So beschließt in Johann Struthius Spiel »Die Bekerung S. Pauli« von 1572[219] der Rat einer Stadt den Soldaten Sauls zu senden

»Vier große Kannen reinischen Wein
Zum frewden Trunk …«

Mit Geschenk, Kuß und Scheidetrank nehmen nach mittelalterlicher Sitte Gastfreunde voneinander Abschied.[220] Diese Förmlichkeiten wurden streng eingehalten. Bischof Salomo von Konstanz schenkte den zum Gastmahl geladenen Kammerboten kostbare Glasgefäße, und wiewohl sie, Groll im Herzen tragend, die Gläser zu Boden fallen lassen, daß sie zerbrachen, küssen sie einander doch und trinken des Abschieds Minne.[221] Ein Trunk Wasser war das Zeichen der Scheidung und Entsagung von allen irdischen Freuden und Genüssen.[222]

Aus diesem Willkommen entstand zweifellos das Zutrinken, das sich von Deutschland aus schon in der frühesten Zeit in der weiten Welt verbreitete.

Dem Minnetrinken der Germanen, das den Göttern und den Ahnen galt, setzte die christliche Kirche Verbot über Verbot entgegen, die weniger der Sache selbst als dem Gegenstand des Minnetrinkens galten. Schließlich, als nichts half, suchten sie an Stelle der Götter die heilige Dreifaltigkeit und die Gottesmutter zu setzen. Nachdem diese sozusagen offiziellen Hochs ausgebracht, wurde erst der Tischgenosse angeprostet. Dieses Antrinken machte Schule, so daß sogar der gewaltige Attila, die Gottesgeißel, diese Sitte mit germanischen Hilfsvölkern und deutschen Frauen nach seiner ungarischen Heimat verpflanzte. Er übte das Zutrinken als Zeichen der Wertschätzung angenehmer Gäste. Der Byzantiner Priscus, der im Jahre 446 mit einer oströmischen Gesandtschaft den Hunnenherrscher besuchte, schildert diese Gepflogenheit in folgenden Worten: »… Als wir alle nach dem Range saßen, kam der Weinschenk und bot dem Attila eine Schale Wein. Er nahm sie und grüßte den ersten im Range. Wer durch den Gruß geehrt wurde, stand auf und durfte sich nicht eher setzen, bis er entweder gekostet oder auch ausgetrunken und den Becher dem Schenken zurückgegeben hatte. Dem sitzenden Attila aber bezeigten auf dieselbe Weise alle Anwesenden ihre Ehrfurcht, indem sie die Becher nahmen und nach dem Heilwunsch daraus tranken. Jedem aber wartete ein besonderer Schenk auf, der nach der Reihe mußte, wenn der Schenk des Attila abtrat. Nachdem der zweite und die folgenden begrüßt worden waren, empfing Attila auch uns in gleicher Weise nach der Ordnung der Stühle«[223] – also ganz, wie bei einem Liebesmahl im Offizierskasino!

Auch in weniger exklusiver Gesellschaft als bei Hofe wurde der Trunk auf das Wohlergehen und auf die Gesundheit des zu Ehrenden nie unterlassen, »… denn was konnte der Teutsche, im Zustande der Fröhlichkeit sein Gefühl mitzuteilen strebend, seinen Freunden und Geliebten besseres wünschen, als Gesundheit, das beste Gut, besonders in jener Heldenzeit, da Rüstigkeit und Leibesstärke die vorzüglichsten Eigenschaften waren? Oder was konnte seine Seele freier öffnen, um das Gedächtnis eines achtbaren Kriegers oder eines trauten Gesellen zu feiern, als sein süßes Naß?«[224]

Der spätrömische Dichter Venantius Fortunatus, geboren 530, Bischof zu Poitiers, gibt in seiner Reisebeschreibung »De itinere suo« die Schilderung eines von ihm besuchten Gelages am Ufer des Rheines: »Sänger sangen »barbaros leudos« (barbarische Lieder) zum Klange der Harfen. Umher lagerten die Zecher bei ehernen Bechern und tranken Gesundheiten um die Wette wie Rasende. Wer nicht mithielt, galt als Tor. Man mußte sich glücklich preisen, aus dem Trinken mit dem Leben davon zu kommen!«

Dieses Zutrinken artete bereits zu Karls des Großen Zeiten derart aus, daß sich dieser bekanntlich sehr mäßige Herrscher veranlaßt sah, im Kapitular 3 vom Jahre 789 zu verbieten, dem heiligen Stephan, ihm selbst oder einem seiner Söhne zu Ehren die Becher zu leeren. Später, als die Herrscher wieder beweihräuchert sein mußten und ihr Gottesgnadentum ihren Untertanen nicht eindringlich genug kund tun konnten, wurde das Gesundtrinken für das Regentenhaus befohlen. So besagt die Hoftrinkordnung des Kurfürsten Christian II. von Sachsen (1583 bis 1611): »Erstlich soll man trinken die herrschaftliche Gesundheit.«

Die trinkfesten Germanen werden, dem Gesetze nachkommend, das Kaiserhaus und die Heiligen aus dem Spiele gelassen haben, ohne jedoch das Hochlebenlassen gänzlich unterdrücken zu können. Es wurzelte viel zu tief in der Gewohnheit der Deutschen, um durch kirchliche und weltliche Verbote aus der Welt geschafft zu werden. So untersagte 1492 die Synode von Schwerin das Zutrinken auf das strengste. In Bern ward das »Niederlaendisch, lanzknechtisch, ja seuewisch zuotrinken« 1492 bei ein Pfund Strafe verboten. Der Nürnberger Rat dekretierte 1496 sogar für das Zutrinken fünf Pfund Heller Pön, Torgau verbot das Zutrinken von Ganzen und Halben, um »Räusche zu verhüten«!