2. Der Adel und die Bürgerschaft.

Jedes thier halt im trincken zyl,
Vber natur trinckt keyns zuvil.
Drumb im schnödigkeyt vbertrifft
Eyn sauffer, der vil arges stifft.

(»Die Kunst wie man recht trincken soll, nit daß man Tag und Nacht werd voll« von Gregorium Wickgram, 1537.)

Als der Kurfürst Friedrich von Ansbach auf dem Totenbette lag, versammelte er seine Söhne um sich und legte ihnen die Pflege eines fürstlichen Hofes mit eindringlichen Worten ans Herz. »Sie möchten ihrer Ritterschaft Küche und Keller offen stehen lassen, das sei der Sold, den sie ihnen gäben; an ihr hinterließe er ihnen den höchsten Schatz.[215]« Und wie dieser Fürst, so sah der ganze Hochadel eine nicht selten bis zur Verschwendung gehende Gastfreundschaft als unbedingtes Standeserfordernis an, umsomehr, als diese deutsche Nationaltugend von alters her jedem deutschen Stamme, auch den heute längst abgefallenen, geradezu unerläßliche Pflicht war, deren Nichteinhaltung mindestens üble Nachrede im Gefolge hatte. In früher Zeit setzten die Burgunden für Versagen der Gastfreundschaft eine Strafe von drei Schillingen, und die Goten brannten dem dreimaligen Unterlasser dieses rein menschlichen Gebotes die Wohnungen ab. »Zu Bewirtungen und gastlichem Leben hat kein anderes Volk eine so unbeschränkte Neigung. Irgendwem, wer es auch sei, seine Türe zu verschließen, gilt als Unrecht.« »Jeder bewirtet den Gast an dem nach Kräften reichlich besetzten Tisch« sagt Tacitus[216] und dieses Urteil unterschreibt Caesar[217] mit den Worten: »Fremde darf man nicht mißhandeln; ihre Person ist heilig und unverletzlich, aus welchen Gründen auch immer sie das Land betreten; jedes Haus steht ihnen offen und freie Tafel zur Verfügung.«

Wenn in jener Zeit, in der die auf uns gekommenen Heldensagen sich abspielen, ein Gast in das befreundete Haus kam, begrüßte ihn die Lippe des Gastfreundes mit dem Kuß auf Wangen und Augen und als besondere Ehrung mit »Küssen an den munt.« Der Hausherr bestimmt genau, wen Frau und Tochter küssen sollen. Nach der ersten Begrüßung reichte die Frau oder die Tochter des Herrn dem Gaste den Willkommen dar, den sie zuerst mit den Lippen berührt hatte. In der Edda schon kredenzt Gerda dem Schirner den Becher mit den Worten:

Heil dir, Heldensproß!
Hier nimm den Eiskelch, gefüllt mit Firnmet![218].

Am fränkischen Hofe war es Sitte, den anlangenden Gästen den gefüllten Becher (poculum gratulatorium) hinzureichen und sie dann an der gemeinschaftlichen Tafel durch das Zutrinken zu ehren. Der Gattin des Fürsten kam es zu, ihrem Gemahl den Willkommen zu reichen. Als Authari, ein Langobardenkönig, um Theudelinde, Herzogs Garibald von Bayern Tochter, warb, entzückte ihn beim ersten Anblick ihre Schönheit derart, daß er an den Vater die Bitte richtete: »Wie mir Eure Tochter so ausnehmend gefällt, daß wir sie zu unserer Königin wünschen, so erlaubt, daß wir den Weinbecher aus ihrer Hand empfangen, wie sie es auch in Zukunft an unserem Hofe tun soll!«

Die Königin vertrat am Hofe Autharis demnach das einst so wichtige Amt der Mundschenke, die bereits zu Karls des Großen Zeiten hochvermögende Herren waren, so daß der Aufschwung vom Mundschenk zu einer der sieben Säulen des deutschen Reiches, zum Erzschenken des Kaisers, welche Stellung bekanntlich der »König von Beheim« bekleidete, kein allzu gewaltiger war.

Auch zum Abschied reichte man noch, und nicht nur dem Gaste allein, sondern auch z. B. scheidenden Truppen eine Trankspende dar.