Gleich der Qualität des Bieres unterlag auch dessen Preisbestimmung der obrigkeitlichen Genehmigung. Der Stadtrat des Mittelalters mischte sich eben in alles, was innerhalb des Weichbildes vorging. Wie sie sich um die unbedeutendsten und sogar intimsten Dinge der Frauenhäuser kümmerten, so ließen sie sich natürlich auch das Recht nicht nehmen, den Brauern und Wirten Preise zu diktieren. Übrigens nahmen sich auch ab und zu die Landesherren solcher Angelegenheiten an, wie der sogenannte braunschweigische Bierbefehl beweist.

In den letzten Jahren des siebzehnten Jahrhunderts hatte infolge von Mißernten im Harz und an der oberen Weser eine Teuerung geherrscht, die natürlich auch nicht ohne Einfluß auf die Bierpreise geblieben war. Die Brauer hatten infolge dessen den Bierpreis erhöht und wollten diese höheren Bierpreise auch beibehalten, nachdem der Preis des Getreides wieder gesunken war. Da hatten sie aber die Rechnung ohne die damaligen Herzöge von Braunschweig gemacht, welche folgende Verordnung erließen: »Von Gottes Gnaden, wir Rudolph August und Anton Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, fügen hiermit zu wissen: Was massen wir glaubwürdig, wiewohl zu unsern höchsten ungnädigen Mißfallen, berichtet worden, ob solte an denen meisten Orten des Hartz- und Weserdistricts, das Bier annoch in dem erhöhten Preise, als solches in denen letztern theuren Jahren zugeben verstattet worden, verkauffet werden. Ob Wir nun wohl der Allerhöchste wiederumb wohlfeile Zeiten beschehret, sich von selbsten der Billigkeit beschieden, und das Bier umb den gewöhnlichen Preiß wieder hingegeben haben: Nachdem jedoch das Gegentheil, und daß ihrer viele bei dem erhöhten Kauf geblieben sein sollen, beständig verlauten will, Wir aber ein solch unbillig und unchristlich Beginnen zu dulden keines Weges gemeynet seyn; So ist mit Vorbehalt schwerer Ahndung gegen diejenige, so sich dieses unzulässigen Vortheils gegen unsere gnädigste Concession gebrauchet, Unser ernstlicher Befehl hiermit, daß das halbe Stübichen Breyhan, gleich hier schon geraume Zeit her geschehen, weiter nicht höher als vor zehn Pfennige, inclusive der doppelten Bier-Steuer, und so auch nach Proportion in Faß-Zahl verkauffet werden solle, bei unnachlässiger harter Straffe, so Jemand dagegen ferner zu handeln sich gelüsten lassen mögte. Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 24. Julii Anno 1702.« Jedenfalls ist das Bestreben dieser Landesväter, ihren Untertanen einen billigen Tropfen zu verschaffen, auch heute noch, nach zweihundert Jahren, anzuerkennen.

Die Brauer mußten natürlich, sowie sie sich zu fühlen begannen, ebenso wie jede andere Innung, ihren Schutzpatron haben, und ihre Wahl fiel denn je nach der Gegend, auf den heil. Martin, den heil. Leonhard, den heil. Adrian, bei den Kölner Brauern auf den heil. Peter von Mailand, den heil. Anton, den heil. Magnus. Aber alle Bierbrauergilden hatten einen Oberheiligen, den sie zwar nicht anbeteten wie die anderen Patrone, dem sie aber ehrfurchts- und hochachtungsvoll manches Trankopfer weihten – den heiligen Gambrinus!

Von diesem sonderbaren Heiligen heißt es in einer alten Chronik: »Zu Jacobs Zeiten habe in Deutschland der König Gambrinus regiert, welcher auf deutsch Gampor oder Knüpfer genannt worden sei, weil er ein stattlicher Kriegsmann gewesen und seine Feinde aufgeknüpft haben soll. Gampor sei auch ein tüchtiger deutscher Hausvater gewesen, der das Bier zu brauen verstanden und den Deutschen diese Kunst gelehrt habe.[50]«

Dieser edle König Gambrivius oder Gambrinus hat weder gelebt, noch den Deutschen das Bierbrauen gelehrt. Sein Name ist eine Verballhornung von Jan Primus, was übrigens nicht, wie vielfach angenommen wird, erst durch neuere Forschungen erwiesen wurde, sondern schon Hans Sachs bekannt war. Eines seiner Gedichte:

Wer erstlich hat erfunden das Bier
Und der vollen Brüder Turnier

beginnt:

Jamprimus ein kühner Held
In Flandern und Brabant erwählt,
Ein König streng, gerecht und frumm,
Regiert in seinem Königtum usw.

Von diesem Jan Primus, Jan I., Herzog von Brabant, geboren 1251, erzählt die Überlieferung, wie er ein gar ritterlicher Herr und Bürgerfreund gewesen, der sich auch als Minnesänger in französischer und vlämischer Sprache hervorgetan und als Held 1292 in einem Turnier zu Bar zu Tode getroffen wurde. Mit der Bierbrauerei wurde er durch einen Zufall in Verbindung gebracht. Er war wegen seiner Leutseligkeit ein sehr volkstümlicher und allbeliebter Fürst und so kam es, daß ihm außer anderweitigen Ehrungen auch die Ehrenmitgliedschaft der Brüsseler Brauereigilde angeboten wurde. Herzog Jan nahm diese Auszeichnung auch dankbar an, was ihm in Anbetracht jener ritterstolzen Zeit besonders hoch angerechnet werden muß. Die Brauer von Brüssel aber waren über diese Gnade und Huld ihres Fürsten hoch entzückt und gaben ihrer Dankbarkeit dadurch beredten Ausdruck, daß sie das Bild ihres volksfreundlichen Fürsten in ihrem Gildenhause öffentlich aushängten. Daß man dem Herzog im Bilde den schäumenden Becher in die Hand gab, war natürlich; wollten doch die Bierbrauer nicht allein den Fürsten, sondern zugleich auch ihr Gewerbe ehren!

Später, als der brave Jan samt seinem Geschlecht längst im Grabe ruhte und der Schleier der Jahre sich über die Vergangenheit und ihre Ereignisse breitete, entstand aus »Jan Primus« »Gambrinus«; zugleich gab der etwas ungewöhnliche Standort des Bildes im Gildenhause, sowie der Umstand, daß auf ihm der schäumende Bierkrug sichtbar war, einem phantasievollen Kopf Veranlassung, dem farbigen Jan Primus alias Gambrinus die Biererfindung anzuhängen, eine Sage, die sich im Volksmund fortpflanzte und schnell allgemeinen Anklang fand. Doch halten wir ihn in Ehren, den wackeren Gambrinus, wenngleich er ebensowenig das Bier, wie etwa das Pulver erfunden hat; war er doch ein ritterlicher Herr und minniglicher Sänger, ein kräftiger Streiter und besonders, was ihm die Bierbrauer nicht vergessen werden – ein fröhlicher Zecher.[51]