5. Der Lübecker Martensmann.
St. Martin war ein milder Mann
Trank gerne cerevisiam.
Und hat er nicht pecuniam,
Versetzt er seine tunicam.
Eng mit dem Martinstag ist die Geschichte des Lübecker Martensmannes verknüpft, der im Jahre 1817 eigener Verhandlungen zwischen Lübeck und Mecklenburg bedurfte, um für immer abgetan zu werden, nachdem er drei Jahrhunderte hindurch groteske Zeremonien über sich hatte ergehen lassen müssen.
Es war nämlich der Ehrenfeste und Hochweise Rat der kaiserlichen freien und Hansastadt Lübeck seit undenklichen Zeiten verpflichtet, jedes Jahr am 10. November ein Ohm alten Rheinweinmostes an das herzogliche Hoflager zu Schwerin zu schicken und sich der Gnade des regierenden Herzogs und seiner freundnachbarlichen Gesinnung zu empfehlen.
Zu diesem Behufe wählte der Lübecker Senat jährlich unter seinen Ratsdienern einen handfesten Mann als Gesandten aus, dem zwei Zeugen beigeordnet wurden. Der Gesandte hieß der Martensmann. Alle drei Personen mußten in erster Linie trinkfeste Gesellen sein, denen es erst dann zu schmecken begann, wenn andere Sterbliche schon unter dem Tisch lagen.
Am 8. November fuhr der Martensmann mit den beiden Zeugen in einer offenen Kalesche, von vier feurigen Rossen gezogen, aus den Toren Lübecks gen Schwerin. Der Weg nach Schwerin beträgt nur acht Meilen, allein, da die Gesandten eines so reichen und mächtigen Gemeinwesens niemals kargen durften, so begleiteten außer dem Wagen mit dem Weinfaß noch weitere Gefährte mit Lebensmitteln den Zug, als ob es gegolten hätte, wochenlang unbewohnte Landstriche zu durchziehen. Am zweiten Tag langte man abends in der Dunkelheit heimlich in Schwerin an und bezog einen entlegenen Gasthof der Vorstadt. Wagen und Pferde wurden hier auf das Sorgfältigste besichtigt und jeder Schaden ausgebessert.
Am Morgen des nächsten Tages fuhr die Gesandtschaft verstohlen eine kurze Strecke vor die Stadt hinaus, um mit dem Glockenschlag zwölf Uhr öffentlich und feierlichst in Schwerin einzuziehen. Die Kutscher jagten in Galopp an das Tor; die Wache trat heraus, rührte die Trommel und präsentierte das Gewehr, für welche Ehre der Martensmann mit Abziehen des Hutes dankte und der Wache einen Gulden Trinkgeld verehrte. Ein Unteroffizier und zwei Mann brachten dann den Gesandten in seine Wohnung, die sie zur Sicherheit des hohen Herrn bewachten. Dies schien um so weniger überflüssig, als den Wagen ein ganzes Heer von Müssiggängern und Straßenjungen begleitete, das unaufhörlich die schrillen Rufe: »Mus-Marten, Pennings-Marten, Schön-Marten« ertönen ließ. Diese ganze Horde pflanzte sich gegenüber dem Quartier des Martensmannes auf, maskierte und besudelte sich gegenseitig unter wüstem Gejohle mit in den Straßenkot getauchten Kuhschwänzen zu Ehren des Gesandten, der sich die Gesellschaft durch Verteilung von Gebäck und kleiner Münze vom Halse schaffte. Unterließ der Martensmann die Bestechung, so lief er Gefahr, von dem Gesindel angegriffen und mißhandelt zu werden, was freilich streng verboten war, aber nichtsdestoweniger vorkam.
Um die dritte Nachmittagsstunde endlich hält der Lübecker Martensmann seinen feierlichen Einzug in das herzogliche Schloß. Auf allen Straßen, die er zu passieren hat, harren seit Stunden die Menschenmassen sehnlichst des großen Kaleschwagens, welcher endlich, vom dicksten Pöbelhaufen umdrängt, erscheint. Der Kutscher feuert mit heroischen Peitschenhieben die Rosse an. Auf der mittelsten Bank thront allein der berühmte Martensmann mit offizieller Amtsmiene und in solennem Amtsornat, das in einem schwarzen Unterkleid und in einem scharlachroten ärmellosen Mantel besteht. Um den Hals trägt er den riesigen weißen Faltenkragen und auf dem Haupt die gewaltige Allongeperrücke. Hinter ihm liegt das Faß, hinter diesem sitzen die beiden Zeugen und ganz hinten stehen zwei Lakeien.
Sobald der Wagen in den Schloßhof einfährt, entblößt der Gesandte zunächst das Haupt des Kutschers, dann sein eigenes, desgleichen tun die Zeugen, während die ganze Schloßwache unter das Gewehr tritt und salutiert, wofür sie ebenso wie die Torwache einen Gulden Trinkgeld erhält. In Gegenwart des Herzogs muß dann der Wagen mit seiner vollen Ladung zweimal in rasender Eile auf dem Schloßhof herumfahren, während der Martensmann wieder Geld unter die Menschenhaufen wirft. Das Gerassel des Wagens, das Getöse der Pferdehufen, das Gebrüll des Volkes, das Gelächter auf den Galerien wirken in dem engen Hof besinnungsraubend, gehörzerstörend, markverzehrend. Plötzlich hält der Wagen vor der Haupttreppe still, auf welcher der Hausvogt und mehrere herzogliche Beamte stehen, um die Gäste zu empfangen. Nachdem alle formellen Begrüßungen und feststehenden Anreden beendet sind, läßt der Hausvogt Wagen und Pferde untersuchen, ob etwa am Eisenbeschlag, Riemenwerk, Geschirr, Hufeisen usw. der geringste Fehler zu finden sei; in diesem Fall nämlich gehören nach altem Herkommen Pferde und Wagen dem Herzog und werden sofort von dessen Kutscher in den Marstall gebracht, angesichts des verblüfft nachschauenden und vergeblich dagegen protestierenden Martensmanns. Wahrscheinlich mußte der Wagen deshalb zweimal rasch den Schloßhof umjagen, damit falls noch kein Fehler an ihm war, doch wenigstens bei dieser Gelegenheit etwas schadhaft wurde und die Ursache seiner Beschlagnahme werden könnte.
Nach Untersuchung des Fuhrwerks, wobei die Straßenjugend emsig hilft, besteigt der Hofkellermeister ernst und feierlich den Wagen, das im Faß enthaltene Gemisch zu prüfen; er öffnet das Spundloch, zieht mit seinem Heber ein Glas voll zur Probe heraus, besieht nach weltbekannter Weinkennerregel zuerst die Farbe der göttlichen Flüssigkeit, im zweiten Tempo riecht er an ihrer Blume und im dritten setzt er das Glas und leert es in verschiedenen Zügen. Dann reicht er dem Hausvogt einen Trunk, und so der Reihe nach allen Beamten, die untereinander die Güte des Weines nicht genug preisen können. Das Faß wird darauf wieder zugeschlagen und in den Hofweinkeller gewälzt. Die Gesandtschaft aber verabschiedet sich unter vielen Komplimenten und verläßt den Schloßhof, wiederholt Geld unter das jubelnde Volk werfend. Nachdem sie unter der abermals salutierenden Wache vorübergefahren, bedeckt sie zuerst wieder ihre ehrwürdigen Häupter. In seinem Quartier angelangt legt der Martensmann die Amtskleidung ab und erholt sich von den Strapazen seiner Sendung. Ihr geschäftlicher Teil ist für ihn jetzt beendet; fortan hat der Arme nur noch Vergnügen auszustehen, und zwar besteht dieses lediglich in Essen und Trinken. Zunächst übersendet er nach alter Sitte den Beamten, die ihn im Schloßhofe empfangen haben, zwölf Pfund Käse, zwei Pfund Bücklinge, zwei Brote und vier Citronen. Dann läßt abends sieben Uhr der Hausvogt ihn samt Zeugen und Kutscher unter vielen Komplimenten zu einem Abendessen auf dem Schloß einladen, was bereitwilligst angenommen wird. Der Gesandte macht sich mit seiner Gesellschaft sofort auf den Weg; voran geht mit gravitätischem Schritt der Pförtner, der die Einladung besorgt hat, und hält in der Rechten den gewaltigen Kommandostab, um sich und die Gesandtschaft damit zu schützen, in seiner Linken aber eine eigens zu diesem Zweck bestimmte drei Fuß hohe, aus hundert Scheiben von Horn zusammengesetzte, mit Messing beschlagene Laterne, in der vier Lichter brennen. Durch diese will der Pförtner seine Aufmerksamkeit gegen die Gäste »einleuchtend« beweisen. Als im achtzehnten Jahrhundert der Herzog Karl Leopold sich in Dresden aufhielt, meinte Lübecks Hochweiser Rat einmal, die Weinsendung wäre unnötig, und schickte keinen Martensmann. Er ward aber an seine Pflicht erinnert und der Gesandte erschien nachträglich am Johannistag des folgenden Jahres. Damit aber nichts an der pünktlichen Beobachtung aller übrigen Zeremonien fehlte, mußte der Pförtner auch diesmal um die bestimmte Stunde, trotzdem die Sonne klar und hell am Himmel schien, mit seiner großen blendenden Laterne der ehrwürdigen Gesellschaft voranleuchten, was sich freilich etwas tollhäuslerisch ausgenommen haben soll. Außer dem Hausvogt, seinen Assistenten und der Gesandtschaft nehmen an der großartigen Abendmahlzeit Küchenmeister, Kellermeister, Kastellan, Schloßgärtner und viele gute Freunde teil. Für den Pförtner ist ein eigener Tisch an der Tür des Zimmers gedeckt; in dem ernsten Moment, wo die Speisen aufgetragen werden, ruft er sein gebieterisches »Stille da!« Er muß zugleich Ordnung unter dem Publikum halten, welches an der offenen Tür dem Gastmahl zuschaut, dabei entsetzlich tumultuiert und dem Cerberus nicht das mindeste Gehör gibt, so sehr dieser sich solches auch durch seinen Kommandostab zu verschaffen sucht, mit dem er vor Wut zuletzt taktmäßig auf den Boden klopft. Während er so der Gesellschaft die Tafelmusik ersetzt, schluckt er selbst mit Ärger und Unmut eine reichliche Mahlzeit hinab. Neben der Tafel aber steht nach alter Sitte ein schönes, aufgemachtes Bett, darauf liegt eine Nachtmütze à la Michel, Waschwasser und Handtuch befinden sich daneben, und das Nachtgeschirr, mit Vergebung, steht darunter. Alle diese schönen Sachen sind aber, – beruhige dich, lieber Leser – dazu da, daß man sich ihrer nicht bediene, gleichsam ein »Noli me tangere« für die stoische Gesellschaft, welcher sie nur zur geneigten Ansicht und zur Übung dienen, den Lockungen des Teufels zu widerstehen. Selbst die geehrteste Persönlichkeit, welche zugegen ist, der Martensmann, darf sich nicht in das Bett legen, noch von den anderen nützlichen Gegenständen Gebrauch machen, befände er sich auch noch so sehr in einem Zustand, wo ihm eben jene Gegenstände von unendlichem Nutzen sein könnten. Eine harte Strafe trifft den Missetäter, welcher dieses Gesetz überschreitet. Den Küchenzettel hat die urväterliche Überlieferung vorgeschrieben und nur sechsunddreißig Schüsseln für diese einfachen Spartaner bestimmt. Wenn nach der Suppe und etlichen Fleischspeisen die Fische vorgelegt werden, bringt der Hausvogt die Gesundheit seines Landesherrn aus; es folgen Toaste auf alle Glieder des herzoglichen Hauses, den Lübecker Senat usw. Wer zum erstenmal an der Tafel erscheint, dem wird zu Ehren nach uralter Sitte der große Willkomm getrunken. Falls der Geehrte allein diesen nicht zu bewältigen vermag, ist es ihm erlaubt, sich dazu zwei Gehilfen, die einen guten Schluck nehmen können, die sogenannten Gevattern, auszuwählen. Ist der Willkomm geleert, so fragt der Hausvogt den Gast, ob ihm eine Gnade widerfahren und Recht geschehen sei, was dieser dankend bejaht. Um elf Uhr wird die Tafel aufgehoben, aber niemand begibt sich nach Hause, sondern man begleitet in corpore mit der nie fehlenden Laterne den Martensmann in sein Quartier; hier nimmt man – keinen Abschied, sondern wird von dem höflichen Gesandten eingeladen, bei ihm etwas Kaffee, Tee, Punsch und guten alten Rheinwein, was alles längst bereit steht, einzunehmen, bloß um die Verdauung zu befördern. Nach etlichen Stunden endlich trennt man sich in ungeheurer Heiterkeit. Kaum aber sind die Herren am anderen Morgen mit verschiedenen unaussprechlichen Gefühlen erwacht, als man auch schon daran denkt, Mund und Magen der armen Gesandtschaft in neue Tätigkeit zu versetzen. Hätte die Gesandtschaft Grund zu Mißtrauen, sie könnte sich als das Opfer einer fürchterlichen Intrigue wähnen, daß sie sich selbst zu Grunde essen und trinken solle. Allein sie folgt willig der Einladung des Hausvogts zu einem kleinen Frühstück, welches immerhin für eine anständige Mittagsmahlzeit durchgehen könnte. Sämtliche Gäste des vorhergehenden Abends verfehlen nicht, sich pünktlichst einzustellen. Abermals liefern sechsunddreißig stattliche Schüsseln und der Inhalt unzähliger Flaschen den sämtlichen Digestionsorganen allerseits eine hinlängliche Beschäftigung auf mehrere Stunden. Zum Schluß bringt der Martensmann einen Toast aus auf das gute Einvernehmen zwischen dem Haus Mecklenburg und der Stadt Lübeck. Dann wird er ganz so, wie am vorhergehenden Abend, von der Gesellschaft nach Hause gebracht und diese von ihm zu Kaffee, Punsch und Wein eingeladen. Endlich naht die trübe Abschiedsstunde, man scheidet mit tiefstem Kummer voneinander und wünscht dem Martensmann glückliche Reise. Damit sich aber die herzoglichen Diener nicht hungernd dem Abschiedsschmerz hingeben, erhält jeder von ihnen noch eine Gans und eine Torte aus der Hofküche; ebendaher werden dem Martensmann, damit er unterwegs nicht ganz verschmachte, eine Wildpretpastete, eine Torte, ein Gänsebraten und ein Schweinebraten, außerdem zwei Scheffel Hafer für seine Pferde zugeschickt. Seinem Hochweisen Rat aber muß er das eine Jahr einen Rehbock, das andere ein wildes Schwein oder einen Frischling mitbringen. Das ist die Geschichte vom Lübecker Martensmann.[189]