II.

Es frägt sich nun, ob sich die Concessionirung einer solchen Gesellschaft mit den oben geschilderten Rechten vom rechtlichen, socialen, politischen und finanziellen Standpunkte rechtfertiget und wie das Capital beschafft werden kann.

Vom gesetzlichen Standpunkte ist die Concessionirung sicherlich statthaft, da die Expropriation in allen modernen Gesetzgebungen gestattet ist, wo das öffentliche Interesse in Frage kommt.

Das öffentliche Interesse ist aber offenbar und handgreiflich vorhanden, wenn durch obige Einrichtungen das Wohl von Hunderttausenden von Menschen, die materielle und geistige Cultur und die Wohlfahrt im Lande gehoben werden kann, wenn sie ein Mittel ist, die masslose Ausbeutung der Arbeit durch das Capital, die moralische und physische Verderbniss der Bewohner des von der Expropriation getroffenen Gebietes hintanzuhalten und andere Theile des Landes von gefährlichen Elementen zu reinigen.

Die Expropriation ist insbesondere durch folgende Betrachtung gerechtfertiget.

Das Land braucht vor Allem ein Netz von guten Communicationen.

Diese und die Production stehen aber im innigsten Zusammenhange. Wo die Production zurückbleibt, braucht man keine Communicationen, beziehungsweise sind die Mittel dazu nicht aufzubringen.

Wo aber Communicationen fehlen, kann die Production sich nicht heben. Würde die Regierung die Communicationen in systematischer Weise auf Kosten des Landes bauen, so würde Grund und Boden enorm im Werthe steigen und der Reichthum und die Macht der wenigen Grundbesitzer ausserordentlich erhöht werden, was vom politischen ebenso, wie vom socialen Standpunkte verkehrt wäre. Baut man aber nur einige Militärstrassen, so fehlt es denselben an Zufahrtsstrassen und sie haben einen geringen wirthschaftlichen Werth. Daher nun sehen wir, dass in Nordamerika die Landspeculation und die Schienenwege in Verbindung gebracht sind, wodurch es möglich wird, die Eisenbahnen durch unbewohnte Wildnisse zu führen und findet die Eisenbahngesellschaft dabei ihre Rechnung im Verkaufe der früher vom Staate billig erworbenen Ländereien.

Die Losung ist daher, zuerst Communicationen, dann Urbarmachung der Ländereien und Erhöhung ihrer Cultur. Aber wo es in der Cultur zurückgebliebene eingeborene Einwohner gibt, muss man noch weiter gehen und die Ländereien nicht verkaufen, sondern durch eine längere Periode selbst bewirthschaften.

Vom socialen Standpunkte ist die befürwortete Massregel gewiss gerechtfertigt.