Der oberste Verteilungsgrundsatz soll sein, daß jedem in seinem Berufe die Möglichkeit geboten werden soll, das höchste Alter zu erreichen, das ihm nach seiner Konstitution zu erreichen möglich ist. Darum muß bei der Arbeitsverteilung dahin gewirkt werden, daß kein Beruf überlastet wird und wenn in einem Berufe eine größere Sterblichkeit konstant beobachtet wird, sollen solche Erleichterungen im Dienste und solche Vermehrung der Genüsse gestattet werden, daß ein Ausgleich erzielt wird.

Selbstverständlich hat die Verwaltung die größten Anstrengungen zu machen, alle Schädlichkeiten der Berufe zu bekämpfen.

Es wurde oben bemerkt, daß es Berufe gibt, zu welchen niemand gezwungen werden kann, wie zum Bergbau. Findet sich nun niemand zu einem solche Berufe, so wird es in der Regel Sache der Staatsverwaltung sein, einem solchen Berufe solche Begünstigungen zuzuwenden, daß sich Bewerber melden. In der Regel werden diese Begünstigungen in einer Verkürzung der Arbeitszeit bestehen. Hat nun jemand sich zu einem solche Berufe bereit erklärt, so entsteht ein Vertragsverhältnis, welches nicht willkürlich gestört werden kann.

Doch wäre das nicht der einzige Weg, um die Erzeugung der Güter sicherzustellen, welche in solchen Berufen erzeugt werden. Man könnte Ausländer dingen, welchen man das Staatsbürgerrecht nicht erteilt und welche nur auf Naturalverpflegung und kleinen Lohn Anspruch haben und man könnte solche Güter auch vom Auslande im Handel erwerben, oder die Bergwerke gegen einen in Produkten zu entrichtenden Pachtschilling an Ausländer verpachten, was aber schwer ausführbar wäre. Endlich verweise ich auf VII, 2, Alinea: [»Noch wichtiger wäre«].

Ob einem Arbeiter die Zeit der Krankheit in die Arbeitszeit eingerechnet wird, hängt davon ab, ob ihm ein Verschulden an seiner Krankheit nachgewiesen werden kann oder nicht.

Im Falle der Einstellung einer Produktion, sei der Anlaß welcher immer, hat der Staat für andere Arbeit zu sorgen. Insofern ein Ersatz nicht sofort möglich ist, wird man die unbeschäftigten Arbeiter beurlauben und ihnen diesen Urlaub später anrechnen. Sie werden dann in verwandten Berufen beschäftigt, z. B. Metallarbeiter in einem anderen Produktionszweige der Metallindustrie, und bei den sich so ergebenden Verschiebungen können Arbeitskräfte der geringsten Art aus der gewerblichen Produktion in die landwirtschaftliche Produktion versetzt werden. So trägt der Staat die Gefahr der Arbeitslosigkeit allein. Strike, nämlich völlige Arbeitsverweigerung, werden nicht geduldet, die Arbeit ist Pflicht, und wer nicht aus dem Kollektivverbande ausscheiden will, I, Alinea: [»Die Rechtsgrundsätze für die kommende Zeit«], wird zur Arbeit gezwungen. Remonstrationen über unverhältnismäßige Belastung in einem Produktionszweige müssen auf das gewissenhafteste geprüft und gerechten Beschwerden abgeholfen werden. Inwiefern die Arbeit in einem bestimmten Berufe verweigert werden kann, bestimmen die Gesetze. Wer sich zu beschwerlichen Berufen bedingungsweise verstanden hat, wird wenigstens auf eine bestimmte Zeit gebunden sein und nicht ganz willkürlich ausstehen dürfen.

2. Die Verteilung der Güter.

Hier ist nicht nur von Sachgütern die Rede, sondern auch vom Genusse der persönlichen Dienstleistungen. Ich verstehe hier unter persönlichen Dienstleistungen jede Arbeit, welche nicht auf Erzeugung oder Wiederherstellung von Sachen gerichtet ist.

Auch für die Verteilung der Güter ist der allgemeine Grundsatz maßgebend, daß jedem in seinem Berufe die Möglichkeit geboten werde, das höchste Alter zu erreichen, das ihm nach seiner Konstitution zu erreichen möglich ist. Wenn nun hierzu irgend ein Aufwand von Sachen erforderlich ist, muß er gemacht werden. Insbesondere muß die Nahrung darauf berechnet sein, dem Körper einen vollkommenen Ersatz für die in der Arbeit eingesetzten Kräfte zu bieten. Nach diesem Grundsatze könnte etwa der Bauer mehr Fett, der geistige Arbeiter mehr Fleischnahrung oder Stimulantien beanspruchen.

Es ist bereits wiederholt bemerkt worden, daß es volkswirtschaftlich begründet ist, einen Teil des jährlichen Volkseinkommens zur Entlohnung größerer und höherer Verdienste, besonders in wissenschaftlichen und künstlerischen Berufen auszuscheiden. Es wird sich da einerseits um bestimmte Arten von Gütern, andererseits um einen prozentuell höheren Anteil an den für die allgemeine Verteilung bestimmten Gütern handeln. Alle übrigen Güter sollen gleichmäßig, nach Köpfen, verteilt werden, aber mit Rücksicht auf Alter, Geschlecht und im Berufe gelegene Bedürfnisse und auf Klima.