Die bewaffnete Neutralität der Ostseemächte und ihre seerechtlichen Forderungen. England hatte schon im vorigen Kriege das Recht beansprucht, feindliches Gut in neutralen Schiffen wegzunehmen (vgl. Seite [124] und [199]). Dieser Grundsatz schädigte auch jetzt Holland und die Ostseemächte schwer, in deren Hände während des Krieges ein großer Teil des europäischen Handels überging; anderseits lag England daran, gerade die Produkte der Ostsee, Schiffsmaterialien (Bauholz) und Getreide, seinen Gegnern vorzuenthalten. Im Jahre 1780 traten auf Anregung der Kaiserin Katharina II. Rußland, Dänemark und Schweden zusammen und erließen eine Erklärung, in der gefordert wurde:

1. Neutrale Schiffe sollten das Recht haben, nicht nur nach unblockierten Häfen, sondern auch von Hafen zu Hafen einer kriegführenden Macht zu segeln (also den Küstenhandel dort im Gange zu halten).

2. Das Eigentum der Untertanen einer kriegführenden Macht an Bord neutraler Schiffe sollte unantastbar sein. („Frei Schiff — frei Gut“.)

3. Nur Waffen, Ausrüstungsgegenstände und Kriegsmunition sollten als Kontrebande gelten. (Dies schloß Lebensmittel und Schiffsmaterialien aus, soweit sie nicht der Regierung eines Kriegführenden gehörten.)

4. Die Blockaden sollten eine entsprechende Seestreitmacht in nächster Nähe des blockierten Hafens erfordern, um bindend zu sein.

Die verbündeten Mächte verpflichteten sich, diesen Forderungen durch Bereithaltung einer gemeinsamen Flotte von festgesetzter Mindeststärke Nachdruck zu verleihen. Dem Vertrage schlossen sich am 8. Mai 1781 Preußen und am 9. Oktober 1781 der Kaiser (mit Rücksicht auf die österreichischen Niederlande) an, später traten auch Portugal sowie Neapel bei. Frankreich und Spanien erklärten sich einverstanden.

England versprach Rußland, dessen übrigens geringfügigen Handel zu schonen und erhob zwar gegen die Erklärung keinen Widerspruch, dachte aber auch nicht daran, sie zu beachten, was bei seiner Stärke zur See kaum wundernehmen kann. Die Generalstaaten hatten sich nach langen Verhandlungen am 20. November 1780 entschlossen, dem Bunde der Ostseemächte beizutreten, ehe aber die Erklärung in Petersburg eintraf (24. Dezember), erklärte England den Krieg. Rußland lehnte nun den Beitritt Hollands — und damit die Verpflichtung, für dasselbe einzutreten — mit der Begründung ab, daß dieser Staat nicht mehr neutral sei; von England im geheimen beeinflußte Personen hatten dies bewirkt.

Kennzeichnung und Bedeutung des Seekrieges von 1778. Der Landkrieg in Nordamerika ist für uns nur soweit von Wichtigkeit, als Seestreitkräfte unmittelbar in ihn eingriffen und durch ihn Flottenbewegungen hervorgerufen wurden; wir werden ihn deshalb auch nicht eingehender schildern, als die Berücksichtigung dieser Punkte fordert. Der Seekrieg aber, der 1778 begann, ist von großer Bedeutung für die Seekriegsgeschichte. Es ist ein Kampf, wie ihn das 18. Jahrhundert noch nicht gesehen hatte. In den vorangegangenen Kriegen — dem Spanischen, dem Österreichischen Erbfolgekriege und dem Siebenjährigen — war Englands Macht zur See weit überlegen. Es fand in den beiden erstgenannten auch noch den Beistand der holländischen Marine, und wenn diese auch nur gering war, so glich er doch die Unterstützung Frankreichs durch Spanien aus, und im Siebenjährigen Kriege blieb Holland wenigstens neutral. Außerdem war England, besonders in den beiden letztgenannten Kriegen, an keinem Landkriege beteiligt, während Frankreich durch einen solchen abgelenkt und zu großen Opfern genötigt wurde. So war es England stets gelungen, durch früher oder später einsetzendes kräftiges Vorgehen die Marine Frankreichs niederzuwerfen und dann die Früchte unbedingter Seeherrschaft zu ernten, indem es dem Gegner die Hilfsquellen verstopfte und ihm seine fernen Besitzungen abnahm.

Jetzt mußte England mit seinen abgefallenen Kolonien einen ernsten Landkrieg führen und auch einen Teil seiner Seestreitkräfte in dessen Dienst stellen; Frankreich dagegen war am Lande frei. Es war England nicht geglückt, Verbündete zu finden, ja sogar die Anwerbung der durchaus nötigen Hilfstruppen in Deutschland wurde bald durch Preußen und den Kaiser eingeschränkt. Spanien trat diesmal beizeiten auf die Seite Frankreichs, und die vereinten Marinen dieser Länder, beide in den letzten Jahren wesentlich erstarkt, waren der englischen an Zahl der Schiffe überlegen. Später kam dann noch Holland als Gegner Englands hinzu, und dieses mußte auch mit den Kräften der „bewaffneten Neutralität“ bis zu einem gewissen Grade rechnen. Nicht zu unterschätzen ist endlich die Schädigung der englischen Marine durch den Wegfall der Seeleute aus den amerikanischen Kolonien, den man auf 18000 berechnet.