Hausstand.

Wenn die allgemeine Regel gilt, daß in Gemeinde und Quartier Jedermann für den Staat arbeitet, auch die Ehefrau und die Mädchen in der Familie, so wird man es zu den größten Vorrechten für hervorragende Personen, zu welchen auch die Erfinder gehören, rechnen, einen eigenen Hausstand zu halten, den man sich unter Umständen auch wandernd denken kann, von Stadt zu Stadt und von Schloß zu Schloß. Dabei allerdings sollen die in der Familie heranwachsenden Kinder nicht daran gewöhnt werden, sich für Kinder besserer Leute zu halten. Es wird dafür zu sorgen sein, daß der Glanz, in dem der Vater lebt, nicht auch die Kinder bestrahlt, welche sich Verdienste erst erwerben müssen und eine solche Unterscheidung der Familienglieder wird sich sehr leicht durchführen lassen. Auf die Begünstigung des besonderen Hausstandes dürfen aber nur Wenige, einige Tausende, aber nicht Hunderttausende Anspruch machen und man wird bald bemerken, daß das Verlangen danach ausstirbt und daß die absolute Freiheit des Kollektivismus mehr Bestechendes hat, als die Sorge für einen Hausstand und viele Gäste, die man in monarchischen Staaten recht gerne dem Hofe und dem berufsmäßig dafür bestimmten Adel wird überlassen wollen. Man wird lieber ein überall gern gesehener Gast sein, denn als Gastgeber — besonders als Gastgeber auf Staatskosten — geknechtet sein und auch auf das Vorrecht des eigenen Hausstandes wird man nach und nach weniger Gewicht legen.

h) Vorrechte in Beziehung auf Geselligkeit.

Dieses Vorrecht hängt mit dem oben besprochenen zusammen, insofern man unter Geselligkeit das Vorrecht versteht, ein geselliges Haus zu führen, wozu ja auch der Staat den Größten, sagen wir einem Akademiker oder Minister, die Mittel bieten kann. Viel wichtiger als dieses Recht wird das so mannigfaltig abgestufte Recht sein, an geselligen Vereinigungen als Gast Anteil zu nehmen. Dieses Recht kann in Städten und in der Residenz in einem viel größeren Umfange genossen werden, als in den kleinen Orten, wo die überwiegende Masse des Volkes und die unteren Organe der Staatsverwaltung wohnen. Wenngleich jeder Bergknappe und Weber das Recht haben muß, überall Zutritt zu finden, um seinem Könige die Hand zu drücken (das shake-hands im Weißen Hause) und dem Treiben in den Sälen der Hochadeligen anzuwohnen, so wird ihm das nicht oft zuteil werden können, da sich zeigen wird, daß er nur 3 oder 4 Mal im Leben nach der Hauptstadt kommen kann und seine 14tägigen Urlaube ihm noch andere Vergnügungen bieten müssen, als bloß den Besuch großer Gesellschaften. Anders ist die Lage der bedeutendsten Männer und Frauen, die in der Residenz und den größten Städten wohnen und welche dort heimisch werden, wo jene nur selten den Fuß hinsetzen können. Und man darf wohl sagen, daß Schönheit, Grazie und Geist den Frauen ebenso Bedeutung verleihen kann, wie Kunst und Wissenschaft den Männern. Denn wer könnte sich einen in Licht erstrahlenden Saal denken, in dem das weibliche Element nur durch bleiche Schriftstellerinnen oder kurzsichtige Mikroskopforscherinnen vertreten und das weiblich-ästhetische Element nur geduldet wäre? Aber darum wird man doch nirgends das degradierte Weib, die Pompadour oder Dubarry finden, denn Schönheit wird keine »Kupplerin« sein. Immerhin ist es offenbar daß besonders hervorragende Verdienste auf den Wohnsitz bestimmenden Einfluß haben werden, womit schon an und für sich Vieles gegeben ist, was als sozialer Vorzug wird gelten müssen.

i) Vorrechte in Beziehung auf Konzerte, Theater und andere Schaustellungen.

Auch nach dieser Richtung werden die Genüsse nicht gleich verteilt sein, wie sich wohl von selbst versteht. Wir können uns ein Bild machen von der Verteilung der Anteilnahme an den Wettspielen als Zuseher. Vor allem werden Personen, die sich selbst schon auf dem Gebiete der Wettspiele hervorgetan haben, wenngleich sie nicht zum Mitbewerb zugelassen werden können, weil Größere da sind, als Zuschauer geladen werden und demnach Urlaub und Reisebewilligung erhalten. Dann werden Experten, welche den Sieg zuzuerkennen berufen sind, eingeladen werden. Endlich wird man Anmeldungen der Höchstverdienten entgegennehmen und sie nach Maßgabe der verfügbaren Plätze beteiligen. Noch mehr gilt die ungleiche Verteilung für