Zwei weitere Absätze auferlegen einerseits dem Mitgliede die Pflicht jede ihm bekannt gewordene Übertretung anzuzeigen, andererseits für den Gastfreund, Bruder oder Sohn, den er beherbergt, einen Gulden rheinisch zu erlegen, wenn dieser flucht oder zutrinkt.
10. »Es soll auch ein jeglicher Gesell, bei seinen Dienern mit Guten und Unguten, darob sein, damit sie ob den Mallen (Gastmählern) nicht zutrinken: Wo man es aber erfert, daß es ein Diener gethan hat: für den soll der Herr ein ganz Jahr ein Pfund Pfennig dem Hauptmann geben. Er nemb die vom Knecht oder nicht, oder er leg neu, oder dieselben Knecht, als oft es einer thuet, drei Tag und Nacht in ein Keller.« In der Blütezeit seines Bestehens zählte der Orden achtundsiebzig Mitglieder. Den Geistlichen und »Frauen und Jungfrauen, von Adel unverleimbt«, war der Eintritt gerne gestattet.
Der Orden war zu streng, seine Gebote viel zu hart um gehalten zu werden, darum währte es nur wenige Jahre, ehe er gänzlich vergessen wurde.
Weit gelindere Abstinenz seiner Mitglieder beanspruchte die 1524 von dem Kurfürsten Richard von Trier und dem Pfalzgrafen Ludwig »Uff der Fröhlichkeit eines Gesellschießens der Armbrust« zu Heidelberg errichteten »Brüderschaft der Enthaltsamkeit«, der bald außer den Gründern noch fünfzehn Fürstlichkeiten, Bischöfe und eine sehr große Zahl von Edelleuten angehörten.
In der Stiftungsurkunde heißt es: »Thun kund allermänniglich, daß wir uns mit einander einhelliglich entschlossen, und bei unseren fürstlichen Worten einander zugesagt und versprochen, und thun das in und mit aller Kraft dieß Briefs, daß unser jeglicher Fürst und Churfürst obgemelt, wir sein Geistlich oder Weltlich, nun hinfüro, für unser eigen Person, der Gotteslästerung, und Zutrinkens ganz oder halbs uns enthalten, und müssigen.« Überdies sollten alle Dienstleute bis zu den Oberamtmännern erst gebeten werden, sich »des Gotteslästern und Zutrinkens« zu enthalten und, falls dies nichts fruchtete, aus dem Dienst gejagt und geradezu boykottiert werden. Man tat eben in jener Zeit nichts halb. Entweder man trank sich bis ins Grab, oder man kasteite sich und die Untergebenen bis zum Übermaß. Denn den Dienstboten anbefehlen, mit einer durch Generationen vererbten Sitte plötzlich zu brechen, hieß von diesen Übermenschliches verlangen.
Immerhin ließ man Ausnahmen vom gänzlichen Enthalten des Zutrinkens und Trinkens gelten. Solche Ausnahmen waren, wenn einer der Ordensbrüder in Landstriche kam, wo man ihm sein Temperenzlertum übel ausgelegt hätte.
»Wär es aber, daß unser Churfürsten oder Fürsten, einer oder mehr, in die Niederland, in Sachsen, die Mark, Mechelburg (Mecklenburg), Pommern oder dergleichen, da Zutrinken die Gewohnheit, käme, und über fleißig Weigerung zutrinkens nicht geübriget sein möchte, sollen dieselbigen solche Zeit mit ihrem Hofgesind und Dienern ungefehrd, und mit dieser Ordnung nicht gebunden sein.«
Auch dieser Orden verschwand bald von der Bildfläche. Der Reiz der Neuheit mag manchen zum Beitritt gelockt haben, ohne ihn aber dauernd fesseln zu können. Das Befolgen der Satzungen und die Lebensgewohnheiten mögen viele seiner Mitglieder in einen Zwiespalt gebracht haben, den sie durch den Austritt auf die einfachste Art lösten.
Einige Jahre später tat sich wieder ein Verein gegen das Vieltrinken zusammen, der aber ungleich toleranter als die bisher erwähnten war. Die Mitglieder, durchaus nicht alle von Adel, trugen als Vereinsabzeichen einen Ring. Wer das Verbot des Zutrinkens übertrat, hatte dem Vorsteher den Ring zurückzugeben, außerdem aber noch den Armen einen Goldgulden zu überweisen. Als das Ordensmitglied Hubert Thomas Leodius von seinem Herrn, dem Kurfürsten Friedrich II. 1533 zu König Heinrich VIII. von England gesandt wurde, begegnete ihm am Hofe dieses weibermordenden Despoten ein Abenteuer, das J. W. Petersen[256] wie folgt beschreibt: »Einmal rief Heinrich nach einem langen Spaziergang: Ich dürste, man soll zwei der größten Becher, den einen voll Wein, den andern voll Bier, herbringen. Da sie gebracht werden, ließ er dem Leodius die Wahl: »Einen aber«, setzte er hinzu, »mußt du mir zubringen, damit du siehst, daß die Engelländer und der König selbst ebenfalls auf gut Deutsch trinken: und du hernach deinem Fürsten ausrichten kannst, wenn er nach Engelland kommen will, es ihm an Trinkgesellen nicht fehlen wird (non defuturos qui ei a compotationibus essent).« Leodius erwiderte: Solcher Trünke sei er nicht gewohnt, müsse auch, kraft seines Gelübdes, sie unterlassen, indem sein Herr durch einen gegebenen Ring das Zutrinken (ad aequales hauctus bibere) ihm verboten hätte. Heinrich widerlegte alle Ausflüchte nach seiner Art, und notgedrungen ergriff endlich der ehrliche Deutsche, dem vor der Größe des Bechers graute, den Weinkelch und leerte ihn in vier schweren Zügen aus, indessen der König sein Bier in einem Schluck hinab gejagt hatte. Bei der Abreise verehrte ihm Heinrich unter anderen Geschenken sechzig goldene Ringe, welche wider den Krampf gut sein sollten, und gab ihm für seinen Pfalzgrafen einen goldenen Becher.«