Und als die Güter der Geistlichkeit ins Ungemessene gewachsen waren und sie trotz ihrer Unzahl – gab es doch zu Luthers Zeiten zwei Millionen vierhundertfünfundsechzigtausend Mönche und etwa zweihunderttausend Nonnen in Deutschland – außer stande waren, alles selbst zu bewirtschaften, zwangen sie ihre Pächter zur vollsten Abhängigkeit. Erhielten diese Winzer, wie schon zu Karls des Großen Zeit, den Auftrag, durch Aushängen des Blätterkranzes anzuzeigen, daß der Wein trinkbar sei, so handelten sie doch immer nur als Diener ihrer Herrschaft, die sich das Recht vorbehielt, den erteilten Befehl gegebenenfalls zu widerrufen. Dieses Recht dehnten die Herren schließlich über ihr ganzes Gebiet aus, ohne Rücksicht darauf, ob die Weinberge ihrer Domänen ihr Eigentum, oder ihren freien Untertanen gehörten. Dieser Weinbann zwang sogar größere Städte mit Weinbau und Weinhandel sich durch bedeutende Abgaben von dieser Last zu lösen. So mußte Straßburg 1252 von ihrem Bischof den Weinbau um vierhundert Mark Silber, etwa sechzehntausend Mark erstehen. In Mainz hatten um 1300 die »Weinschröter« die Verpflichtung, dem Erzpriester jährlich drei Karren Wein als Ablösung zu liefern. Speyer wußte sich schon 1182 durch ein königliches Privileg vom Weinbann zu befreien.[97]

Der Weinbann nahm übrigens, wie fast alle anderen derartigen, gewissen Sonderinteressen dienenden Privilegien durch den Übermut ihrer Diktatoren recht bizarre Formen an. So gehörte der Weinbann zu Münster dreimal des Jahres, zu Weihnacht, Ostern, Pfingsten, jedesmal durch »vierzehn Nacht« dem Abt von St. Gregoriental. Sobald eine dieser Zeiten naht, haben Schultheiß und Ratsherrn die vom Abt zum Verkauf zu bringenden Weine zu prüfen, ob sie auch aus dem Weinberg des Gotteshauses stammen, denn das Recht, fremde Weine zu verkaufen, hat er nicht. An dem Abend aber, da der Bann des Abtes anhebt, muß der Schultheiß mit dem Weibel die »Tavernen« der städtischen Weinschenken durchmustern, ihre Fässer zuschlagen und in irgend einer Weise zeichnen, daß man sie nicht unbemerkt öffnen und wieder schließen könne. Man nannte das dort »die Fasse brigelen«. Wer in der genannten Zeit das unter solche Sperre gelegte Faß dennoch öffnete, der hatte dem Abt sechzig Schilling Buße zu zahlen, »so oft er den Zapfen ziehet«[98] oder den Strich über dem Zapfen – daher der Name »Zapfenstreich« – verlöschte.

Wie in Münster, so schloß auch anderswo der Ausschank des Bannweines den Verkauf jedes anderen Getränkes aus. »Und welcher den banwein hait uns schenckt, der hait die Freiheit zu fischen, zu jagen, voglen, brottbacken und metzlen, wess er zu seine wirtschafft benötiget ist und nit weiter … Ess soll auch ein jeglicher inwhoner schultich sein umb ein recht ein maß weins bey ime zeholen, es were dan sach, das der wein ze deuer were und nit betzalen kundt; und welicher dass nit thett, so hett der wirdt macht ime ein mass weins zum hünerloch in ze schöden, und most sie ime bezalen.«[99]

Ja die Herren von anno dazumal waren noch ganz andere Kerle wie die armen vielverlästerten »Ringmänner« der Gegenwart. Wenn die sich erst mal auf die Hinterbeine setzten und zu befehlen anfingen, so hörten sie erst gar nicht wieder auf. Sie gefielen sich häufig in Verordnungen, die so recht den ganzen Übermut eines an Größenwahn streifenden Machtbewußtseins spiegelten, das mit den wehrlosen Untergebenen wie mit fühl- und vernunftlosen Puppen umsprang. Ein markantes, wenn auch die Geschichte des deutschen Durstes nicht berührendes Beispiel gibt ein Erlaß in einem der Weistümer von 1442. Dort heißt es: »Und geburt meyner Frauwen der graffynne zu Folkelingen zu lygen, so sollent die frosche sweygen das sie myn Frauwe nit wecken«.[100] Da nun die sangeslustigen Frösche nicht respektvoll genug gewesen sein dürften, den Schlaf der holden »graffynne« als vollwichtigen Grund zum Schweigen anzusehen, so werden wohl die armen Bauern ihre Nächte damit zugebracht haben, die Teiche, Sümpfe und andere Froschkolonien mit Gerten zu schlagen, um die Frösche in Furcht zu jagen und dadurch ihren melodischen Gesang zu verhindern.

Natürlich regelten diese Miniaturherrscher und vollständig ausgewachsenen Tyrannen auch haarklein die ihnen seitens der Bauern zu leistenden Arbeiten und Lieferungen. Ein Überschreiten dieser Pflichten wurde huldvollst übersehen, eine Vernachlässigung aber grausam bestraft. So bestimmten sie ganz genau, wie sie selbst oder einer ihrer Abgesandten auf dem Bauernhof aufzunehmen, welche und wieviel Speisen und Getränke vorzusetzen seien.

Der Probst des Klosters Ölenberg im Elsaß hatte 1354 auf dem Hof St. Lukart Anspruch auf zwei Mahlzeiten mit »nuwen wine« in »wiss schenckbecher« und »krachend bette«. In Beyenheim bei Friedberg in der Wetterau erhielt der Vogt 1455 ein gesottenes und gebratenes Huhn und »ein maas Firnischen weins, der Knecht ein maas Hanauischen wein«.[101] Nach dem Weistum von Borne und Crüftel[102]: »sol man holenn zu Epstein zwaierley fleisch mit guter wurtz (Würze) wol gekocht, unndt ein pfund licht, guten frenkischen wein in ainem hultzern becher mit ainem raiff«. In Faha (1462) soll der Besucher Feuer ohne Rauch, einen schönen gedeckten Tisch »schonen brotz (Brot's) genungh, zweierlei wein des pesten genungh«, dreierlei der Tageszeit angemessene Speisen finden. Im Jahre 1529 war die Speise schon auf »sebenerley Kost geduppelt«, aber der »zweyerley wein« beibehalten. Zu Pellingen verlangte die Herrschaft »ein schmeckigen glass schönen wein, so in dem jahr gewachsen ist«, und derartige Verordnungen wiederholten sich in beinahe allen Weistümern.

Die Überproduktion von Lebensmitteln der geistigen und weltlichen Großgrundbesitzer hatte einen schwunghaften Handel zur Folge, dessen sich aber die aufblühenden Städte zu bemächtigen wußten, da sie als Zwischenhändler, als Vermittler zwischen Produzenten und Konsumenten, auftraten. Besonders der Weinhandel erwies sich bald als äußerst gewinnbringend, wenn auch die Preise, je nach der Ernte, ganz außerordentlichen Schwankungen unterlagen. In Württemberg kostete ein Eimer alter Wein im Jahre 1426 dreizehn Kreuzer, während man 1484 eine Maß für ein Ei erhalten konnte. Noch wohlfeiler war er:

Tausendfünfhundertdreißig und neun
Da galten die Faß mehr als der Wein

Wie Schultze erzählt,[103] kam im genannten Jahr ein Edelmann auf den Gedanken, statt seinen alten Wein wegzugießen, ihn von seinen Bauern in der Frohne austrinken zu lassen. Ungemessen strömte am Tage dieser »Arbeit« der Rebensaft die durstigen Kehlen hinab und stieg von dort in die Köpfe der Bauern. Händel und Verwundungen waren die Folge und die Geldstrafen für diese Ausschreitungen strich der Edelmann als Gerichtsherr ein, wodurch ihm sein Wein besser bezahlt wurde, als wenn er ihn verkauft hätte. 1287 soll in Heilbronn das Fuder Wein nur zweiunddreißig Kreuzer gekostet haben. In den besonders fruchtbaren Jahren 1420 bis 1429 mußte man mehrere Male ins Wirtshaus gehen, um überhaupt eine Zeche machen zu können. In Urach ließ einmal ein Wirt ausrufen, man könne bei ihm für einen halben Batzen vom Morgen bis zum Abend trinken. Als in Ulm der Münster gebaut wurde, (1377 bis 1494), war in manchen Jahren der Wein so billig, daß die Bürger nur in großer Gesellschaft die Kneipen besuchten, so daß heute der, morgen jener die Zeche bezahlte.[104] Das war eine schöne Zeit, aber leider:

Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit!