Wer bei den ritterlichen Gelagen nicht über einen ausgepichten Magen verfügte, trank sich einfach zu Tode, wie dies 1521 bei mehreren Fürsten und hohen Adeligen auf dem Wormser Reichstag der Fall war.[236]
Nach Huttens »Gesprächbüchlein« wurden auf dem Reichstag zu Augsburg (1518) alle jene für Ausländer gehalten, die sich nicht alltäglich toll und voll tranken. Von dem Wormser Reichstag erzählt Friedrich Zorn in seiner Wormser Chronik[237]: »Es haben sich die edelleut mit saufen auf diesem Reichstag ziemlich säuisch gehalten; eins ebenda waren ihrer 24 zum schwanen, die aßen einander rohe gäns zu mit Federn, Fleisch und anderm und tranken und verwüsteten 174 maß weins, denn sie zwungen einander mit wein. Item einen abend legten sie eine gesellschaft auf das reuhaus, hatten vor drum gebeten und ließen 34 tisch zurichten; sie lebten wohl, trunken und verwüsteten wein, daß man hätt drin mögen waten; der imbiß kost ob 200 fl., zerworfen wohl bei 100 gläser.« Ja, auf solchen Reichstagen ging es »herrlich und in Freuden« zu!
Auf dem großen Hoftage Friedrichs I., 1162 zu Mainz, waren auf dem Neumarkt durch eine verborgene unterirdische Leitung Brunnen hergestellt, aus denen wer wollte Wein schöpfte, »als wäre es Flußwasser gewesen.«
Bei dem Krönungsfest von Matthias Corvinus, dem Wilmolt von Schaumburg beiwohnte, gab es neben »manicherlai Kurzweil« »drei brunnen zuegericht, die drei tag und nacht on underlaß, der ain Malfasier, an ander mit guetem ungerischen wein, der dritt mit bier flußen, des reich und armb ein ieglicher mensch nach seinem lust und notturft trinken mocht. Es wart auch bei denselben brunnen uf dem markt ein köstlich credenz ufgericht, die also tag und nacht stuent, und wer trinken wolt, der gebraucht das silbergeschier«.
Kaiser Karl V. brachte zu einer Fürstenversammlung in Regensburg 3000 Eimer Wein mit, und ein österreichischer Erzherzog ließ sich 2000 Eimer nachkommen (ein Eimer etwa 96 Liter oder 60 Quartviertel).
Der Kurfürst Christian II., der 1610 den Kaiser Rudolf II. in Prag besucht, dankte beim Abschied mit den Worten: »Kaiserliche Majestät haben mich gar trefflich gehalten, ich bin keine Stunde nüchtern gewesen.« –
Wie und was man bei Hofe zu trinken pflegte, zeigt die noch ausführlicher zu behandelnde »fürtreffliche Hofordnung« Herzog Ernsts des Frommen von Sachsen vom Jahre 1648, in deren § 7 bestimmt wird: »vor unsere junge Herrschaft und Fräulein, soll er – der Kellermeister – jede Mahlzeit geben, insgesamt zwei Maaß Wein und fünfftehalb Maaß Bier«. § 8. »Auf die Mägdgen- und Officier-Tisch soll gerichtet werden, auf jede Person ein Maaß Bier und 3 und 1 halb Maaß Landwein …« An hohen Festtagen »Weynachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten« und wenn bei Hof »die Communion gehalten wird« sollte extra eine halbe Maß Wein jeder Person gereicht werden.
Wenn ein Gast an diesen, als überaus mäßig geltenden Hof kam, dann war er an diese Trinkordnung nicht gebunden, denn in § 8 Nr. 7 heißt es: »Wenn Fremde zugegen, die noch trinken wollten, oder denen ein Trunk zu bieten wäre, soll der Maarschall, Oberschenke, oder Hoffmeister mit Zuziehung eines Cavaliers sie in die Kellerstube führen und ihnen à parte eine Ehre erweisen.«
Worin diese »Ehre« bestand, wie man sich bemühte, den Gast in der liebenswürdigsten Zuvorkommenheit krank zu trinken, zeigt folgender Bericht, der ein halbes Jahrhundert später als Herzog Ernsts Trinkordnung niedergeschrieben wurde, wo also die Sitten sich bereits bedeutend verfeinert hatten und das grobe Saufen in ein nobleres, darum aber nicht weniger heftiges Trinken übergegangen war.
Der bekannte Reisende und Memoirenschreiber K. L. Baron von Pöllnitz, der abenteuernd den größten Teil Europas durchzog, schildert einen von ihm im Jahre 1719 abgestatteten Besuch an dem Heidelberger Hof wie folgt.