So wie man in der Vergangenheit keinen Geschäftsabschluß vorübergehen ließ, ohne ihn mit dem »Weinkauf« zu feiern und zu begießen, so war auch die Verleihung eines Lehen an einen Ritter oder Mannen die Gelegenheit, einen Lehensbecher auszutrinken, meist ungeheure Gefäße, die ganz gewaltige Weinmengen hielten.
Diese eigene Belehnungsart durch einen Becher wurde zwar nicht erst in der Ritterzeit eingeführt, denn vorher schon belehnte man mit einem Horn, doch scheint sie erst hierin recht in Schwang gekommen zu sein. Wie bei anderen Belehnungen und Übergaben, so hatte auch bei dieser Gattung der Becher eine sinnbildliche Beziehung auf die Eigenschaften des Mannes, denn wer ihn tapfer leeren konnte, erprobte seine deutsche Ritterlichkeit dadurch. Dieses bezeugt eine Urkunde bei Lüning, wo es von den Hohenlohischen Vasallen heißt: »hierauf (nach abgelegtem Eide) wird von den Herren Senioris und Lehenadministratoris Hochgräflichen Gnaden und auch den anwesenden Ministris zur neuen Lehensempfängniß gratuliert, und ihm sofort zur hochgräflichen Tafel angesagt, da er dann, nach dem alten deutschen Herkommen, den großen Lehenbecher, eine Öhringer Maaß haltend, Bescheid und damit vel quasi eine Probe tun muß, ob er auch ein gut deutsch geborner von Adel, und dem Vaterland hiernächst gute Dienste leisten könne.« In einer anderen Urkunde, den Friedbergischen Statuten, wird ausdrücklich gefordert, daß ein aufzunehmender Burgmann einen Becher, Patriarch vormals Krauß genannt, austrinken soll. Gleiche Gewohnheit herrsche bei den Eisenacher von Alvensleben und anderen Lehenshöfen.«[229]
Ein fester Trunk galt eben als Zeichen der Manneskraft und Strammheit und je größer der Zutrank war, der stets bis zur Nagelprobe geleert werden mußte, um so mehr wuchs die Achtung für den Mann, der einen solchen Humpen mit Anstand und ungerührt zu bewältigen wußte.
Es war daher eine natürliche Folge des überhand nehmenden Zutrinkens, daß sich daraus das Wetttrinken entwickelte. Sebastian Münster, der berühmte Cosmograph, sagt diesbezüglich von den Sachsen: »Das Bier trinken sie also unmäßig, ja reizen und zwingen einander zu einem solchen Überfluß, daß es einem Ochsen zu viel wäre. Sie lassen es auch nicht dabei bleiben, daß sie sich volltrinken, sondern trinken so lang, bis sie wieder nüchtern werden, und das treiben sie den ganzen Tag und oft die ganze Nacht, und welcher den andern mit Trinken überwindt, der wird darum gelobt und ist ihm eine Ehre, er überkommt auch dadurch ein Kleinod, um welches er mit trinken gestritten hat, und zum Zeugnis seiner erjagten Ehre wird er gekrönt mit Rosen und anderen wohlriechenden Kräutern.«[230]
Das Wetttrinken zeugte jene Trinkkünstler, an denen das ganze Mittelalter so überreich war, Männer, wie den Rothenburger Bürgermeister Georg Nusch, der am 30. Oktober anno Domini 1631 »durch seinen gewaltigen Trunk Rothenburg rettete« vor der Verwüstung durch Tillys Scharen. Kaiser Karl suchte dem Wettrinken vergeblich durch wiederholt erlassene Gesetze zu steuern, von denen sich die meisten direkt gegen den Adel richteten, ohne aber die anderen Stände gänzlich zu vergessen.[231] Er bat die Gauältesten, mit gutem Beispiel in der Nüchternheit voranzugehen; ferner dekretierte er: »Wer im Heerlager trunken befunden wird, soll mit dieser Ausschließung bestraft werden, daß er so lange zum Trinken bloß Wasser bekommt, bis er bekennt, er habe Übel getan.« Ebenso sollten alle Dienstmannen, die den Heerbann versäumten und bei der angesagten Volks-Versammlung nicht erschienen, sich so viele Tage, wie sie ausgeblieben waren, alles Fleisches und Weines enthalten; dann sollte kein Trunkener vor Gericht klagen oder Zeugenschaft ablegen, aber auch »kein Graf zu Gericht sitzen außer nüchtern!«[232]
Die Mahnung des Winsbecke an seinen Sohn:
La dich niht ubergen den win,
Den solt niht ze huse laden,
Das dien Viende iht spotte din.
(Laß den Wein nicht über dich herrschen, lad ihn nicht in dein Haus, daß dein Feind nicht deiner spotte.)
war in keiner Periode der deutschen Geschichte überflüssig, aber am wenigsten im Mittelalter. Aus dem Übergang dieser Epoche zur neuen Zeit, in welcher der Sittenverfall aller Stände die großen Umwälzungen vorbereitete, die Reformation und den dreißigjährigen Krieg, gingen eine ganze Reihe typischer deutscher Trinker hervor. So der edle Graf Görz, von dem Aeneas Sylvius dann Fugger in seinem »Ehrenspiegel des Hauses Österreich« berichten, daß er oft in der Nacht aufgestanden sei, seine Kinder zum Trunk zu bewegen. Wenn sie geschlafen, hätte er seine Gemahlin eine Ehebrecherin gescholten und ausgerufen: das seien nicht seine Kinder, da sie eine ganze Nacht ohne Trunk auszuhalten vermögen! Dann jener Werner von Schulenburg, der 1490 am Hofe Herzogs Bogislaus X. von Pommern lebte, und von dessen Eß- und Trinkgier schier Unglaubliches erzählt wird.[233] Ferner Veit von Bassenheim, der sich wie der sagenhafte Boos von Waldeck von dem Rheingrafen das Dorf Hüffelsheim, von Winrich von Kniprode im Deutschordensschlosse zu Marienburg 1551 die Schloßhauptmannschaft erkneipte. Bei dem Ehrenmahl des Komthurs hatte jeder Gast ein silbernes Becken, acht Weinflaschen haltend, zu leeren. Dem Bassenheimer soll dies dreimal nacheinander gelungen sein. Ebenso soll es dem kurbrandenburgischen Oberkämmerer Kurt von Burgsdorf, der bei jeder Mahlzeit achtzehn Maß Wein zu vertilgen gewohnt war, geglückt sein, manch Schloß und Dorf im Trinkkampf zu erringen.[234] Endlich noch jener Fugger, der in Montefiascone »propter nimium est, est, mortuus est«, wie die noch vorhandene Grabschrift in der Kirche des italienischen Städtchens beweist[235] und Hauptmann Dionis Kleist in Kolbatz (etwa 1590), der drei Tonnen Bier als Schlaftrunk genehmigte.