Höchst gekränkt über dieses Verfahren, obschon sie selbst es einzig und allein verschuldet hatten, sannen die Zittauer auf Rache. Sie rüsteten sich also, baten mehrere ihnen befreundete Edelleute um Beistand und sandten den Görlitzern den Fehdebrief zu. Wider alles Völkerrecht aber zogen sie zugleich mit dem Boten kriegerisch aus und nahmen auf vielen Görlitzer Besitzungen Vieh und andere Wertgegenstände weg, so daß, noch ehe der Abgesandte Görlitz wieder verlassen hatte, schon ein Bauer aus der Umgebung mit der Schreckensnachricht in der Stadt eintraf, die Zittauer wären unverhofft ins Görlitzer Gebiet eingefallen, hätten die Bauern geprügelt, die Häuser geplündert, fünfundzwanzig Stück Pferde, sowie für drei Schock Groschen Frucht, für einen Schock Rinder und für sechs Schock Schweine außer dem baren Gelde und anderen Sachen geraubt und auch einige Gefangene mit hinweggeführt. Damit hatten die grimmen Zittauer indes ihre Rache noch nicht gekühlt. Von dem plumpen Handstreiche ermutigt, fielen sie nach drei Tagen zum zweiten Male unverhofft von Böhmen aus auf Görlitzer Grund und Boden ein, raubten abermals eine Menge von Kühen und Schafen und schleppten ihre Beute nach Zittau. Der dadurch verursachte Schaden wurde auf die für damalige Zeit sehr bedeutende Summe von sechsundsiebzig Talern veranschlagt. Jetzt endlich riß den Görlitzern die Geduld. Die Sturmglocke wurde geläutet, die kriegsfähige Mannschaft bewaffnet und ins Feld geführt. Leider aber kam man zu spät, die Zittauer waren längst über alle Berge. Die schneidigen Gesellen hatten noch das Hohnwort hinterlassen: »Die Görlitzer möchten sich ihre Kühe auf dem Zittauer Marktplatz wieder holen!«

Obgleich nun Görlitz mächtig genug war, seinen Gegnern die Spitze zu bieten, und die angetane Unbill rächen zu können, so beschloß der Rat dennoch, alle Feindseligkeiten zu vermeiden. Man begnügte sich also damit, Köslitz und die Weinberge bei Görlitz mit zweitausend Mann zu besetzen und an den Hauptmann zu Bautzen, sowie an den Landvoigt der Oberlausitz, Sigismund von Wartemberg, zu schreiben und um Schutz zu bitten. Dieser wurde den Görlitzern auch insofern gewährt, als der Rat nach Bautzen bestellt und von dem Voigt ein Richterspruch erlassen wurde: »Daß die Görlitzer zwar den Zittauern nicht wehren sollten, ihr Bier an ihre frühere Kundschaft zu versenden, daß die letzteren sich aber fürderhin jeder Feindseligkeit enthalten, allen verursachten Schaden ersetzen und die Gefangenen ohne Lösegeld freilassen sollten. Im Weigerungsfalle würde ihnen eine Geldbuße von sechstausend ungarischen Gulden, deren eine Hälfte die königliche Kammer, die andere aber dem beleidigten Teil zufiele, auferlegt werden.« Nach Publikation dieses Urteils zogen die Görlitzer ihre zweitausend Mann, nebst dem auf vierhundert Wagen liegenden Kriegszeug, Donnerbüchsen, Feldschlangen und Haken in die Stadt zurück.

Die Zittauer widersetzten sich jedoch auch diesem Richterspruche, so daß ein weitläufiger Prozeß daraus entstand, welcher von beiden Parteien in Prag geführt wurde. Ja, sogar der heilige Vater in Rom, dem die ganze Sache doch gewiß fern genug lag, wurde schließlich noch in diese Bierangelegenheit verwickelt und erließ eine Bulle gegen die Zittauer, weil der Pfarrer eines von diesen geplünderten Görlitzer Dorfes sich wegen der auch ihm widerfahrenen Beraubung an den Papst gewendet und um Beistand gebeten hatte. – Erst im Jahre 1497 wurde der Prozeß endlich vom Könige dahin entschieden, daß die Stadt Zittau zur sofortigen Zahlung einer bedeutenden Geldsumme verurteilt und die gerade in Prag anwesenden Abgesandten des Zittauer Rates als Bürgen für die Erfüllung dieser Verpflichtung gefänglich eingezogen wurden. Allein auch diese Maßregel scheiterte an der Hartnäckigkeit der Zittauer, welche in höchster Erbitterung sich standhaft weigerten, die ihnen diktierte Strafsumme zu erlegen. Nur, nachdem sich schließlich noch die Städte Bautzen, Kamenz, Lauban und Löbau, welche mit Zittau und Görlitz schon von Alters her einen sogenannten »Sechsstädtebund« geschlossen hatten, vermittelnd in die Angelegenheit mischten, gelangte diese, in ihrer Art wohl einzig dastehende Begebenheit zu einem Abschluß und der Bierkrieg zu seinem Ende. – Noch heutigen Tages soll man in Zittau im Tellerschen Bierhofe in der Neustadt, zum ewigen Wahrzeichen dieser Fehde, eine steinerne Abbildung in der Wand sehen, welche sich auf den Raub der Kühe bezieht.

Die Rauflust und Händelsucht der Zittauer war zwar durch diesen Streit auf einige Zeit, aber durchaus nicht für immer befriedigt, denn im Jahre 1530 zogen an die 400 Mann Reisige zu Fuß und Roß nach Eibau, welches zwar im Weichbilde von Zittau lag, aber einem Herrn von Schleinitz gehörte, und zerschlugen dem dortigen Richter ein Faß Laubaner Bier, trotzdem die Stadt Lauban von Alters her mit Zittau verbündet war. – Auch im Jahre 1628 gaben sie einen neuen Beweis ihrer Bierwut, denn als im genannten Jahre ein Herr von Tschirnhaus als Verbannter mit Hab und Gut und Familie nach Zittau zog und sich sechs Fässer eigens gebrauten Bieres mitbrachte, da schossen die Zittauer von weitem Löcher in die Fässer, so daß sein Bier auslaufen mußte. Auf diese Weise trieben es die Lausitzer Raufbolde noch unterschiedliche Male, bis ihnen endlich, nachdem im Laufe der Zeit das Monopol- und Zunftwesen eine größere Beschränkung erlitten hatte, das Handwerk gelegt und der Bierbann aufgehoben wurde.

Auf einen märkischen Bierkrieg mit ungleich tragischerem Ausgang werde ich später noch zurückkommen, hier sei nur noch des Breslauer Bierskandals gedacht, der 1381 zwischen dem Rat und dem Domkapitel wegen Einführung des Schweidnitzer Bieres entbrannte.

Ein Vorrecht des Breslauer Stadtkelleramtes war es nämlich, fremde Biere in die Stadt einzuführen und zu verkaufen. Die Domgeistlichkeit setzte sich über dieses Privilegium hinweg und bezog gleichfalls fremde Biere, die sie teils selbst verbrauchte, teils in ihren Bierstuben sogar billiger verabreichte, als der Ratskeller, wodurch diesem bedeutender Abbruch getan wurde. Da ging endlich dem Rat die Geduld aus und er verbot den Fuhrherrn der Stadt, der Geistlichkeit überhaupt Bier zuzuführen. Wenn auch murrend, fügten sich diese der Anordnung.

Da sandte um die Weihnachtzeit des Jahres 1380 der Herzog Ruprecht von Liegnitz seinem Bruder Heinrich, damals Domdechant in Breslau, ein Fäßchen Schweidnitzer zum Geschenk. Ein hoher und ehrsamer Rat aber setzte den Fuhrmann, in damals beliebter rascher Justiz, ins Gefängnis und legte Beschlag auf das Bier. Darob ergrimmten die in ihren edelsten Gefühlen verletzten Domherren, denn wenn es sich um Essen und Trinken oder um Geld handelte, verstanden sie keinen Spaß; sie fuhren gleich das schwerste Geschütz auf und taten die Stadt in den Bann. Da kam König Wenzeslaus nach Breslau, um sich huldigen zu lassen. Er versuchte zwischen den beiden Kampfhähnen zu vermitteln, und da sich das Domkapitel nicht fügen wollte, gab er dessen Wohnstätten auf dem Dom der Plünderung preis und duldete, wie seine Mannschaften die Geistlichkeit dadurch verspotteten, daß sie zum Gaudium des Pöbels in geistlichen Gewändern durch die Straßen zogen. Auch die Einnahmen der Kirche belegte der König mit Beschlag, bis das Domkapitel zu Kreuze kroch, den Bann von der Stadt nahm, die versprechen mußte, die ihr von dem Kapitel zugefügten Unbilden zu vergessen. Die »Pfaffen« hingegen durften hinfort kein fremdes Bier an die Bürger mehr verkaufen, und nur ihren eigenen Bedarf von außerhalb decken.[56]

Eine andere Bierfehde zwischen Herrschaft und Bürgerschaft von böhmisch Kamnitz endete nach vierzigjähriger Dauer im Jahre 1795 mit dem Siege der Bürgerschaft.

Neben dem Zittauer Bier kannte die Vorzeit eine beträchtliche Anzahl von Sorten, die sich weiter Verbreitung erfreuten. Einige der hervorragendsten dieser Biere seien im nachfolgenden namhaft gemacht.