Litt schon das Gerstenbier nicht an übermäßiger Stärke, so war dies bei den anderen Getreidebieren noch weniger der Fall, sonst hätte auch der edle Hartmann von der Aue, der Dichter des Iwein, Armen Heinrich und anderer Perlen der mittelhochdeutschen Poesie, schwerlich zu behaupten gewagt, daß in einem Becher Wein mehr Kraft enthalten sei als in vierundvierzig Bechern Bier oder Wasser.[39] Schon die Zusammenstellung von Bier und Wasser gibt zu denken. Auch sein Wohlgeschmack dürfte nicht gerade überwältigend gewesen sein, denn in höheren, besonders höfischen Kreisen galt, wie bereits erwähnt, das Bier nur dann etwas, wenn an Wein Mangel herrschte.
Ja, jetzt war gern ich Söldner hier,
Denn jetzund trinkt nicht Einer Bier,
Da Überfluß an Speis' und Wein …
heißt es im Parzival.[40]
So lange das gute Klosterbier ein begehrter Artikel war, wußten die Mönche, niemals faul, wenn es etwas einzuheimsen galt, aus dem Klosterbräu möglichst großen Nutzen zu ziehen. Ebenso wie sie ihr prächtiges Vieh für den Verkauf zogen und schlachteten, Getreide im Lohn mahlten und Brot buken, so gaben sie ihr Bier gern an zahlungsfähige Liebhaber ab. Zu diesem Zweck hielten sie vielfach entweder offene Schenken, wie dies schon im zwölften Jahrhundert vorkam, in denen, wie in Corvey, die Frauen der Hörigen das Bier feilboten,[41] oder sie verkauften mit den anderen Erzeugnissen der »Camba«, dies der Gesamtname für die klösterliche Großküche, Schlacht-, Back- und Braustuben, auch das Bier in größeren Mengen.
In Nürnberg setzte ein Kloster jährlich viertausendfünfhundert Eimer Bier ab. Jeder Bettler, der seine Bierstube betrat, erhielt einen Pfennig als Almosen, aber das Bier wurde ihm nur für Geld und zwar für zehn Pfennige verkauft.[42]
In vielen Gegenden schmeckte der aus dem Biervertrieb erzielte große Verdienst den geistlichen Herren derart, daß sie jede Konkurrenz vernichteten, indem sie sich das alleinige Recht zur Ausübung der Genuß- und Nahrungsmittelindustrie im Umkreis einer gewissen Landstrecke, den Bannofen, auch Bierbann und Meilenrecht genannt, zu sichern wußten. Den Klerikern machten dies natürlich sofort die weltlichen Machthaber nach, die für derartige gewinnbringende Erfindungen stets zu haben waren. Sie gingen noch einen Schritt weiter, monopolisierten die Mühlen und die Mahlgerechtigkeit, als deren untrennbare Bestandteile sie die Viehmast, Schlächterei, Bäckerei und Brauerei erklärten. Die brandenburgischen Fürsten besaßen noch im dreizehnten Jahrhundert diese Gerechtigkeiten, die sie als Lehen oder in Pacht weitergaben.
Als die Städte wuchsen und zu einer gewissen Macht gelangten, nahmen sie das Meilenrecht in ihre Privilegien auf. »Manche Städte trugen auch kein Bedenken, die Biermeile eigenmächtig zu vergrößern, indem sie behaupteten, nicht von ihren Toren, sondern von dem Grenzstein ihres Weichbildes ab könne die Bannmeile erst gerechnet werden. Wer dieser Zunftgewalt nicht eine noch größere entgegensetzen konnte, war gezwungen, sich ihr ruhig zu ergeben, so ungerecht auch diese Maßregel war.« Dieses im dreizehnten Jahrhundert seinen Ursprung nehmende Meilenrecht erhielt sich allgemein bis in das fünfzehnte Jahrhundert; ja man findet sogar noch in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, namentlich in kleineren thüringischen Städten, Spuren davon. Unter dieses Biermonopol fiel auch das Verbot, fremde Biere in die Stadt selbst einzuführen, was nur dem Rat gestattet war, wenn er ein solches Bräu in seinem Ratskeller ausschenken wollte.
Eine Formel für dieses Meilenrecht, dem alten Stadtrecht von Weißensee a. D. 1263 entnommen, lautete: »Auch haben wir fürstliche Verschreibungen, das Nymand off den Dorffen die an eyner nid weges zu legin sint, kein Tabern (Taverne, Schenke) nicht haben sullen, nach (noch) keyne fremden biher (Biere) schenken ny werde Im denen ober onser fürstliche Briffe zoerkannt, dorch Ihre onser orkunth offbracht.«
Da die Stadtbiere nun nicht immer nach jedermanns Geschmack waren, und auch Ratsherren sich hin und wieder an fremdem Bier gütlich tun wollten, so half man sich durch die Accise, über die noch zu sprechen sein wird.
Allerdings dehnte sich, wenigstens anfänglich noch, das Brauverbot in der Bannmeile nur auf das nicht für den eigenen Gebrauch bestimmte Bier aus. Der Haustrunk durfte nach wie vor im Hause hergestellt und mußte davon an die Herrschaft geliefert werden. So hatten die Nonnen von Falkenhorst vom Jahre 1090 ab von Allerheiligen bis Ostern »altes Bier« zu beanspruchen, jedenfalls eine Art Metbier, aus Gerste mit Honigzusatz, das sich nur in der kälteren Jahreszeit bewahren ließ.