Der Widerstand der Bevölkerung wird übrigens nicht sehr in's Gewicht fallen. Wenn der Verfasser recht berichtet ist, würde die Gesellschaft zunächst auf die Besitzungen mahomedanischer Begs zu reflectiren haben, die über beträchtlichen Grundbesitz verfügen. Diese Begs dürften zum Theil auswanderungslustig sein und jedenfalls hat man nichts von den Christen zu besorgen, wenn man gegen die der Zahl nach geringen türkischen Einwohner mit der Expropriation vorgeht. Auch wäre es erwünscht, wenn die Mahomedaner sich nach und nach aus Bosnien zurückzögen, da die Verwaltung einer christlichen Regierung sich auf die Dauer mit dem mahomedanischen Elemente nicht verträgt. Ihr Abzug würde die Administration vereinfachen und eine Frage lösen, welche in nicht zu ferner Zukunft sehr unbequem werden könnte. Andererseits würde die neue Einrichtung, welche es Jedem ermöglicht, seinen Unterhalt überall zu finden, wo die Gesellschaft herrscht, auch eine räumliche Sonderung der Griechen und Katholiken ermöglichen, was für die Verwaltung unläugbar ein grosser Gewinn wäre.
Soweit die Verhältnisse in Bosnien bekannt sind, würde eine Administration, welche auf volkswirthschaftlichem Gebiete ihre nächsten Erfolge anstrebt, unläugbar das Volk bald moralisch erobern. Elemente für eine grossartige Production sind genug vorhanden. Das Land ist von überschwenglicher Fruchtbarkeit und Mannigfaltigkeit und ebenso vielversprechend ist die Bevölkerung, die nur zum geringeren Theile indolent und arbeitsunlustig ist, wogegen viele Stämme an Fleiss und selbst mannigfaltigen, für das Kunstgewerbe verwendbaren, Geschicklichkeiten nicht leicht übertroffen werden können. Mahomedaner und Arnauten müssen, zunächst wenigstens, zurückgedrängt, die Griechen vom Aberglauben und Schacher abgezogen werden und bald wird das Volk fühlen, dass es unter den neuen Verhältnissen gewissermassen nur einen unsichtbaren Herrn über sich hat, was dem Selbstgefühle der Bewohner nicht empfindlich ist, dass aber doch nur der Einzelne für die Gesammtheit arbeitet und sorgt, eine den Slaven, besonders den Südslaven congeniale Verfassung der Zustände. Wenn das Alles von selbst herankömmt, nicht verlangt und bewilliget, sondern wie ein Segen, den die Zeit mit sich bringt, so wird es ohne jede Unordnung und Kampf abgehen. Der griechische Priester ist glücklicher Weise arm und daher bestechlich. Fühlt er, dass er mit der Gesellschaft rechnen muss, bietet sie ihm, was sie als Verwalterin der Gesammtproduction leicht thun kann, mehr als das Volk ihm bieten könnte, so wird er predigen, was man ihm vorschreibt. Er wird sachte den Aberglauben ausrotten helfen und den gläubigen Sinn des Volkes der österreichischen Regierung dienstbar machen. Hierin muss man allerdings ein wenig Geduld haben und dafür sorgen, dass die Popen aus solchen Elementen hervorgehen, welche eine entsprechende Erziehung in Oesterreich genossen haben. Das ist eine blosse Geldfrage zwischen der österreichischen Regierung einerseits und den Klöstern und Bischöfen andererseits und das Geld liefert eben die Gesellschaft.
An die Gebräuche und Gewohnheiten des Volkes muss man selbstverständlich überall anknüpfen, das Bessere nicht ohne Noth aufdrängen, sondern der natürlichen Wahl des Volkes überlassen, wo immer man auf einen wahrscheinlichen Erfolg rechnen kann. Eine Art von Luxus, einen Wunsch nach Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen, soweit selbe durch organisirte Arbeit erreichbar ist, muss man einbürgern, wo man civilisiren will und bald wird sich zeigen, dass, was die Beamten und Functionäre, ihre Frauen und Kinder geniessen, die Nachahmung weckt und zeigt sich, dass die Gesellschaft vorbereitet ist, Jedem, der sich in die Verhältnisse schickt, gleiche Vortheile zu bieten, so wird sich bald ein Wetteifer entwickeln, der den Regierungszwecken entgegen kömmt. Es wird sich schliesslich jede Gemeinde als eine Familie betrachten, man wird die Bürgermeisterstellen den Aeltesten der angesehensten Familien übertragen und dergestalt eine wirthschaftliche Verfassung auf patriarchalischer Grundlage errichten, die als organisch aus dem Volke hervorgegangen einen ganz volksthümlichen Charakter annimmt. Dabei bildet der Organismus der Production, das Aufeinanderangewiesensein der entferntesten Gemeinden durch Theilung der Arbeit und das Aufhören eines jeden Handels eine nur durch die Gesellschaft verkörperte Vereinigung, einen Kitt, der die Familienbeziehung schliesslich über die Grenzen der Gemeinde hinaus erweitert und da ja doch für den Denkenden jede politische Frage nur eine Magenfrage ist, wird bald die Politik in der wirthschaftlichen Einrichtung gänzlich aufgehen und ein Zustand eintreten, wo unter der Führung des Monarchen Einer für Alle und Alle für Einen einstehen.
Die systematische Verdrängung der Mahomedaner durch neugeschaffene wirthschaftliche Verhältnisse ist ohne Verletzung der bestehenden Conventionen möglich, sie ist vom humanitären Gesichtspunkt statthaft, vom politischen vortheilhaft.
Sollte selbst theilweise die Expropriation gegen die Mahomedaner eintreten müssen, so würde darin doch keine Verletzung der Convention liegen, da ja der Oesterreicher selbst in Oesterreich sich die Expropriation gefallen lassen muss und die Expropriation nicht nur die Türken sondern auch die Christen beträfe. Der natürliche Gang der wirthschaftlichen Dinge würde aber bald dahin führen, dass der verschwenderische und faule Mahomedaner, sobald er aufhört zu herrschen und als Handelsmann überflüssig wird, verarmt und entweder auswandert, oder sich glücklich schätzt, wenn die Gesellschaft seine Kinder zur Erziehung übernimmt. So stürbe der Mahomedanismus aus. Da aber die neuen Einrichtungen Jedem, der arbeitet, eine menschenwürdige Existenz eröffnen, kann Niemand es beklagen, dass der faule, grausame und herrschsüchtige Mahomedaner den Folgen seiner Laster erliegt und im schlimmsten Falle der Versorgung der Gemeinde oder der Arbeit anheimfällt. In politischer Beziehung würde dieser Erfolg der Administration Oesterreich nur Vortheile bringen. Es lässt sich ja doch die orientalische Frage in populärer Weise nicht anders ausdrücken als »hinaus mit den Türken«. Nirgends wird man daraus Oesterreich einen Vorwurf machen.
Die englischen Staatsmänner, welche der österreichischen Orientpolitik am Ersten Schwierigkeiten bereiten möchten, würden Beifall klatschen müssen, da sie vor allen Anderen den Ruf verbreitet haben, dass man die Türken aus Europa verjagen, die unterjochten Christen ihrer Herrschaft entziehen müsse. Nur Konstantinopel wird sich dagegen auflehnen, und einer starken, zielbewussten Politik wäre ein energischer Protest zur gegebenen Zeit nur willkommen, da sich daran die Weiterführung unseres Werkes anknüpfen lässt.
Inwieferne die Expropriation und die Ertheilung einer Zinsengarantie unter Verpfändung der Hilfsquellen des Landes ausserhalb der bisher factisch ausgeübten Regierungsgewalt im Occupationsgebiete liegt, ist dem Privaten nicht leicht zu beurtheilen, allein es kann wohl behauptet werden, dass die Ausübung eines solchen, bisher nicht in Anspruch genommenen Rechtes gerade gegenwärtig am ehesten ausführbar erscheint, da der Einfluss Russlands momentan geschwächt ist, und ist es selbst abgesehen von anderen Vortheilen politisch, ein solches Recht bei gelegener Zeit auszuüben, um in den unangefochtenen Besitz neuer Befugnisse zu gelangen.
Nicht hoch genug anzuschlagen wäre die voraussichtlich beträchtliche Vermehrung der Bevölkerung und die Erhaltung, vielleicht auch Erhöhung der physischen Tüchtigkeit der eingebornen Bewohner für die Wehrkraft Oesterreichs. Da die gesellschaftliche Erziehung, welche in Wirklichkeit eine staatliche wäre, von den ersten Kinderjahren an in Krippen, Kindergärten, Volks- und Gewerbeschulen bis zum Alter der Militärpflicht auf die Jugend wirken und die militärische Ausbildung vorbereiten würde, wäre ohne Zweifel ein grosser Gewinn für die politische Machtstellung der Monarchie von der vorgeschlagenen Organisation zu erwarten.
Die eigenthümliche Form der vorgeschlagenen Stellung der Regierung zur Gesellschaft würde es ausführbar erscheinen lassen, zur gelegenen Zeit das Actiencapital durch Umwandlung in Hypothekarschulden oder eine bosnische Staatsschuld bedeutend zu reduciren und die verbleibenden Actien insgeheim für die Regierung aus Fonden einzulösen, welche der parlamentarischen Controlle entzogen sind. Es könnte dann der österreichische Fiscus anonym unter der Firma einer Actiengesellschaft operiren und das Unternehmen ausschliesslich im Staatsinteresse fortführen.
Finanziell endlich ist unter der Voraussetzung der gänzlichen Arrondirung des gesellschaftlichen Gebietes und des Ausschlusses aller concurrirenden wirthschaftlichen Elemente der Erfolg des Unternehmens gesichert. Man schätzt heute das österreichische Joch Grund in Bosnien auf 20 fl., somit eine Quadratmeile auf 200.000 fl.