Außerdem wird sie von einem gewissen Alter an jedem, ohne Rücksicht auf eine Altersgrenze aber solchen eingeräumt, welche ein großes Verdienst für den Staat erworben haben oder welchen man nach Maßgabe ihrer erwiesenen Begabung und Schaffenslust, Gelegenheit zum schöpferischen Arbeiten geben will. Letztere Arbeitsbefreiung wird widerruflich sein. Das Normalalter für die Arbeitsbefreiung wird das zurückgelegte 65. Lebensjahr sein, es kann aber nach dem Berufe erheblich herabgesetzt werden, so für Verwaltungsbeamte und Lehrer auf 55 Jahre, für Ärzte, wenn sich die Annahme bewähren sollte, daß der Arzt kein hohes Alter erreicht, auf 45 Jahre usw.
Es mag die Frage aufgeworfen werden, ob es ohne Schaden für die Produktion möglich sein wird, das 65. Lebensjahr als Maximalgrenze für die geregelte Arbeit festzusetzen, denn der Statistik zufolge gäbe das 45 Arbeitsbefreite für eine Gemeinde von 1000 Köpfen, während heute an Ausgedingleuten, Rentnern und Hausbesitzern, Pensionisten, Pfründnern und Almosenempfängern nur 23,5 Köpfe auf tausend gezählt werden. Allein es ist offenbar, daß in einer Küchenwirtschaft für 1000 Personen es gar nicht empfindlich ist, ob 23,5 oder 45 Mitesser mithalten und die anderen Bedürfnisse fallen nicht sehr in die Waagschale, wenn Wohnungen genug vorhanden sind.
Daß der Arbeitstag für manche Berufe, wie insbesondere für die Bergarbeit, unter 8 Stunden herabgesetzt werden kann, ist evident, aber es ist davon hier nicht weiter die Rede, weil die Verminderung der Arbeitszeit zu jenen Benefizien gehört, von welchen in [VIII, 9, m,] gesprochen wird.
Wenn auch Kinder und junge Leute unter 18 Jahren von der geregelten Arbeit befreit sein sollen, so wird man ihnen doch, wie in [VII, 5,] bemerkt wurde, aus erziehlichen Gründen eine mäßige Arbeit auferlegen.
d) Arbeitszuweisung.
Bei der Arbeitszuweisung wird man in jedem Berufe auf Geschlecht und Alter Rücksicht nehmen. Eine ganze Reihe von Arbeiten leichterer Art, wie Hauswirtschaft, Erziehung, Krankenpflege, Gartenarbeit, Milchwirtschaft und gewisse landwirtschaftliche Arbeiten wird man den Frauen vorbehalten. Zum größten Teil ist das auch heute schon durchgeführt. Man wird nicht leicht ein Bauernmädchen die Sense schwingen sehen, wohl aber gehen die Mädchen neben den Mähern her und breiten das geschnittene Gras aus. Im Lehrberufe und als Ärztin kann sich die begabte Frau ebenso nützlich machen, wie der gleichbegabte Mann. Auch in der Industrie sind viele Arbeiten durchaus passend für die Frauen, so die Kleiderverfertigung und die Bedienung der Spinn- und Webemaschinen.
Man soll ferner bei den ungelernten Arbeitern auf das Alter Rücksicht nehmen und den älteren Männern und Frauen das Lästige und Beschwerliche ersparen und es den Jüngeren aufladen.
Bei der Zuweisung der verschiedenen Arbeiten wird man zwei Gattungen von Arbeiten unterscheiden. Die meisten Arbeiten sind von der Art, daß sie niemand ablehnen, der Staat sie niemand verwehren kann. Das sind die landwirtschaftlichen, die hauswirtschaftlichen Arbeiten und die einfacheren gewerblichen Arbeiten. Dagegen gibt es Arbeiten, welche eine größere Belastung der Arbeiter mit sich bringen und solche, welche größere Vorstudien oder besondere Talente voraussetzen. Zu ersteren, so zur Bergarbeit, darf niemand gezwungen werden, zu letzteren wird niemand zugelassen, der nicht die Bedingungen erfüllt, welche der Staat daran knüpft und unter Personen, die qualifiziert sind, wird jener bestellt, welcher als tüchtiger erkannt wird. Bei der Berufswahl wird auch das Gutachten der Ärzte eingeholt. Es gibt junge Leute, die sich nicht für den Tischlerberuf eignen, weil sie zur Tuberkulose hinneigen. Solche werden diesem Berufe nicht zugewiesen und, wenn ihnen das Gutachten mitgeteilt wird, werden sie sicher einverstanden sein, einen Beruf zu meiden, der ihnen größere Gefahr bringt. Es ist bekannt, daß die Arbeiten in Zündhölzchenfabriken ungefährlich sind, wenn gewisse Phosphorarten verwendet werden. Wegen der erbärmlichen sozialen Zustände in Österreich war es bisher nicht möglich, das Verbot durchzusetzen, anderen Phosphor zu verwenden.
Im allgemeinen wird jeder für den landwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen und irgend einen gewerblichen Beruf ausgebildet, weil die Landwirtschaft im Sommer viele Arbeitskräfte, im Winter aber wenig Arbeitskräfte erheischt. So wird dann jeder landwirtschaftliche Arbeiter im Winter in irgend einer Industrie beschäftigt werden. Es gibt keine Gewerbe, in welchem nicht ein Drittel der Arbeiten von ungelernten Personen verrichtet werden kann. Bei den schwierigeren Arbeiten sind die Abstufungen sehr groß. Vom Mechaniker geringster Art bis zum Monteur oder zum Verfertiger optischer Apparate ist ein weiter Weg. Darum wird im Gewerbe auch ein Vorwärtskommen eröffnet werden für jene, die sich zu den feinsten Arbeiten qualifizieren.
Für die höheren Berufe werden die Begabtesten in der Schule ermittelt werden. Der Pädagoge und die Lehrer werden alle Talentierten schon in der Schule ermuntern, sich durch hervorragende Leistungen auszuzeichnen und eine solche Betätigung wird der einzige Weg zum Verwaltungs-, Lehr- oder Sanitätsdienst sein. Doch soll die höhere Schulbildung nicht der einzige Weg sein, um zu hohen Ehren und glänzender Stellung zu gelangen. Auch aus den Arbeiterkreisen werden Forscher, Künstler und Erfinder hervorgehen, welche niemals eine höhere Schule absolviert haben. Dagegen soll Geburt niemals einen Anspruch auf höhere Stellen gewähren und die Glieder der monarchischen und adeligen Familien sollen von allen Stellen im Staatsdienst ausgeschlossen sein, wenn sie nicht auf ihre erbliche Stellung für sich und ihre Nachkommen verzichten. Auch soll jedem Hochbegabten gestattet werden, die Hochschule nachzuholen, wenn seine Begabung erst nach seiner Einstellung in den landwirtschaftlichen oder gewerblichen Beruf erkannt wird.