Da lallte der Ritter mit schwerer Zunge: »Der Bock da hat mich umgestoßen!«
»O nein«, lachte Herzog Christoph vergnügt ob des Sieges seines Braumeisters. Dieser aber meinte: »Der Bock, der Euch umgestoßen hat, den hab ich Euch gesotten.«
Das war ein Jubel im Burghof; bis in die Pfistenergasse und zum »Platzl« drang die Kunde vom Braumeister, der einen Bock gesotten, der den Braunschweiger in den Sand gestreckt …«[66]
Zum Andenken an jenes große vaterländische Ereignis wurde im Frühjahr nur ausschließlich im Hofbräuhaus das starke süße Bier gebraut, das noch bis in die spätesten Jahrhunderte hinein »Bock« genannt wurde.
Überdies kannte man noch, je nach der Gelegenheit, bei der es aufgetragen wurde: Brommel-Bier, von unverehelichten Meistern als Strafe gegeben, Ernte- und Wadelbier, letzteres bei der Roggenernte, Gesellen-, Hochzeit-, Kindel- oder Kindstauf-, Kirms-, Meister-, Oster-, Pfingst-, Schiffs-Bier usw. Nonenbier (Cerevisia nonalis), das den Mönchen um die neunte Stunde, nona, verabreicht wurde; Tröstelbier, das beim Trauerschmaus vertilgt wurde, Schlußbier, bei Beendigung der Bauten getrunken, »Schlichtbier, in einigen Gegenden, bei den Wandkleibern, Lehmklechsern, eine Ergötzlichkeit an Bier, die sie erhalten, wenn sie eine eingekleibte, mit Lehm beworfene Wand, schlichten, das ist, glatt streichen.«
Ohne sein »Bräu« vermag kein ordentlicher Baier sich seines Lebens zu freuen. Gerne verzichtet er auf gewisse Annehmlichkeiten des Daseins, wenn sie mit dem Verlust seines Leib- und Magentrankes verknüpft sind. Allerdings treibt es kaum ein Baier so weit, wie jener Liebhaber des Steinauer Bieres, von dem Schickfuß in seiner Schlesischen Chronik erzählt:
»Der buckelichte Herzog Köberlein oder Conrad IV., Herzog zu Steinau, und Propst zu Breßlau im Thum, welcher im Jahre 1303 zum Erzbischoff zu Salzburg erwählet wurde, liebte es vorzüglich. Als er nun dahin reisete, und unterwegs das mitgenommene Steinauer Bier verzehrt hatte, er aber hörete, daß zu Salzburg wohl herrliche Weine, aber kein Steinauer Bier zu haben wäre, resolvirte er sich, lieber die Erzbischöfliche Inful, als das Steinauer Bier zu verlieren, und zog also wieder nach Steinau.«
Durch die zahllosen Biersorten, die Deutschland überschwemmten, und die alle verschieden gebraut und auf andere Art behandelt werden mußten, gewann die Bierbrauerei einen Umfang, der sich nun nicht mehr durch die Praxis allein bewältigen ließ, sondern auch theoretische Studien verlangte. Darum erschien bereits 1575 zu Erfurt das erste Buch über die Braukunst unter dem Titel: »Fünff Bücher von der Göttlichen und Edlen Gabe der philosophischen, hochthewren und wunderbaren Kunst, Bier zu brauen. Durch Henrikum Knaustium, beyder Rechten Doktoren«, dem sich im Laufe der Zeit eine schier endlose Reihe ähnlicher Werke anschlossen.
Die Bevölkerung der Weingegenden war häufig auf die Konkurrenz durch das Bier gewaltig erbost, was sich in mehr oder weniger grotesken Ausfällen gegen das Bier äußerte. So galt im Jahre 1355 in Krems, 1430 in Wien das Verbot, innerhalb der Ringmauern dieser beiden Städte weder Bier zu brauen noch zu schenken, »wail daz unsern purgern daselbs schedlich«. Der Rat von Reutlingen verstieg sich 1697 sogar zu dem Befehl: »Die Sudelei des Bierbrauens in allweg abzutun!« was aber dem lieben Gerstensaft nichts weiter geschadet hat, denn er war und blieb der treue Freund seiner Deutschen, die ihn verehren, auch wenn er aus Tschechien kommt.
Aber leider hatte das gute Bier sehr häufig Grund zu dem Stoßseufzer: Gott behüte mich vor meinen Freunden! Nicht genug, daß sie es mit allerlei Teufelszeug versetzten und ihm dadurch Eigenschaften anzuhexen suchte, die das harmlose Zeugs nun einmal nicht besaß, zwickten und zwackten sie es auch durch Zölle, Accisen, Verzehrungs- und andere Steuern, bis es fast seinen edleren Stiefbruder an Kostspieligkeit erreichte. Besonders auf die hohen Herrn hatte es allen Grund, recht böse zu sein. Denn wenn so ein Gewaltiger Geld nötig hatte, die Steuerschraube beim besten Willen nicht mehr anzuziehen ging und sogar aus den Juden nichts mehr herauszupressen war, dann mußte das arme Bier daran glauben, und die Accise verteuerte zu Gunsten des landesväterlichen Säckels den unentbehrlich gewordenen Trunk. In Bayern blieb das Nationalgetränk bis zum sechzehnten Jahrhundert ohne Staatsabgabe und erst das Jahr 1541 halste dem Bier die erste Steuer auf. »Im Jahre 1541 brach nämlich unter Kaiser Karl V. ein Krieg mit den Türken aus, der den Kaiser einen Zug nach Algier unternehmen ließ. Hierzu hatte als Reichsfürst auch Herzog Wilhelm von Bayern nicht nur mit einem Heer von Rittern und Reisigen Lehnsfolge zu leisten, sondern zu den Kriegskosten auch noch 60 000 Gulden bares Geld beizusteuern. Um diese für jene Zeit außerordentlich hohe Summe aufzubringen, ließ der Herzog einen Aufschlag auf das Bier ausschreiben, der diesem denn auch später niemals wieder abgenommen worden ist. So hat die biertrinkende Welt also eigentlich die Schuld an der Steuer, die den edlen Trank dem Trinker um so und so viel verteuert, den Muselmännern zur Last zu schreiben.«