Die Karronade fand schnell Eingang in England, da die englische Taktik stets den Nahkampf suchte. Schon im Juli 1779 wurde die Aufstellung des neuen Geschützes auf allen Schiffen verfügt.
Es sollten an Karronaden führen:
| Schiffe mit Kanonen | 100 | 98 od. 90 | 74 od. 64 | 50 | 44 | 38 | 36 | 32 | 28 | 24 | 14–20 |
| Auf d. Kampagne | 8–12-Pfdr. | 6–12-Pfdr. | 6–12-Pfdr. | 6–12-Pfdr. | — | — | — | — | — | — | — |
| Quarterdeck | — | — | — | 2–24-Pfdr. | 8–18-Pfdr. | 6–18-Pfdr. | 4–18-Pfdr. | 6–18-Pfdr. | 4–18-Pfdr. | 6–12-Pfdr. | 6–12-Pfdr. |
| Back | 2–12-Pfdr. | 4–12-Pfdr. | 2–12-Pfdr. | 2–24-Pfdr. | 2–18-Pfdr. | 4–18-Pfdr. | 4–18-Pfdr. | 2–18-Pfdr. | 2–18-Pfdr. | 4–12-Pfdr. | 2–12-Pfdr. |
| Neue Gesamtzahl | 110 | 108 od. 100 | 82 od. 72 | 60 | 54 | 48 | 44 | 40 | 34 | 34 | 22–28 |
Die Karronaden zählten aber bei der Bezeichnung der Schiffe nicht mit, d. h. es wurde das 100-Kanonenschiff weiter so benannt, obgleich es jetzt 110 Geschütze führte, ebenso die 38-Kanonenfregatte trotz ihrer nunmehr 48 Geschütze usw. — Die Einführung ging schnell vor sich, schon im Januar 1781 waren 600 Karronaden auf den Schiffen in Verwendung, besonders 18- und 12-Pfünder, aber bald auch schon einige 32-Pfünder. Die neue Waffe spielte in den letzten Jahren des dritten Krieges bereits eine wichtige Rolle und wurde deshalb weiter entwickelt. Vorstehende Verfügung über die Zahl behielt lange Gültigkeit, aber die Kaliber wuchsen schnell. Schon 1782 erhielten die Fregatten 24-Pfünder an Stelle der 18-Pfünder und bald wurden auf den schweren Schlachtschiffen 68-Pfünder, auf den mittleren 42- und 32-Pfünder statt der 12-Pfünder eingeführt; die leichteren Fahrzeuge tauschten sogar ihre sämtlichen Kanonen bis auf zwei Jagdgeschütze in Karronaden um.
In Frankreich, und ebenso in anderen Staaten, führte man die neue Waffe erst nach 1783 ein; auch dies ist erklärlich, da die französische Taktik bislang den Nahkampf zu vermeiden strebte.
Entwicklung der Marinen. Organisation und Personal.
Im ersten Bande (Seite 179) ist die Entstehung eines ständigen Kriegsschiffs-Personals (insbesondere auch der Deck- und Unteroffizierkorps der verschiedenen Dienstzweige) und dann fortlaufend bei der Besprechung der Streitmittel vor jedem Kriege die innere Organisation der drei großen Marinen von 1648–1739 dargelegt. Beides war in diesem Zeitraum zu einem gewissen Abschluß gelangt, später erfolgen nur noch geringe Änderungen. Wir können daher die innere Geschichte für den vorliegenden nur kurzen Zeitabschnitt hier gleich zusammenfassen, so daß wir von jedem Kriege nur die notwendigen Angaben zu machen brauchen. Wir können uns auch hier auf die Marinen Englands und Frankreichs beschränken. Holland hatte um 1740 keine Marine von Bedeutung mehr (vgl. Band I, Seite 498) und tritt von nun an, wie Spanien bisher schon und auch weiterhin, nur noch als Verbündeter auf; kurze Angaben über Holland, Spanien und die nordischen Mächte folgen vor den einzelnen Kriegen.
In England[16] wird seit 1689 (vgl. Band I, Seite [419]) die Gesamtleitung der Marine, das Amt des früheren Lordhighadmirals, von einer Kommission verwaltet, der Admiralität (Board of Admiralty). An der Spitze steht der „Erste Lord der Admiralität“ (nicht immer ein Seeoffizier), die Geschäfte sind an die übrigen Mitglieder der Kommission verteilt, von denen aber einige stets Seeoffiziere sein müssen (die Naval Lords) und die technischen und militärischen Angelegenheiten regeln. Bei der Ständigkeit dieser Art der Verwaltung, unterstützt durch den guten Einfluß des in Marineangelegenheiten erfahrenen Volkes, ist die Entwicklung der Kriegsflotte auf dem einmal eingeschlagenen Wege stetig fortgeschritten, wenn auch zuzeiten durch Partei- und Hofgunst wenig geeignete Personen in die wichtigsten Stellen kamen. Die ununterbrochene Zunahme und Verbesserung des Materials ist bereits geschildert, aber auch der Vervollkommnung des Dienstbetriebes sowie des Personals wurde die nötige Aufmerksamkeit zuteil. Während bis dahin jeder höhere Befehlshaber Vorschriften über den Dienstbetrieb für die ihm unterstellten Streitkräfte erließ, wurden 1731 nach den bisherigen Erfahrungen „The king's regulations and Admiraly Instructions“ veröffentlicht, die, fortlaufend zeitgemäß geändert, bis jetzt in Kraft sind.
Der Offiziersersatz war geregelt. Schon 1728 war in Portsmouth eine Vorbildungsschule (Naval academy) gegründet. Aber nicht alle Offiziersaspiranten besuchten diese; im Gegenteil soll bis 1794 eine andere Art des Eintritts beliebter und vorteilhafter gewesen sein. Admirale und Kapitäne hatten die Erlaubnis, eine große Zahl „Domestics“ sowie „Servants“ mit sich zu führen und sie nahmen nun darunter junge Leute (als „page“, gewissermaßen als „Junker“) an Bord, um sie zu Seeoffizieren auszubilden. Anderseits wurde diese Erlaubnis durch Mitnahme höchst überflüssiger Personen: Schneider, Barbiere, Musikanten usw. mißbraucht. Die Offiziersgrade waren: Admiral of the Fleet; Admiral der weißen und der blauen Flagge; Vize- und Kontreadmirale der roten, weißen und blauen Flagge; Kapitän; Master and Commander; Lieutenant; Midshipman.
Über die Herkunft der Bezeichnung der Admirale nach den verschiedenen Flaggen und ihr damit verbundenes Anciennitätsverhältnis ist schon im ersten Bande (Seite 221) gesprochen. Der Master and Commander, der jetzige Commander (Korvettenkapitän), ist nicht zu verwechseln mit dem Master des Navigationsdienstzweiges (ebendort Seite 182). Dieser blieb noch lange nur ein Warrant officer wie die Deckoffiziere, wenn er auch zur Offiziersmesse gehörte; jener war ein älterer Leutnant, der kleinere Fahrzeuge (Sloops, Mörserboote, Brander, armierte Kauffahrer usw.) befehligte.