Außer den Hochzeiten boten, wie gesagt, die Taufen willkommene Trinkgelegenheiten, besonders für das zarte Geschlecht.

Den Frauen, die das Kind zur Kirche geleiteten, ebenso ihren Mägden reichte man nach der Rückkehr vom Taufgang Lebkuchen, Frankenwein oder einen Wein in ähnlicher Preislage, auch Met. In Nürnberg wurde die Zahl dieser Gäste durch Polizeiordnungen bestimmt. In Freiburg im Breisgau durften 1474 höchstens zehn Frauen an einem solchen Frühschoppen teilnehmen, während in Breslau im vierzehnten Jahrhundert dieses »Kinderbier« durchweg verboten war. Görlitz erlaubte den fünfzehn Gästen eigengebrautes Gersten- oder Weizenbier aber keinen Wein oder fremdes Bier aufzutischen,[184] was aber keinen Bürger abhielt, es doch zu tun, auch wenn er Strafe bezahlen mußte. Luxusgesetze wurden eben von allen Gesetzen von jeher am wenigstens beachtet und wenn sie vernünftig waren, am allerwenigsten, wie dies z. B. aus den vielen Verordnungen gegen den bei den Leichenschmäusen getriebenen Luxus hervorgeht, deren erste schon im Jahre 1220 zu Worms, dann 1310 im Bistum Trier erschien.

Lange hatte die kirchliche und weltliche Obrigkeit zu tun, um die altheidnischen Totenmähler, die bis über das neunte Jahrhundert hinaus am Grabe der Verstorbenen abgehalten wurden, abzuschaffen, wie aus dem Kapitular von 742 Karls des Großen hervorgeht. Gab es doch nach den Briefen des heiligen Bonifacius hier und dort Geistliche, die sich herbeiließen, am offenen Grabe Totenopfer darzubringen und an den darauffolgenden Gelagen teilzunehmen. Allmählich wurden die Leichenmähler vom Grabe weg und in die Häuser zurückgedrängt, wo man sich oft noch weit größeren Ausschweifungen hingab. Der Erzbischof Hinkmar von Rheims verbot allen Priestern seines Sprengels an den Ausgelassenheiten, die bei den Gelagen am Jahrestag eines Verstorbenen, sowie am siebenten und dreißigsten Tag nach der Beerdigung vorzukommen pflegten, teilzunehmen. Sie sollten in aller Ehrbarkeit ihr Frühstück verzehren und dann zur rechten Zeit wieder in die Kirche zurückkehren.[185]

In seinem »Weltbuch«[186] schreibt Sebastian Frank, daß man im Augsburger Bistum Brot erst auf das Grab legte, dann auf den Altar, von wo es der Meßner nahm »und isset es von der armen seel wegen«. An anderen Orten opferte man Wein, Brot und Mehl zu Handen des Priesters, »das verbraßt der frum Priester mit seiner Köchin, von der Seel und Heiligen willens«. Den Priestern, die einen Reichen zu Grabe geleitet hatten, mußte man nachher »das Maul füllen«. In deren Begleitung begab sich nämlich der ganze Kondukt in das Trauerhaus, um sich bei opulenter Bewirtung von dem Trennungsschmerz zu erholen. In der Oktav und am dreißigsten Tag des Ablebens wurde abermals ein Totenmahl gehalten, bei dem aber 1410 in Braunschweig nur zehn fremde Leute als Gäste anwesend sein durften.

Die willkommensten und gründlich ausgenützten Trinkgelegenheiten boten die Feiertage, vornehmlich Neujahr, der Sylvestertag und der St. Martinstag. Johannes Boëmus sagt in seinem schon erwähnten Werk: »Zum 1. Januar, zur Zeit, wo das Jahr und alle unsere Zeitrechnung beginnt, besucht der Verwandte den Verwandten, der Freund den Freund, reichen sich die Hände und wünschen sich ein glückliches Neujahr und feiern dann diesen Tag mit festlichen Glückwünschen und Trinkgelagen. Nach althergebrachter Gewohnheit sendet man sich auch Geschenke.«

Am Jahresbeginn gingen auch die Handwerkerumzüge vor sich, die in manchen Städten später auf Fastnacht verlegt wurden, oder auch vielerorts Neujahr und Fastnacht stattfanden. Überall waren es die Metzger und Bäcker, die sich dabei besonders hervortaten. Die Fleischergilde der betreffenden Stadt stellte gewöhnlich vom sechzehnten Jahrhundert ab ein Wurstungetüm zur Schau, das von kostümierten Gesellen durch die Hauptstraßen getragen wurde. Diese Sitte scheint von Königsberg in Preußen zu stammen. Die dortige Metzgergilde war wenigstens die erste, von welcher ein Wurstumzug berichtet wird. Sie zog am 1. Januar 1583 mit einem Wurstgiganten von fünfhundertsechsundneunzig Ellen Länge und einem Gewichte von vierhundertvierunddreißig Pfund in der Stadt herum. Schließlich schenkten sie das Endchen Wurst den Weißbäckern, welche diese Gabe am Dreikönigstage durch einen sogenannten Stritzel erwiderten, in dem drei Scheffel Mehl verbacken worden waren. Am Neujahrsmorgen 1601 schleppten die Schlachter ein noch gewaltigeres Ungetüm durch die Stadt nach dem Schlosse. Einhundertdrei Gesellen hatten an der eintausendundfünf Ellen langen Wurst zu tragen. Dem Fürsten wurden einhundertdreißig Ellen der Wurst verehrt. Die ganze Wurst wog zweiundzwanzig Stein und fünf Pfund, also etwa vierhundertdreiundvierzig Kilogramm. Man verbrauchte dazu die Därme von 45 Schweinen, 81 Schinken, eineinhalb Tonnen Salz, eineinhalb Tonnen Bier und achtzehneinviertel Pfund Pfeffer. Drei Meister und siebenundachtzig Gesellen hatten ihre Anfertigung übernommen und bei der Arbeit zwei Faß und eine Tonne Bier vertilgt. Die Wurst kam auf vierhundertzwölf Taler zu stehen. Die Weißbäcker lieferten auch zu dieser Wurst das Gebäck in Form von Pretzeln und Kringeln, wozu sie zwölf Scheffeln Weitzenmehl nötig hatten. Die Nürnberger Bratwurst, die am 8. und 9. Februar 1658 von zwölf Personen durch die Stadt Schau getragen wurde, war sechshundertachtundfünfzig Ellen lang und zweihundertsiebenundfünfzig Kilogramm schwer.[187] Die Vertilgung von Brot und Wurst kam natürlich hauptsächlich den städtischen Bierbrauern zu Gute.

Diese Trinkgelage arteten, wie vorauszusehen war, häufig aus. Unter dem 18. Dezember 1579 heißt es in den Ratsbüchern der Stadt Freiburg im Breisgau: »soll den Zünftigen angezeigt werden: daß das Gutejahr- und Sternensingen auch das Bruderschaft-Schenken; – item Nachts nach neun Uhr auf den Gassen oder in den Wirtshäusern und Stuben (= Trinkstuben) zechen, spielen oder sich sonst unbeschiedenlich finden lassen verboten.«[188]

Die Signatur aller mittelalterlichen Feiertage war eben entweder bis zur Überfüllung Schlemmen oder das Gegenteil – Fasten.

Man aß und trank an den obligaten Feier- und Sonntagen, was nur in den Körper hinein wollte und nahm mit Freuden fremde Gebräuche an, an denen man nach Herzenslust diesen beiden Nationalneigungen fröhnen konnte, – so unter anderem das aus Frankreich und den Niederlanden eingeführte Bohnenfest.

»In den zwölf Nächten zwischen Weihnachten und heil. drei Könige«, lesen wir bei Boëmus, »wird jedes Haus in Franken, das bewohnt ist, fast ohne Ausnahme mit Weihrauch oder sonst einem wohlriechenden Rauchwerk zum Schutze gegen die bösen Geister und Zauberinnen ausgeräuchert. Wie man die drei Tage, die den Fasten vorausgehen, verbringt, braucht nicht gesagt zu werden, wenn man weiß, in welcher volkstümlichen und freiwilligen Tollheit ganz Deutschland – und Franken macht keine Ausnahme – dann lebt. Man ißt, man trinkt, man gibt sich dem Spiele, dem Scherze hin, als ob das niemals wiederkehre, als ob man morgen sterben müsse und heute noch sich an allem ersättigen wolle. Jeder denkt ein neues Schaustück aus, mit dem er Sinn und Augen aller erfreut und in Bewunderung festhält, und, sie schämen sich nicht, die jenen Scherzen sich hingeben, stecken Larven vor die Gesichter, verkleiden sich, verstellen Alter und Geschlecht, Männer ziehen Frauenkleider, Frauen Männerkleider an. Andere wollen Teufel (satyras) oder böse Geister darstellen, bemalen sich mit Mennig oder Tinte und entstellen sich schändlich auch in der Kleidung, andere laufen nackt herum und spielen Luperci, von denen nach meiner Meinung diese Sitte, jährlich einmal toll zu werden, herstammt.« Boëmus legt das Hauptgewicht seines Tadels auf die Maskeraden und andere beim Bohnenfest gebräuchlichen Unarten, während, wie aus zahlreichen das Bohnenfest darstellenden Bildwerken hervorgeht, doch wohl die Trunkenheit die Ursache der meisten Ausschweifungen gewesen sein wird.