Der Englisch-Spanische Krieg wurde, wie schon angedeutet, durch Gegensätze in den Handelsinteressen beider Völker in Beziehung zu Amerika hervorgerufen. Im Frieden von Utrecht war den Engländern die Einfuhr von Negern in Spanisch-Amerika (der Assientovertrag)[A] sowie die Entsendung eines Schiffes bestimmter Ladefähigkeit zu dem Markte von Puerto-Belo[A] gestattet. Diese Zugeständnisse genügten weder ihren Wünschen noch dem Verkehrsbedürfnis der spanischen Kolonien. Infolgedessen entwickelte sich bald ein beträchtlicher englischer Schmuggelhandel[36], der die spanische Regierung in ihren Einkünften schwer schädigte und in ihrem Stolz tief kränkte. Sie begann deshalb die Zügel straffer anzuziehen, alte und strengere Bestimmungen wieder hervorzuholen und sie in schroffster Weise durchzuführen[37].
Der englische Schmuggelhandel war schon 1728 ebenso bedeutend wie der regelmäßige Handel Spaniens mit seinen Kolonien. Deshalb lockerte die bourbonische Regierung wenigstens ihren eigenen Untertanen gegenüber das alte Absperrungssystem etwas und gestattete 1728 in Guipuzcoa (einer der baskischen Provinzen) die Gründung einer Handelsgesellschaft für die Kolonien. Auch den Franzosen gewährte man 1733 bedeutende Vorteile dort, wodurch der schon erwähnte Aufschwung des Seehandels und der Kolonien wesentlich gefördert wurde. Anderseits verloren durch diese Maßnahmen die berühmten Silberflotten, die so lange ein Hauptangriffsobjekt der Feinde Spaniens gewesen waren, an Bedeutung; 1748 wurden ihre regelmäßigen Fahrten eingestellt, 1778 fuhr die letzte. England und Holland gegenüber hielt man jedoch die Absperrung aufrecht und führte sie sogar wieder schärfer durch. Das Puerto-Belo-Schiff, die Fahrzeuge im Negerhandelsdienst und besonders auch die Schiffe, die unter dem Vorwande einer Ausbesserung oder Ausrüstung die spanischen Niederlassungen anliefen, wurden peinlich überwacht und untersucht.
Nun war es aber unmöglich, die lange Küste mit ihren vielen Einläufen genügend abzusperren; die englischen Seeleute und Händler schreckten in ihrem Streben nach Gewinn weder vor Strafen zurück noch nahmen sie Rücksicht auf die spanische Empfindlichkeit, und Spaniens Macht war nicht stark genug, um die englische Regierung zu einer Unterstützung zu nötigen. So wurde der schwächere Staat zur Anwendung gesetzwidriger Mittel getrieben; man ermächtigte Kriegs- und Zollschiffe, oder erlaubte es ihnen wenigstens, englische Schiffe auch auf hoher See anzuhalten und zu untersuchen. Bei den gesetzlichen und bei den ungesetzlichen Durchsuchungen ließen sich aber die Ausführenden infolge des spanischen Charakters und des alten Hasses gegen die Eindringlinge zu Beleidigungen und unberechtigten Gewalttaten hinreißen. Das Unrecht lag auf beiden Seiten; es war die Fortsetzung des alten Zustandes: „no peace beyond the line“. (Drakes Grundsatz, vgl. Band I, Seite [80] und [95].)
Dieses Vorgehen Spaniens rief im englischen Volke lebhafte Erregung hervor, und als die Vorstellungen, die der Minister Walpole beständig und besonders im Jahre 1737 in Madrid gemacht hatte, keinen Erfolg erzielten, reichten die westindischen Kaufleute 1738 dem Unterhause eine Denkschrift ein, in der sie sich eindringlich über die Verluste beklagten, die ihnen durch die Beschlagnahme von Schiffen sowie durch die Belästigung des Handels überhaupt erwachsen seien; für die Zeit von 1729–1738 wurde die Wegnahme von 52 Schiffen im Werte von 140000 Pfund Sterling angeführt. Auch auf die unmenschliche Behandlung englischer Schiffsbesatzungen wies man hin.
Das größte Aufsehen erregte der Vorfall mit Captain Jenkins Ohr, der 1731 in der Presse zur Sprache kam: »Das Schiff „Rebekka“ wurde im April 1731 auf der Reise von Jamaika nach England in der Nähe Havannas von einem spanischen Zollkutter angehalten, in roher Weise durchsucht, der Kapitän mißhandelt und mit dem Tode bedroht. Heldenmütig erduldete er alles und bestand auf seinem Rechte. Als die Spanier keine Schmuggelartikel gefunden hatten, rissen sie ihm ein Ohr ab und warfen es ihm mit den Worten ins Gesicht: „Bringe dies deinem König und erzähle ihm alles«. Endlich nahmen sie die astronomischen Instrumente fort, so daß er sein Schiff kaum heimführen konnte. Die Schiffsbesatzung könne den Vorfall beeidigen.“
Diese Angelegenheit kam 1738 im Parlament wieder zur Sprache. Jenkins selber wurde vorgeführt und legte das Ohr auf den Tisch des Hauses nieder; auf die Frage, wie ihm bei der Sache zumute gewesen sei, antwortete er: „Ich empfahl mein Leben Gott, meine Sache dem englischen Volke.“ jedenfalls ein hochgemuter Ausspruch in dem Munde eines damaligen Schiffsführers. Gegner des Krieges behaupteten denn auch, die ganze Rolle sei ihm einstudiert und er werde sein Ohr wohl näher zu Hause und nicht ohne Grund (nämlich am Pranger) verloren haben; jedenfalls diente aber der Vorfall zur Erregung des Parlaments sowie der öffentlichen Meinung und hat geschichtliche Bedeutung erlangt.
Die Denkschrift forderte, daß ernstlich, nötigenfalls feindlich, gegen Spanien vorgegangen würde. Walpole wünschte jedoch keinen Krieg und erklärte, daß durch einen solchen nichts gewonnen werde. Spanien würde ein Auftreten, wie es im Parlament zur Sprache gekommen, nicht gewagt haben, wenn es nicht von stärkeren Mächten ermutigt sei, und England wäre dem vereinigten Spanien und Frankreich nicht gewachsen; auch übertrieben die englischen Kaufleute und Rheder in blinder Leidenschaft die gerügten Mißstände. Er gab dem Parlamente hinhaltende Versprechungen und knüpfte nochmals (1738) Verhandlungen mit Spanien an. Dieses Verfahren genügte aber der öffentlichen Meinung nicht und die Presse verbreitete weiter die übertriebensten Gerüchte. In Spanien ging man auch nur widerwillig auf die Verhandlungen ein und wurde um so eigensinniger, je heftiger England auftrat, veranlaßt durch Personen der Kriegspartei gegen Walpoles Absicht.
Endlich zwang die Opposition im Parlament, geführt von William Pitt, 1739 den Minister, Spanien ein Ultimatum zu stellen. Es bestand in dem Verlangen einer völligen Verzichtleistung auf das Durchsuchungsrecht und der Anerkennung verschiedener Ansprüche Englands in Nordamerika (eine günstigere Grenzregulierung zwischen der neugegründeten Kolonie Georgia und dem spanischen Florida, dem Recht für England, Holz von der Campechebai auszuführen u. dgl.). Als diese Forderungen abgelehnt wurden, erfolgte die Kriegserklärung im Oktober 1739. Die Feindseligkeiten wurden sofort von seiten Englands eröffnet. Schon im Jahre darauf entbrannte der Österreichische Erbfolgekrieg, der gemeinsam mit dem Englisch-Spanischen zu betrachten sein wird.
Der Österreichische Erbfolgekrieg, einschließlich der beiden ersten Schlesischen Kriege wurde durch den Tod Kaiser Karls VI. (1740) hervorgerufen. Die Politik dieses Herrschers lief seit Jahren darauf hinaus, die gesamten Länder des Hauses Habsburg seiner Tochter Maria Theresia zu sichern („Pragmatische Sanktion“, vgl. Band I, Seite [594] ff.), und er hatte hierfür auch die Zustimmung der meisten europäischen Staaten erreicht. Als aber Maria Theresia zur Regierung kam, zeigte sich, daß die Pragmatische Sanktion nichts als ein Stück Papier war. Die offenbare Schwäche Österreichs, dessen Geld- und Wehrverhältnisse sehr im argen lagen, reizte die Begehrlichkeit verschiedener Staaten; überall meldeten sich Erbansprüche. Preußen machte sein Recht auf Teile von Schlesien geltend; Bayern, das stets gegen die Sanktion protestiert hatte, verlangte ganz Österreich; Spanien forderte die ehemalig spanischen Provinzen in Norditalien. Auch Sachsen hielt sich für erbberechtigt und Sardinien dachte die Lombardei zu gewinnen. Der Kurfürst von Bayern, Karl Albrecht, strebte außerdem nach der Kaiserwürde.