2) im letzten Jahre eines Krieges.

3) In dieser Zahl ist ein (oder einige wenige) Schiff zu 84 Kanonen einbegriffen.

4) Diese Angaben im Kleindruck zeigen, wie sehr die Unterklassen verschwinden; von 1775 an fast gänzlich.

5) Da 1752 die 50-Kanonenschiffe noch zur Linie zählten, so sind sie für dieses Jahr hier mit einbegriffen.

6) Die Schiffe zu 50 und 44 Kanonen waren Zweidecker; als Nichtschlachtschiffe und da sie auch nicht als Fregatten gelten konnten, fanden sie besonders Verwendung in den Kolonien, zu kleineren Unternehmungen usw.; sie waren bequem zum Stationsdienst in Friedenszeiten und bedurften nur geringer Besatzung. Ihre Zahl geht deshalb der sonstigen Richtung entgegen nicht zurück.

7) Schiffe des neuen Fregattentypes.

8) Die größeren Sloops hatten Vollschiffstakelage.

in Gebrauch; ihre Zahl wächst beständig, während die Zahl der Dreidecker sich gleich bleibt und die der leichteren Linienschiffe abnimmt. Zum Linienschiff wird bis 1752 noch das 50-Kanonenschiff gerechnet, dann nur noch das zu 60 Kanonen (in Frankreich zu 56), doch verschwindet auch dieses allmählich und von 1763, Ende des Siebenjährigen Krieges, an bildet das zu 64 Kanonen die untere Grenze. Unterstufen in den einzelnen Klassen fallen nach und nach fort. Die Zahl der Nebenschiffe — zum Aufklärungs-, Nachrichten-, Seepolizeidienst usw. — wächst ungemein, ganz besonders die des sich neuentwickelnden Fregattentypus. Die Mörserboote und Brander[12] erreichen bei weitem nicht die Zahl früherer Zeiten. Aus der Tabelle ist endlich das Wachsen der englischen Marine im allgemeinen, sowie während eines jeden Krieges im besonderen zu entnehmen.

In Frankreich (vgl. Troude I, Seite 19 ff.) teilte eine Verfügung von 1758 die Schiffe in folgende Klassen: A. Linienschiffe I Rang (Dreidecker) zu 110, 100 und 90 Kanonen; II zu 74 und 70; III zu 66, 60 und 50. B. Nichtlinienschiffe IV zu 50, 46 und 40; diese werden auch bisweilen schon zu den Fregatten gerechnet, jedoch die zu 50 noch häufig und auch später noch ab und zu in die Linie eingestellt; V zu 32 und 30, gleichfalls oft als Fregatten bezeichnet. Fregatten zu 24 und 20, Korvetten zu 16 und 12 Kanonen. — Später fanden öfters Verschiebungen statt, die den Zweck hatten, Unterklassen zu vermindern und die Grenze des Linienschiffes hinaufzusetzen. So fehlen z. B. um 1765 die Schiffe zu 70, und die Klasse II setzt sich aus 80- und 74-Kanonenschiffen zusammen; 1786 wurde verfügt, als Schlachtschiffe nur solche zu 118, 110, 80 und 74 Kanonen zu erbauen. 1780 traten auch hier wie in England Fregatten zu 38 (ja sogar zu 40) Kanonen auf. Die Verfügungen scheinen jedoch niemals streng durchgeführt zu sein, jedenfalls waren stets größere Restbestände von den nach älteren Vorschriften erbauten Schiffen vorhanden. In Spanien lehnte sich der Schiffbau eng an den französischen an.

Dreidecker scheint Frankreich in den Kriegen 1739–1748, sowie 1756–1763 nicht gehabt oder sie doch nicht zur Verwendung gebracht zu haben, obgleich solche unter Ludwig XIV. schon reichlich vorhanden waren. Im ersten Kriege werden nämlich bei den Flotten nur Schiffe bis zu 80, beim zweiten bis zu 84 Kanonen aufgeführt, und diese waren Zweidecker. Bei dem Aufschwung der Marine, der um 1761 einsetzte, sind aber jedenfalls wieder Dreidecker (über 90 Kanonen) erbaut.